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   LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 13 Sa 1497/08   

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https://dejure.org/2009,15053
LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 13 Sa 1497/08 (https://dejure.org/2009,15053)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.11.2009 - 13 Sa 1497/08 (https://dejure.org/2009,15053)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. November 2009 - 13 Sa 1497/08 (https://dejure.org/2009,15053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abkürzung der Stellungnahmefrist des Personalrats bei außerordentlicher Kündigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 75 Abs. 1 Nr. 3 NPersVG; § 76 Abs. 1 S. 1 NPersVG; § 76 Abs. 2 S. 2, 3 NPersVG; § 626 Abs. 1 BGB
    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bei Abkürzung der Stellungnahmefrist zur Benehmensherstellung mit dem Personalrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bei Abkürzung der Stellungnahmefrist zur Benehmensherstellung mit dem Personalrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentlich Kündigung bei Abkürzung der Stellungnahmefrist zur Benehmensherstellung mit dem Personalrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 4.94

    Gerichtsverfassungsrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit eines abstrakt gestellten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 13 Sa 1497/08
    Nicht jeder sachliche Grund ist ausreichend, vielmehr muss es sich um Gründe von erheblichem Gewicht handeln (BAG vom 23.09.1976, 2 AZR 346/75, AP Nr. 1 zu § 78 PersVG Niedersachsen; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.11.1995, 6 P 4/94, Die Personalvertretung 1996, S. 330).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 15.11.1995, a.a.O.) verlangt in einem Sonderfall eine Rüge des Personalrates.

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95

    Personalratsanhörung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 13 Sa 1497/08
    Nach Entscheidungen des BAG (BAG vom 26.10.1995, 2 AZR 743/94, AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG; BAG vom 13.06.1996, 2 AZR 402/95, AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt) stellt die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur beabsichtigten Kündigung durch einen sonstigen Beauftragten, ohne dass eine Verhinderung für den Dienststellenleiter vorliegt, einen Verfahrensmangel dar.

    Ob diese Erklärung des Personalrates unbeachtlich ist, weil sie nur vom Personalratsvorsitzenden und nicht wie nach § 28 Abs. 2 NPersVG erforderlich auch von einem Gruppenvertreter unterschrieben ist, oder ob dieser Mangel der Sphäre des Personalrates zuzuordnen ist und damit unbeachtlich ist (BAG vom 13.06.1996, 2 AZR 402/95, AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt), war nicht zu entscheiden.

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 13 Sa 1497/08
    Nach Entscheidungen des BAG (BAG vom 26.10.1995, 2 AZR 743/94, AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG; BAG vom 13.06.1996, 2 AZR 402/95, AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt) stellt die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur beabsichtigten Kündigung durch einen sonstigen Beauftragten, ohne dass eine Verhinderung für den Dienststellenleiter vorliegt, einen Verfahrensmangel dar.
  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 346/75

    Dringender Fall - Außerordentliche Kündigung - Stellungnahme des Personalrats -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 13 Sa 1497/08
    Nicht jeder sachliche Grund ist ausreichend, vielmehr muss es sich um Gründe von erheblichem Gewicht handeln (BAG vom 23.09.1976, 2 AZR 346/75, AP Nr. 1 zu § 78 PersVG Niedersachsen; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.11.1995, 6 P 4/94, Die Personalvertretung 1996, S. 330).
  • LAG Köln, 02.02.2001 - 11 Sa 1292/00

    Kündigung; fristlos; Krankenhaus; Assistenzarzt; Anästhesist; Narkosefehler;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 13 Sa 1497/08
    Das LAG Köln (Urteil vom 02.02.2001, 11 Sa 1292/00, ZTR 2001, 375) vertritt in einer Entscheidung zum Mitarbeitervertretungsrecht die Auffassung, die vorschriftswidrige Verkürzung der Stellungnahmefrist stelle einen Verfahrensmangel dar, der auch nicht durch eine abschließende Stellungnahme der Mitarbeitervertretung geheilt werden könne.
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 13 Sa 1497/08
    Es entspricht der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 05.06.2008, 2 AZR 234/07, AP Nr. 44 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung), das ein Arbeitgeber bei Verdacht einer strafbaren Handlung den Fortgang des Strafverfahrens abwarten darf.
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 13 Sa 1497/08
    Auf Grund von Indizien muss eine große Wahrscheinlichkeit für die behauptete Pflichtverletzung bestehen (BAG vom 29.11.2007, 2 AZR 724/06, AP Nr. 40 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 13 Sa 1497/08
    Die Anforderungen an den außerordentlichen Kündigungsgrund sind deshalb bei ordentlich kündbaren Arbeitnehmern und ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern identisch (BAG vom 27.04.2006, 2 AZR 386/05, AP Nr. 202 zu § 626 BGB).
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 3. November 2009 - 13 Sa 1497/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • ArbG Braunschweig, 29.11.2022 - 2 Ca 173/22

    Personenbedingte Kündigung - unzureichende Einladung zum BEM

    Vor diesem Hintergrund liefe das von der Beklagten zum Beweis angebotene Sachverständigengutachten auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweisantritt hinaus (vgl. insoweit u. a. BAG, Urt. v. 21.01.2014 - 3 AZR 362/11 - AP Nr. 43 zu § 1 BetrAVG Auslegung; v. 13.11.2012 - 3 AZR 557/10 - AP Nr. 39 zu § 1 BetrAVG Auslegung; LAG Niedersachsen, Urt. v. 03.11.2009 - 13 Sa 1497/08 - zit. n. juris).
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