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   LAG Sachsen, 27.09.2019 - 2 Sa 202/19   

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https://dejure.org/2019,41027
LAG Sachsen, 27.09.2019 - 2 Sa 202/19 (https://dejure.org/2019,41027)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 27.09.2019 - 2 Sa 202/19 (https://dejure.org/2019,41027)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 27. September 2019 - 2 Sa 202/19 (https://dejure.org/2019,41027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Personenbedingte Kündigung bei chronischer Erkrankung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personenbedingte Kündigung - chronische Erkrankung - Lehrer - Unzulässigkeit der Berufung - Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 ; ZPO § 533
    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Chronische Erkrankung als Kündigungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Chronische Erkrankung als Kündigungsgrund

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.09.2019 - 2 Sa 202/19
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es etwa nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. aus jüngerer Zeit etwa BAG vom 14.03.2017 - 9 AZR 54/16 - Juris; weiter BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 245/10 - Juris sowie vom 05.03.2011 - 9 AZR 813/09 - Juris; deckungsgleich BGH, aus jüngerer Zeit etwa vom 25.06.2019 - XI ZB 30/18 - Juris).
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.09.2019 - 2 Sa 202/19
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es etwa nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. aus jüngerer Zeit etwa BAG vom 14.03.2017 - 9 AZR 54/16 - Juris; weiter BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 245/10 - Juris sowie vom 05.03.2011 - 9 AZR 813/09 - Juris; deckungsgleich BGH, aus jüngerer Zeit etwa vom 25.06.2019 - XI ZB 30/18 - Juris).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.09.2019 - 2 Sa 202/19
    Anderenfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG vom 10.02.2005 - 6 AZR 183/04 - Juris).
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.09.2019 - 2 Sa 202/19
    Soweit es um die Berufungsanträge zu 2., zu 3. und zu 4. geht, kann für die Ziele der Prüfung auch der Begründetheit der Berufung deren Zulässigkeit (anders als die Zulässigkeit einer Klage) aus prozessökonomischen Gründen (hilfsweise) zugunsten der die Berufung führenden Parteien unterstellt werden, wenn ihre Berufung jedenfalls auch als unbegründet zurückzuweisen ist (für die Revision BAG vom 13.02.2013 - 7 AZR 284/11 - Juris).
  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 54/16

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.09.2019 - 2 Sa 202/19
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es etwa nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. aus jüngerer Zeit etwa BAG vom 14.03.2017 - 9 AZR 54/16 - Juris; weiter BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 245/10 - Juris sowie vom 05.03.2011 - 9 AZR 813/09 - Juris; deckungsgleich BGH, aus jüngerer Zeit etwa vom 25.06.2019 - XI ZB 30/18 - Juris).
  • BGH, 25.06.2019 - XI ZB 30/18

    Bezeichnung der Umstände für eine Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.09.2019 - 2 Sa 202/19
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es etwa nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. aus jüngerer Zeit etwa BAG vom 14.03.2017 - 9 AZR 54/16 - Juris; weiter BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 245/10 - Juris sowie vom 05.03.2011 - 9 AZR 813/09 - Juris; deckungsgleich BGH, aus jüngerer Zeit etwa vom 25.06.2019 - XI ZB 30/18 - Juris).
  • LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 362/23

    Eingruppierung; Arbeitsvorgang; Darlegungs- und Beweislast bezüglich

    Hat das Gericht die angefochtene Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss der Berufungskläger in der Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht trägt; andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG vom 14.12.2004, 1 AZR 504/03; Sächsisches LAG vom 27.09.2019, 2 Sa 202/19; LAG Düsseldorf vom 08.10.2010, 6 Sa 867/10).
  • LAG Köln, 10.01.2023 - 4 Sa 680/22

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Auslegung von Willenserklärungen;

    Hat das Gericht die angefochtene Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss der Berufungskläger in der Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht trägt; andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG vom 14.12.2004, 1 AZR 504/03; Sächsisches LAG vom 27.09.2019, 2 Sa 202/19; LAG Düsseldorf vom 08.10.2010, 6 Sa 867/10).
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