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   LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03   

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https://dejure.org/2003,3883
LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03 (https://dejure.org/2003,3883)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.07.2003 - 4 Sa 3/03 (https://dejure.org/2003,3883)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 4 Sa 3/03 (https://dejure.org/2003,3883)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Lohnforderung - Insolvenzfeststellungsklage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 179 InsO; § 180 Abs. 2 lnsO; § 181 InsO
    Vorläufiges Bestreiten einer Forderung durch den Insolvenzverwalter; Übergang von der Leistungsklage zur Insolvenzfeststellungsklage; Streitlosstellung der Lohnforderung durch schriftliche Lohnabrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiges Bestreiten einer Forderung durch den Insolvenzverwalter; Übergang von der Leistungsklage zur Insolvenzfeststellungsklage; Streitlosstellung der Lohnforderung durch schriftliche Lohnabrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 317
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamm, 14.03.2002 - 4 Sa 1366/97

    Kostentragungspflicht bei Konkursfestsstellungsklage nach vorläufigem Bestreiten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03
    Bei dieser Rechtslage war es Sache des Klägers, zuvor durch Rückfrage zu ermitteln, ob das vorläufige Bestreiten aufrecht erhalten wird (OLG Hamm, Beschl. V. 12.10.1998 - 30 U 61/98 ZinsO 1999, 352; LAG Hamm, Beschl. V. 14.03.2002 - 4 Sa 1366/97 - ZIP 2002, 770).
  • OLG Hamm, 12.10.1998 - 30 U 61/98

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Feststellungsklage;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03
    Bei dieser Rechtslage war es Sache des Klägers, zuvor durch Rückfrage zu ermitteln, ob das vorläufige Bestreiten aufrecht erhalten wird (OLG Hamm, Beschl. V. 12.10.1998 - 30 U 61/98 ZinsO 1999, 352; LAG Hamm, Beschl. V. 14.03.2002 - 4 Sa 1366/97 - ZIP 2002, 770).
  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 170/87

    Rechtliche Behandlung eines nichtigen Beherrschungs- und

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03
    Dass der Kläger im vorliegenden Verfahren weniger fordert, als er ursprünglich zur Insolvenztabelle angemeldet hatte, ist unerheblich; denn einer Beschränkung des Betrages steht der Schutzzweck des § 181 InsO nicht im Wege; lediglich eine Erhöhung des angemeldeten Betrages bleibt unzulässig (vgl. zu § 146 Abs. 4 KO; BGH, Urt. v. 08.11.1961 - VIII ZR 149/60 - ZZP 75, 345: Urt. v. 14.12.1987 - II ZR 170/87 - ZIP 1988, 229).
  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03
    Die Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits in Form einer Insolvenzfeststellungsklage gem. § 180 Abs. 2 lnsO ist nur unter der Voraussetzung statthaft, dass die Klageforderung im Insolvenzverfahren angemeldet, geprüft und bestritten worden ist (BGH Urt. v. 21.02.2000 - II ZR 231/98 - ZIP 2000, 205).
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01

    Komplementärhaftung - Ausschlußfristen und Verjährung im Konkurs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03
    Die Forderung der Klägers war vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. BAG, Urt. v. 12.06.2002 - 10 AZR 199/01 - NZA 2002, 1175) weder nach § 14 des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken in Niedersachsen vom 18.05.1998 noch nach § 14 des Arbeitsvertrages vom 03.04.2000 verfallen.
  • BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 124/83

    Erlöschen von Vergütungsansprüchen nach dem Manteltarifvertrag für gewerbliche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 29.05.1985 - 7 AZR 124/83 AP Nr. 92 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) werden durch eine schriftliche Lohnabrechnung des Arbeitgebers die in ihr ausgewiesenen Lohnforderungen streitlos gestellt; sie müssen deshalb vom Arbeitnehmer nicht noch einmal geltend gemacht werden.
  • BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 478/87

    Passivlegitimation des Konkursverwalters als Partei kraft Amtes - Richtiger

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03
    (BAG Urt. v. 10.08.1988 - 5 AZR 478/87 - AP Nr. 5 zu § 146 KO; Kübler/Prütting, § 179 InsO, Rn. 6; MünchKomm/InsO-Schumacher, § 178 InsO, Rn. 37).
  • BGH, 08.11.1961 - VIII ZR 149/60
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03
    Dass der Kläger im vorliegenden Verfahren weniger fordert, als er ursprünglich zur Insolvenztabelle angemeldet hatte, ist unerheblich; denn einer Beschränkung des Betrages steht der Schutzzweck des § 181 InsO nicht im Wege; lediglich eine Erhöhung des angemeldeten Betrages bleibt unzulässig (vgl. zu § 146 Abs. 4 KO; BGH, Urt. v. 08.11.1961 - VIII ZR 149/60 - ZZP 75, 345: Urt. v. 14.12.1987 - II ZR 170/87 - ZIP 1988, 229).
  • LG Detmold, 22.09.1975 - 3 O 320/74

