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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2018 - 8 Sa 62/18   

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https://dejure.org/2018,49535
LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2018 - 8 Sa 62/18 (https://dejure.org/2018,49535)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.11.2018 - 8 Sa 62/18 (https://dejure.org/2018,49535)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. November 2018 - 8 Sa 62/18 (https://dejure.org/2018,49535)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MTV ZDF; VergütungsTV ZDF; tarifliche Eingruppierung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Statusfeststellung; Stufenzuordnung; Tarifauslegung; Tätigkeitsbeispiel; Eingruppierung eines Kameramanns; VergGr 7 Vergütungs-TV ZDF

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung und Stufenzuordnung eines Kameramanns auf Grund des Manteltarifvertrags zwischen der Gewerkschaft ver.di, Fachbereich Medien (FB 8), dem deutschen Journalisten-Verband, der Vereinigung der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden und dem ZDF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2018 - 8 Sa 62/18
    Gebrauchen die Tarifvertragsparteien einen Rechtsbegriff, ist anzunehmen, dass sie ihn in seiner rechtlichen Bedeutung verwenden wollen (ständige Rechtsprechung, vgl. explizit zur Verwendung des Begriff des Arbeitsverhältnisses in Anrechnungsvorschriften zur Stufenlaufzeit BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 19 mwN).

    Mit Blick auf den eindeutigen Wortlaut der Bestimmungen, die jeweils an den vorangegangenen Bestand eines Arbeits(- oder Beamten)verhältnisses anknüpfen, kann auch keine unbeabsichtigte Tariflücke angenommen werden (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 54 ff) .

    Auch dies hat das Bundesarbeitsgericht - für die Nichtanrechnung vormaliger selbständiger Tätigkeit bei der Stufenlaufzeit nach § 16 Abs. 2 Satz 2 und 3 idF von § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L - bereits entschieden (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 57 ff.) .

    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 59 mwN).

    Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist aus dieser Sicht eine Zäsur, die den Übergang in völlig andere rechtliche Beziehungen markiert (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 62) .

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2018 - 8 Sa 62/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss sich der Mitarbeiter bei Auseinandersetzungen über seinen Status abschließend erklären, für welche Zeit er von einem Arbeitsverhältnis ausgeht (BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - Rn. 38) .

    Mit der zwingend gebotenen Festlegung auf eine bestimmte Bestandsdauer ist der Verzicht auf die Geltendmachung von Vorteilen aus dem Arbeitsverhältnis für weiter zurückliegende Zeiten verbunden (vgl. BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - Rn. 38) .

  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2018 - 8 Sa 62/18
    Dort sind für die Vergütungsgruppen jeweils auch sog. Funktionsbezeichnungen ("hierunter fallen...") aufgelistet, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzeigen, dass die aufgeführten Arbeitnehmer nach den vorangestellten Tätigkeitsmerkmalen der Oberbegriffe und der typischen Tätigkeitsbeispiele in die betreffende Vergütungsgruppe eingruppiert werden können (BAG 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - 2. Leitsatz) .

    Auf die Überprüfung der Merkmale des tariflichen Oberbegriffs kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht an, wenn der Arbeitnehmer mit seiner Tätigkeit die Voraussetzungen eines Tätigkeitsbeispiels erfüllt (vgl. BAG 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 -) .

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2018 - 8 Sa 62/18
    Wie weit dieser reicht, hängt von den im Einzelfall vorliegenden Differenzierungsmerkmalen ab, wobei den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zusteht (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2018 - 8 Sa 62/18
    Sie brauchen nicht die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung zu finden (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 34) .
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2018 - 8 Sa 62/18
    Die Klage ist nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18) .
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2018 - 8 Sa 62/18
    Sie ist auch zulässig, soweit sie im Rahmen der Feststellungsanträge Zinsforderungen zum Gegenstand hat (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 7 und 10; ausdrücklich 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2018 - 8 Sa 62/18
    Für die Begriffsbestimmung ist maßgeblich, welche Bedeutung die Tarifvertragsparteien dem Begriff im jeweiligen Regelungszusammenhang geben wollen (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 9) .
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2018 - 8 Sa 62/18
    Sie ist auch zulässig, soweit sie im Rahmen der Feststellungsanträge Zinsforderungen zum Gegenstand hat (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 7 und 10; ausdrücklich 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 - zu I der Gründe) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2010 - 7 Sa 1/10

    Eingruppierung einer Kamerafrau - VergGr 8 Vergütungs-TV ZDF

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2018 - 8 Sa 62/18
    Auf die Merkmale des Oberbegriffs "allein" kommt es nur an, wenn es um eine Tätigkeit geht, die in den Tätigkeitsbeispielen nicht aufgeführt ist (vgl. zum Ganzen LAG Rheinland-Pfalz 11. August 2010 - 7 Sa 1/10 - Rn. 28) .
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