Rechtsprechung
LAG Berlin, 13.01.2000 - 10 Sa 2309/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtzeitigkeit eines Fortsetzungsverlangens gegenüber dem Betriebserwerber; Unverzügliche Geltendmachung nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden Umständen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 242 613a
Betriebsübergang: Widerruf des Arbeitnehmers - Verwirkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 14.09.1999 - 42 Ca 25584/98
- LAG Berlin, 13.01.2000 - 10 Sa 2309/99
- BAG - 8 AZR 227/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang
Auszug aus LAG Berlin, 13.01.2000 - 10 Sa 2309/99
Das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97 -- EzA Nr. 171 zu § 613a BGB ) hat hierzu ausgeführt, dass der Arbeitnehmer den Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch während des Bestehens oder zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend machen muß.Selbst wenn man -- wie es der Kläger tut -- darauf abstellen wollte, dass Kenntnis erst zu Beginn des Jahres 1999 bestanden habe, wäre die Zeitspanne von mehr als einem halben Jahr zu groß, um hier von einer "Unverzüglichkeit" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97 -- a.a.O.; BAG vom 19.3.1998 -- 8 AZR 139/97 -- AP Nr. 177 zu § 613a BGB ) von der Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens auszugehen.
- LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
Auszug aus LAG Berlin, 13.01.2000 - 10 Sa 2309/99
Es ist umstritten, ob diese Grundsätze der Befristung eines Fortsetzungsanspruches auch auf Fallkonstellationen zu übertragen sind, in denen das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers noch ungekündigt ist (vgl. LAG Berlin vom 8.10.1999 -- 2 Sa 1352/59 --, LAG Berlin vom 10.11.1999 -- 17 Sa 1350/99 -- einerseits und LAG Berlin vom 12.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 -- andererseits).Teilweise wird vertreten, dass die Grundsätze jedenfalls ihre Bedeutung bei der Beurteilung des sogenannten Umstandsmomentes im Rahmen des Verwirkungseinwandes hätten (LAG Berlin vom 12.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 --).
- BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97
Widerspruch bei Betriebsübergang
Auszug aus LAG Berlin, 13.01.2000 - 10 Sa 2309/99
Selbst wenn man -- wie es der Kläger tut -- darauf abstellen wollte, dass Kenntnis erst zu Beginn des Jahres 1999 bestanden habe, wäre die Zeitspanne von mehr als einem halben Jahr zu groß, um hier von einer "Unverzüglichkeit" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…vgl. BAG vom 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97 -- a.a.O.; BAG vom 19.3.1998 -- 8 AZR 139/97 -- AP Nr. 177 zu § 613a BGB ) von der Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens auszugehen. - LAG Berlin, 10.11.1999 - 17 Sa 1350/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers -Verwirkung
Auszug aus LAG Berlin, 13.01.2000 - 10 Sa 2309/99
Es ist umstritten, ob diese Grundsätze der Befristung eines Fortsetzungsanspruches auch auf Fallkonstellationen zu übertragen sind, in denen das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers noch ungekündigt ist (vgl. LAG Berlin vom 8.10.1999 -- 2 Sa 1352/59 --, LAG Berlin vom 10.11.1999 -- 17 Sa 1350/99 -- einerseits und LAG Berlin vom 12.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 -- andererseits).