    Streitigkeit über eine zur Konkurstabelle angemeldeten Forderung; Feststellung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03
    Insoweit wurde zwar früher die Auffassung vertreten, dass ein vorläufiges Bestreiten noch kein echtes Bestreiten sei und der Insolvenzverwalter auch noch keinen Anlass zur Klagerhebung gegeben habe (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.11.1981 - 16 W 46/81 - ZPI 1982, 201; LG Koblenz, Urt. v. 08.12.1966 - 3 S 148/66 - KTS 1966, 254; LG Detmold, Urt. v. 22.09.1975 - 3 O 320/74 - KTS 1976, 151).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1981 - 16 W 46/81
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03
    Insoweit wurde zwar früher die Auffassung vertreten, dass ein vorläufiges Bestreiten noch kein echtes Bestreiten sei und der Insolvenzverwalter auch noch keinen Anlass zur Klagerhebung gegeben habe (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.11.1981 - 16 W 46/81 - ZPI 1982, 201; LG Koblenz, Urt. v. 08.12.1966 - 3 S 148/66 - KTS 1966, 254; LG Detmold, Urt. v. 22.09.1975 - 3 O 320/74 - KTS 1976, 151).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Der Senat folgt insoweit der noch zu § 146 Abs. 1 Satz 1 KO ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG ZIP 1988, 1587, 1589) und der sich daran anschließenden herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (OLG München WM 2005, 1859; LAG Niedersachsen NZA-RR 2004, 317; MünchKomm-InsO/Schumacher, § 178 Rn. 37; HK-InsO/Irschlinger, 4. Aufl. § 179 Rn. 4; Gottwald/Eickmann, Insolvenzrechtshandbuch 2. Aufl. § 64 Rn. 7; vgl. aber Smid, InsO 2. Aufl. § 178 Rn. 5).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11

    Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur

    Dass dabei die Hauptforderung höher beziffert ist und Zinsen für einen längeren Zeitraum geltend gemacht werden als im unterbrochenen und wieder aufgenommenen Rechtsstreit verlangt, ist unschädlich (vgl. LAG Niedersachsen 10. Juli 2003 - 4 Sa 3/03 - NZA-RR 2004, 317; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 181 InsO Rn. 11 mwN; zu § 146 Abs. 4 KO ebenso BGH 14. Dezember 1987 - II ZR 170/87 - zu I der Gründe, BGHZ 103, 1) .
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 230/11

    Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur

    Dass dabei die Hauptforderung höher beziffert ist und Zinsen für einen längeren Zeitraum geltend gemacht werden als im unterbrochenen und wieder aufgenommenen Rechtsstreit verlangt, ist unschädlich (vgl. LAG Niedersachsen 10. Juli 2003 - 4 Sa 3/03 - NZA-RR 2004, 317; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 181 InsO Rn. 11 mwN; zu § 146 Abs. 4 KO ebenso BGH 14. Dezember 1987 - II ZR 170/87 - zu I der Gründe, BGHZ 103, 1) .
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 232/11

    Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur

    Dass dabei die Hauptforderung höher beziffert ist und Zinsen für einen längeren Zeitraum geltend gemacht werden als im unterbrochenen und wieder aufgenommenen Rechtsstreit verlangt, ist unschädlich (vgl. LAG Niedersachsen 10. Juli 2003 - 4 Sa 3/03 - NZA-RR 2004, 317; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 181 InsO Rn. 11 mwN; zu § 146 Abs. 4 KO ebenso BGH 14. Dezember 1987 - II ZR 170/87 - zu I der Gründe, BGHZ 103, 1) .
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11

    Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur

    Dass dabei die Hauptforderung höher beziffert ist als im unterbrochenen und wieder aufgenommenen Rechtsstreit verlangt, ist unschädlich (vgl. LAG Niedersachsen 10. Juli 2003 - 4 Sa 3/03 - NZA-RR 2004, 317; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 181 InsO Rn. 11 mwN; zu § 146 Abs. 4 KO ebenso BGH 14. Dezember 1987 - II ZR 170/87 - zu I der Gründe, BGHZ 103, 1) .
  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03

    1. Unzulässige Leistungsklage anstelle der gebotenen Insolvenzfeststellungsklage

    Dabei kann die klageweise Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle nur mit dem angemeldeten Inhalt erfolgen ( LAG Frankfurt/Main , Urt. v. 10.05.1991 - 15 Sa 1451/90, ARST 1992, 29 = KTS 1992, 567 = NZA 1992, 619), mit anderen Worten, die Feststellung kann nach Grund, Betrag und Rang der Forderung nur in der Weise begehrt werden, wie die Forderung in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist, wobei der Schutzzweck des § 181 InsO einer Beschränkung des Betrages im gerichtlichen Verfahren nicht entgegensteht ( LAG Niedersachsen , Urt. v. 10.07.2003 - 4 Sa 3/03, LAGReport 2003, 328 = NZA-RR 2004, 317).
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