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   LAG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 1 Ta 16/18   

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https://dejure.org/2018,16054
LAG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 1 Ta 16/18 (https://dejure.org/2018,16054)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.03.2018 - 1 Ta 16/18 (https://dejure.org/2018,16054)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. März 2018 - 1 Ta 16/18 (https://dejure.org/2018,16054)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 114 ZPO, § 33 Abs 4 S 1 SGB 2, § 33 Abs 4 S 2 SGB 2, § 115 SGB 10, § 11 GKG 2004
    Prozesskostenhilfe - Bedürftigkeit - Sozialleistungsempfänger - Anspruchsübergang und Rückübertragung - Jobcenter - Kostenerstattung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Bedürftigkeit, Sozialleistungsempfänger, Zahlungsansprüche, Anspruchsübergang, Rückübertragung, Kostenerstattung, Jobcenter

  • IWW

    § 33 Abs. 4 SGB II, § 115 SGB X, § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 33 Abs. 4 Satz 1 SGB II, § 33 Abs. 4 Satz 2 SGB II, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 11 GKG, § 97 ZPO

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 3 ; SGB II § 33 Abs. 4 S. 1-2
    Keine Prozesskostenhilfe für Klage des Leistungsempfängers auf rückübertragene Ansprüche des Jobcenters nach § 33 Abs. 4 Satz 1 SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 266/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Geltendmachung der von

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 1 Ta 16/18
    Die im Übrigen streitig diskutierte Frage, ob § 33 Abs. 4 Satz 2 SGB II auch einen Vorschussanspruch des Leistungsberechtigten im Hinblick auf die gerichtlichen Kosten und die Kosten des Rechtsanwalts gegenüber dem Sozialleistungsträger begründet (regelmäßig ja: BGH vom 02.04.2008 - XII ZB 266/03 - Juris; OLG Köln vom 20.08.08 - II - 4 WF 94/08 - Juris; a.A.: OLG Schleswig vom 15.11.2007 - 15 WF 304/07 - Juris) stellt sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht, weil hier gemäß § 11 GKG keine Kostenvorschüsse von den Parteien erhoben werden.
  • OLG Schleswig, 15.11.2007 - 15 WF 304/07

    PKH für Anspruch auf rückübertragene Unterhaltsansprüche

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 1 Ta 16/18
    Die im Übrigen streitig diskutierte Frage, ob § 33 Abs. 4 Satz 2 SGB II auch einen Vorschussanspruch des Leistungsberechtigten im Hinblick auf die gerichtlichen Kosten und die Kosten des Rechtsanwalts gegenüber dem Sozialleistungsträger begründet (regelmäßig ja: BGH vom 02.04.2008 - XII ZB 266/03 - Juris; OLG Köln vom 20.08.08 - II - 4 WF 94/08 - Juris; a.A.: OLG Schleswig vom 15.11.2007 - 15 WF 304/07 - Juris) stellt sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht, weil hier gemäß § 11 GKG keine Kostenvorschüsse von den Parteien erhoben werden.
  • OLG Köln, 20.08.2008 - 4 WF 94/08

    Prozesskostenhilfe bei rückübertragenen Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 1 Ta 16/18
    Die im Übrigen streitig diskutierte Frage, ob § 33 Abs. 4 Satz 2 SGB II auch einen Vorschussanspruch des Leistungsberechtigten im Hinblick auf die gerichtlichen Kosten und die Kosten des Rechtsanwalts gegenüber dem Sozialleistungsträger begründet (regelmäßig ja: BGH vom 02.04.2008 - XII ZB 266/03 - Juris; OLG Köln vom 20.08.08 - II - 4 WF 94/08 - Juris; a.A.: OLG Schleswig vom 15.11.2007 - 15 WF 304/07 - Juris) stellt sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht, weil hier gemäß § 11 GKG keine Kostenvorschüsse von den Parteien erhoben werden.
  • LAG Nürnberg, 16.02.2021 - 3 Ta 8/21

    Prozesskostenhilfe - Forderungsübergang auf Bundesagentur für Arbeit -

    Insoweit regelt § 33 Abs. 4 SGB III genau diesen Sachverhalt (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.03.2018 - 1 Ta 16/18).
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