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   LAG Hamburg, 03.02.2005 - 2 Sa 68/04   

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https://dejure.org/2005,16708
LAG Hamburg, 03.02.2005 - 2 Sa 68/04 (https://dejure.org/2005,16708)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.2005 - 2 Sa 68/04 (https://dejure.org/2005,16708)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 2 Sa 68/04 (https://dejure.org/2005,16708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses; Vorliegen der Voraussetzungen für einen Teilbetriebsübergang bei Vergabe der Bereedung von Forschungsschiffen; Übergang der Arbeitsverhältnisse der an Bord beschäftigten Arbeitnehmer; Zuordnung eines Arbeitsverhältnisses zu den ...

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; MTV-See § 1; ; MTV-See § 6 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 1; MTV -See § 1 § 6 Abs. 4
    Teilbetriebsübergang durch Bereederung von Forschungsschiffen - Übergang der Arbeitsverhältnisse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 729/95

    Haftung für Versorgungszusage nach rechtsgeschäftlicher Übernahme eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.02.2005 - 2 Sa 68/04
    Selbst wenn man in Überseinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterstellt, dass die Vergabe der Bereederung der Forschungsschiffe A., H. und P. einen Teilbetriebsübergang im Sinne des § 613 a Abs. 1 BGB darstellt (vgl. insoweit BAG AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung), ist das Arbeitsverhältnis des Klägers auf die Beklagte nicht übergegangen, da sein Arbeitsverhältnis den übergegangenen Betriebsteilen nicht zuzuordnen ist.

    Das Bundesarbeitsgericht hat weiter entschieden, dass mit dem rechtsgeschäftlichen Übergang eines Seeschiffes zunächst die Arbeitsverhältnisse der beim Übergang an Bord beschäftigten Arbeitnehmer übergehen (BAG AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

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