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   LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12   

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https://dejure.org/2012,44428
LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12 (https://dejure.org/2012,44428)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12 (https://dejure.org/2012,44428)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 10 TaBVGa 7/12 (https://dejure.org/2012,44428)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines im Wege der einstweilien Verfügung geltend gemachten Unterlassungsanspruchs mangels hinreichender Bestimmtheit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2; ZPO § 940
    Unzulässigkeit eines im Wege der einstweilien Verfügung geltend gemachten Unterlassungsanspruchs mangels hinreichender Bestimmtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12
    Ein solches Vorverfahren ist keine nach §§ 4, 101 ff ArbGG unzulässige Schiedsvereinbarung, sondern eine den Betriebsparteien durch § 76 Abs. 6 BetrVG eröffnete Möglichkeit, eine innerbetriebliche Streitigkeit ohne Anrufung der Arbeitsgerichte beizulegen (BAG, Beschluss vom 16.08.2011 - 1 ABR 22/10 - BAG, Beschluss vom 20.11.1990 - 1 ABR 45/89 -).

    Hat damit keine der Betriebsparteien die Durchführung des Verfahrens nach § 11 der Betriebsvereinbarung verlangt, steht der fehlende Versuch einer innerbetrieblichen Einigung mit Hilfe des in § 11 der Betriebsvereinbarung vorgesehenen, förmlichen Verfahrens der Zulässigkeit der gestellten Unterlassungsanträge nicht entgegen (vgl. BAG, Beschluss vom 16.08.2011 - 1 ABR 22/10 -).

  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12
    Der Streitgegenstand muss so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG, Beschluss vom 14.03.2012 - 7 ABR 67/10 - BAG, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 ABR 29/03 - BAG, Beschluss vom 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 -).

    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, wie diese aussieht (BAG, Beschluss vom 17.06.1997 - 1 ABR 10/97 - BAG, Beschluss vom 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 - BAG, Beschluss vom 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 -).

  • LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08

    Beschlussverfahren; Unterlassung der Anwendung eines Punktesystems bei der

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12
    Es kommt insoweit darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Hamm, Beschluss vom 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08 -).Bei dieser Abwägung sind zum einen das Gewicht des drohenden Verstoßes und zum anderen die Bedeutung der umstrittenen Maßnahme einerseits für den Arbeitgeber und andererseits für die Belegschaft angemessen zu berücksichtigen.
  • LAG Köln, 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09

    Freistellung Betriebsratsmitglied; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12
    Dies führt aber dazu, dass im Rahmen der Interessenabwägung für den geltend gemachten Anspruch in der Regel der Verfügungsgrund abzulehnen ist (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09 -).
  • LAG Köln, 24.11.1998 - 13 Sa 940/98

    Zulässigkeit der Festlegung von Arbeitsinhalten durch einstweilige Verfügung;

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12
    Dabei können die Anforderungen an den Verfügungsgrund umso geringer sein, desto schwerer und offenkundiger die bestehende Rechtsverletzung sich darstellt (LAG Köln, Urteil vom 20.11.1998 - 13 Sa 940/98 -, NZA 1999, 1008).
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08

    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12
    Bei den Begriffen "personenbezogene Daten" und "personenbeziehbare Daten" handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die den Antrag unbestimmt machen (vgl. zur Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe im Antrag BAG, Beschluss vom 03.05.2006 - 1 ABR 63/04 - BAG, Beschluss vom 18.08.2009 - 1 ABR 43/08 -).
  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12
    Der Streitgegenstand muss so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG, Beschluss vom 14.03.2012 - 7 ABR 67/10 - BAG, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 ABR 29/03 - BAG, Beschluss vom 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 -).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, wie diese aussieht (BAG, Beschluss vom 17.06.1997 - 1 ABR 10/97 - BAG, Beschluss vom 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 - BAG, Beschluss vom 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 -).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12
    Der Streitgegenstand muss so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG, Beschluss vom 14.03.2012 - 7 ABR 67/10 - BAG, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 ABR 29/03 - BAG, Beschluss vom 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 -).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren -

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12
    Bei den Begriffen "personenbezogene Daten" und "personenbeziehbare Daten" handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die den Antrag unbestimmt machen (vgl. zur Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe im Antrag BAG, Beschluss vom 03.05.2006 - 1 ABR 63/04 - BAG, Beschluss vom 18.08.2009 - 1 ABR 43/08 -).
  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89

    Einigungsstellenverfahren über Rechtsfragen

  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 6/16

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrates; Auslegung einer Betriebsvereinbarung;

    Dessen Aufgabe ist es, zu klären, ob der Schuldner einer festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber wie diese aussieht (BAG, Beschluss v. 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 -, Rn. 17, juris; LAG Hamm, Beschluss v. 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12 -, Rn. 48, juris).
  • LAG Düsseldorf, 18.10.2017 - 12 TaBVGa 4/17

    Bestand des Betriebsrats bei einer Betriebsabspaltung

    Der Schuldner muss auch hier wissen, welche Maßnahmen er vorzunehmen oder zu unterlassen hat (vgl. z.B. Hessisches LAG 29.03.2007 - 9 TaBVGa 68/07, juris Rn. 13; LAG Hamm 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12, juris Rn. 47).
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