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   LAG Hamm, 05.06.2009 - 19 Sa 358/09   

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LAG Hamm, 05.06.2009 - 19 Sa 358/09 (https://dejure.org/2009,12521)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.06.2009 - 19 Sa 358/09 (https://dejure.org/2009,12521)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 19 Sa 358/09 (https://dejure.org/2009,12521)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 1 b KSchG
    Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung einer Bankangestellten bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf freiem Arbeitsplatz

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 1 b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung einer Bankangestellten bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf freiem Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2009 - 19 Sa 358/09
    Sofern der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, dass ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung stehen wird, ist ein derartiger Arbeitsplatz ebenfalls als "frei" angesehen (so BAG vom 07.02.1991 - 2 AZR 205/90, mit weiterem Nachweis in Rdnr. 21 auf die Entscheidung vom 29.03.1990 - 2 AZR 369/89, dort mit weiteren Nachweisen in Rdnr. 56 auf die Literatur).

    Die Beklagte ist zur Beschäftigung der Klägerin auf diesem Arbeitsplatz verpflichtet, weil dieser Arbeitsplatz mit dem bisherigen Arbeitsplatz der Klägerin vergleichbar (gleichwertig) ist (BAG Urteil vom 29.03.1990 - 2 AZR 369/89, Rdnr. 65).

  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2009 - 19 Sa 358/09
    Sofern der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, dass ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung stehen wird, ist ein derartiger Arbeitsplatz ebenfalls als "frei" angesehen (so BAG vom 07.02.1991 - 2 AZR 205/90, mit weiterem Nachweis in Rdnr. 21 auf die Entscheidung vom 29.03.1990 - 2 AZR 369/89, dort mit weiteren Nachweisen in Rdnr. 56 auf die Literatur).

    Nach der Gesetzesfassung ist die Existenz eines freien Arbeitsplatzes zum Zeitpunkt der Beendigung der Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme maßgebend (vgl. dazu nur BAG vom 07.02.1991 - 2 AZR 205/90, Rdnr. 23).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2009 - 19 Sa 358/09
    Den von der Rechtsprechung aufgestellten Erfordernissen (Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99, 2 AZR 522/98 sowie 2 AZR 496/89) werde der Sachvortrag der Beklagten nicht gerecht.

    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Änderungsbedarf besteht (BAG vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2009 - 19 Sa 358/09
    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. dazu zuletzt BAG vom 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 m.w.N. in der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Rdnr. 24).

    Dies beruht zum einen auf der Nähe einer solchen Unternehmerentscheidung zum Kündigungsentschluss, gilt zum anderen auch deshalb, weil eine Kündigung, die allein darauf hinaus läuft, den Arbeitnehmer bei unveränderter Aufgabenstellung durch einen anderen - ggf. sogar als besser geeignet angesehenen - Arbeitnehmer zu ersetzen, eine unzulässige Austauschkündigung darstellt (vgl. dazu BAG vom 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06, mit weiteren Randnachweisen in den Rdnr. 30, 31 und 32).

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2009 - 19 Sa 358/09
    Auch aus dem Umstand, dass ein Vertragspartner auf das Bestehen eines vertraglich vereinbarten Rechts (hier eine vorformulierte Zuweisungsklausel) über einen längeren Zeitraum nicht hinweist, darf der andere Vertragspartner nicht den Schluss ziehen, sein Vertragspartner werde von seinem Recht keinen Gebrauch mehr machen (zuletzt BAG vom 13.03.2007 - 9 AZR 433/06).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2009 - 19 Sa 358/09
    In seiner Entscheidung vom 15.12.1994 - 2 AZR 327/94 - hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts schließlich verlangt, dass auch solche Arbeitsplätze mit in die Beurteilung einzubeziehen sind, bei denen im Zeitpunkt der Kündigung bereits feststeht, dass sie in absehbarer Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist frei werden, sofern die Überbrückung dieses Zeitraumes dem Arbeitgeber zumutbar ist.
  • LAG München, 12.01.2006 - 3 Sa 790/05

    Kündigung, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2009 - 19 Sa 358/09
    So weicht die Weiterbeschäftigungsobliegenheit nicht einer Art Bestenauswahl, sondern es muss aus kündigungsrechtlicher Sicht im Gegenteil das Bedürfnis nach einer Bestenauswahl ggf. hinter die Weiterbeschäftigungsobliegenheit zurücktreten (vgl. dazu LAG München, vom 12.01.2006 - 3 Sa 790/05, Rdnr. 35).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2009 - 19 Sa 358/09
    Diese Weiterbeschäftigungspflicht gilt unabhängig davon, ob ein (fristgemäßer) Widerspruch des zuständigen Betriebsrates vorliegt (vgl. dazu BAG vom 24.06.2004 - 2 AZR 326/03, m.w.N. in Rdnr. 26).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2009 - 19 Sa 358/09
    Den von der Rechtsprechung aufgestellten Erfordernissen (Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99, 2 AZR 522/98 sowie 2 AZR 496/89) werde der Sachvortrag der Beklagten nicht gerecht.
  • ArbG Rheine, 09.02.2016 - 2 Ca 2/16

    Massenentlassungsanzeige, vom Arbeitgeber veranlasster Beendigung, Wechsel in

    Dies setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. so auch und statt aller: LAG Hamm vom 05.06.2009 - 19 Sa 358/09 m.w.N.).
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