Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2013 - 26 Sa 560/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 14 Abs 1 S 2 Nr 1 TzBfG, § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG
Anforderungen an die Darlegung eines Mehrbedarfs - Personalaustausch zwischen Bundesministerium und nachgeordnetem Bereich sowie Bundeskanzleramt ohne Konkretisierung kein Befristungsgrund - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befristetes Arbeitsverhältnis im Rahmen des Personalaustauschs zwischen Bundesministerium und nachgeordnetem Bereich sowie dem Bundeskanzleramt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksam befristetes Arbeitsverhältnis im Rahmen des Personalaustauschs zwischen Bundesministerium und nachgeordnetem Bereich sowie dem Bundeskanzleramt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 13.02.2013 - 21 Ca 9952/12
- ArbG Berlin, 13.02.2013 - 21 Ca 9952/13
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2013 - 26 Sa 560/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11
Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2013 - 26 Sa 560/13
Dazu gehören nicht nur etwaige Erklärungen der abgeordneten Stammkraft über ihre Rückkehrabsichten, sondern insbesondere auch die Planungs- und Organisationsentscheidungen des Arbeitgebers (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - NZA 2013, 614, Rn. 13, 14).In den Fällen der unmittelbaren und der mittelbaren Vertretung erfordert es der Sachgrund der Vertretung nicht, dass der zu vertretende Arbeitnehmer an der Erbringung der Arbeitsleistung insgesamt verhindert ist (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - NZA 2013, 614, Rn. 13, 14).
Erforderlich ist, dass er berechtigterweise mit der Rückkehr der Stammkraft rechnen durfte (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - NZA 2013, 614, Rn. 20).
Sache des Tatsachengerichts ist die Würdigung, ob der Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags berechtigterweise mit der Rückkehr der abgeordneten Stammkraft rechnen durfte (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - NZA 2013, 614, Rn. 13, 14).
- BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 662/11
Abordnungsvertretung - "gedankliche Zuordnung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2013 - 26 Sa 560/13
Es reicht hingegen nicht aus, wenn die Einstellung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers lediglich wegen der "gedanklichen Zuordnung" dem vorübergehend im Unternehmen anderweitig eingesetzten Beschäftigten zugeordnet werden kann (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 662/11 - NZA 2013, 611, Rn. 20).Die Vertretungsbefristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG ist ein Unterfall des vorübergehenden "betrieblichen" Bedarfs an Arbeitsleistung iSv. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 662/11 - NZA 2013, 611, Rn. 19).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2013 - 26 Sa 560/13
Will die Arbeitgeberin trotz gerichtlicher Feststellung der Unwirksamkeit der Befristung den vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruch abwehren, muss sie zusätzliche über die Ungewissheit des Prozessausgangs hinausgehende Umstände vortragen, aus denen sich sein überwiegendes Interesse an der Nicht-Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers ergibt (vgl. BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9 = NZA 1985, 702, zu C II der Gründe). - BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 47/10
Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2013 - 26 Sa 560/13
Die Prognose ist Teil des Sachgrundes für die Befristung (vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 47/10, Rn. 39).