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   LAG Berlin, 06.06.1996 - 9 TaBV 4/95   

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https://dejure.org/1996,6602
LAG Berlin, 06.06.1996 - 9 TaBV 4/95 (https://dejure.org/1996,6602)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06.06.1996 - 9 TaBV 4/95 (https://dejure.org/1996,6602)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06. Juni 1996 - 9 TaBV 4/95 (https://dejure.org/1996,6602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds gegenüber dem Arbeitgeber auf Erstattung von Seminarkosten; Anspruch des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber auf Freistellung von den Kosten der Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an einem Seminar für Betriebsräte; Orientierung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6 § 40 Abs. 1
    Betriebsrat: Kostenübernahme für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 47/94

    Schulung durch einen gemeinnützigen Verein

    Auszug aus LAG Berlin, 06.06.1996 - 9 TaBV 4/95
    Nichts anderes gilt dann, wenn ein gemeinnütziger Verein betriebsverfassungsrechtliche Schulungen im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG durchführt und die Mitgliedschaft nicht auf Gewerkschaften oder deren Mitglieder beschränkt ist (BAG vom 28. Juni 1995, BB 1995, 2224 ).
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Auszug aus LAG Berlin, 06.06.1996 - 9 TaBV 4/95
    Zur Finanzierung des gegnerischen Verbandes ist kein Arbeitgeber verpflichtet (BAG vom 30. März 1994, AP Nr. 42 zu § 40 BetrVG 1972 = BB 1994, 2347 = DB 1994, 2295 ).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 882/94

    Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Tarifverträgen

    Auszug aus LAG Berlin, 06.06.1996 - 9 TaBV 4/95
    Hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung von Kostenerstattungs- bzw. Freistellungsansprüchen sind sowohl der Betriebsrat als auch das betreffende Betriebsratsmitglied antragsberechtigt (BAG vom 6. November 1973, AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972; BAG vom 29. Januar 1974, AP Nr. 5 zu § 40 BetrVG 1972; BAG vom 28. Juni 1995, DB 1995, 2224 = DB 1995, 2121 ; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG , § 37 Rdn. 207), da es sich bei solchen Streitigkeiten um Fragen der Geschäftsführung des Betriebsrates handelt.
  • LAG Berlin, 11.12.1989 - 9 TaBV 2/89

    Schulung; Schulungskosten; Kostenerstattungsanspruch; Arbeitgeber; Weiterbildung;

    Auszug aus LAG Berlin, 06.06.1996 - 9 TaBV 4/95
    Obwohl § 37 Abs. 6 BetrVG nur davon spricht, dass Betriebsratsmitglieder Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen haben, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind, wird man grundsätzlich annehmen müssen, dass § 40 Abs. 1 BetrVG so auszulegen ist, dass der Arbeitgeber in der Regel auch die Kosten derartiger Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG zu tragen hat (LAG Berlin vom 11. Dezember 1989, DB 1990, 696 ; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG , § 40 Rdn. 55 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Berlin, 02.12.1994 - 6 TaBV 4/94

    Betriebsrat: Sachmittel - Aufschlüsselung der Schulungskosten

    Auszug aus LAG Berlin, 06.06.1996 - 9 TaBV 4/95
    Insoweit befindet sich die Beschwerdekammer hinsichtlich von Schulungsveranstaltungen des Bildungsvereins der Gewerkschaft HBV , Landesbezirk Berlin e.V., auch in Übereinstimmung mit einer Entscheidung der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 2. Dezember 1994 - 6 TaBV 4/94 -, auf die ergänzend ausdrücklich Bezug genommen wird.
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