Rechtsprechung
   LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 TaBV 181/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21458
LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 TaBV 181/08 (https://dejure.org/2009,21458)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2009 - 13 TaBV 181/08 (https://dejure.org/2009,21458)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2009 - 13 TaBV 181/08 (https://dejure.org/2009,21458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,21458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schulung; stellvertretender Betriebsratsvorsitzender; Rhetorik; Erforderlichkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG
    Schulung; stellvertretender Betriebsratsvorsitzender; Rhetorik; Erforderlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwöchige Rhetorikschulung für stellvertretenden Betriebsratvorsitzenden; Schulungsbedarf in Rhetorik bei arbeitgeberseitigen Maßnahmen zur Verunglimpfung des Betriebsrats; Bedeutung der Betriebsversammlung in Fillialunternehmen; Feststellungsinteresse trotz ...

  • hensche.de

    Betriebsrat, Schulung

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 6 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwöchige Rhetorikschulung für stellvertretenden Betriebsratvorsitzenden; Schulungsbedarf in Rhetorik bei arbeitgeberseitigen Maßnahmen zur Verunglimpfung des Betriebsrats; Bedeutung der Betriebsversammlung in Fillialunternehmen; Feststellungsinteresse trotz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94

    Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 TaBV 181/08
    2) In dem Zusammenhang hält das Bundesarbeitsgericht (15.02.1995 - 7 AZR 76/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106; zustimmend z.B. LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/95 - NZA-RR 2006, 249; LAG Köln, 20.12.2007 - 10 TaBV 53/07 - LAG Sachsen, 22.11.2002 - 9 TaBV 17/02 - NZA-RR 2003, 420; DKK/Wedde, 11. Aufl., § 37 Rn. 108; ErfK/Eisemann, 9. Aufl., § 37 Rn. 17; Fitting, 24. Aufl., § 37 Rn. 153; Däubler, Schulung und Fortbildung, 5. Aufl., Rn. 229) auch die Teilnahme an einer Rhetorikschulung im Einzelfall für erforderlich, sofern die konkreten Verhältnisse so gelagert sind, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder, namentlich des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters, durch eine einschlägige Schulung verbessert werden (vgl. auch BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 54/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109).

    Weil er - ebenso wie der Betriebsratsvorsitzende - im Betrieb eine herausgehobene Stellung einnimmt (vgl. z.B. BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106) und diesen im Verhinderungsfall vollumfänglich zu vertreten hat (§ 26 Abs. 2 BetrVG), ist es sachgerecht, die Erforderlichkeit des Besuchs eines Rhetorikseminars nach denselben Maßstäben wie beim Betriebsratsvorsitzenden zu beurteilen.

  • BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 54/94

    Betriebsratsschulung, Schweigen des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 TaBV 181/08
    2) In dem Zusammenhang hält das Bundesarbeitsgericht (15.02.1995 - 7 AZR 76/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106; zustimmend z.B. LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/95 - NZA-RR 2006, 249; LAG Köln, 20.12.2007 - 10 TaBV 53/07 - LAG Sachsen, 22.11.2002 - 9 TaBV 17/02 - NZA-RR 2003, 420; DKK/Wedde, 11. Aufl., § 37 Rn. 108; ErfK/Eisemann, 9. Aufl., § 37 Rn. 17; Fitting, 24. Aufl., § 37 Rn. 153; Däubler, Schulung und Fortbildung, 5. Aufl., Rn. 229) auch die Teilnahme an einer Rhetorikschulung im Einzelfall für erforderlich, sofern die konkreten Verhältnisse so gelagert sind, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder, namentlich des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters, durch eine einschlägige Schulung verbessert werden (vgl. auch BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 54/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109).
  • BAG, 06.05.1975 - 1 ABR 135/73

    Arbeitsgerichtsverfahren: Präjudizielle Wirkung des arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 TaBV 181/08
    In einer solchen Konstellation besteht deshalb ein rechtliches Interesse daran, festzustellen, ob eine thematisch spezifizierte Veranstaltung in Bezug auf ein bestimmtes Betriebsratsmitglied den Anforderungen des § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG gerecht wird, nämlich für die Arbeit des Betriebsrats erforderliche Kenntnisse zu vermitteln (vgl. zu einem solchen Antrag bereits BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 15/73 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 8) - mit entsprechender Präjudizwirkung für mögliche Folgeverfahren zur Kostenerstattung und zur Zahlung des Arbeitsentgelts (BAG, 06.05.1975 - 1 ABR 135/73 - AP BetrVG 1972 § 65 Nr. 5; Richardi/Thüsing, 11. Aufl., § 37 Rn. 190).
  • LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05

    Anrechnung einer Haushaltsersparnis auf Verpflegungskosten einer

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 TaBV 181/08
    2) In dem Zusammenhang hält das Bundesarbeitsgericht (15.02.1995 - 7 AZR 76/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106; zustimmend z.B. LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/95 - NZA-RR 2006, 249; LAG Köln, 20.12.2007 - 10 TaBV 53/07 - LAG Sachsen, 22.11.2002 - 9 TaBV 17/02 - NZA-RR 2003, 420; DKK/Wedde, 11. Aufl., § 37 Rn. 108; ErfK/Eisemann, 9. Aufl., § 37 Rn. 17; Fitting, 24. Aufl., § 37 Rn. 153; Däubler, Schulung und Fortbildung, 5. Aufl., Rn. 229) auch die Teilnahme an einer Rhetorikschulung im Einzelfall für erforderlich, sofern die konkreten Verhältnisse so gelagert sind, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder, namentlich des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters, durch eine einschlägige Schulung verbessert werden (vgl. auch BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 54/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109).
  • LAG Sachsen, 22.11.2002 - 9 TaBV 17/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsräte mit dem Thema

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 TaBV 181/08
    2) In dem Zusammenhang hält das Bundesarbeitsgericht (15.02.1995 - 7 AZR 76/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106; zustimmend z.B. LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/95 - NZA-RR 2006, 249; LAG Köln, 20.12.2007 - 10 TaBV 53/07 - LAG Sachsen, 22.11.2002 - 9 TaBV 17/02 - NZA-RR 2003, 420; DKK/Wedde, 11. Aufl., § 37 Rn. 108; ErfK/Eisemann, 9. Aufl., § 37 Rn. 17; Fitting, 24. Aufl., § 37 Rn. 153; Däubler, Schulung und Fortbildung, 5. Aufl., Rn. 229) auch die Teilnahme an einer Rhetorikschulung im Einzelfall für erforderlich, sofern die konkreten Verhältnisse so gelagert sind, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder, namentlich des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters, durch eine einschlägige Schulung verbessert werden (vgl. auch BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 54/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109).
  • LAG Köln, 20.12.2007 - 10 TaBV 53/07

    Schulung kommunikativer Fähigkeiten

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 TaBV 181/08
    2) In dem Zusammenhang hält das Bundesarbeitsgericht (15.02.1995 - 7 AZR 76/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106; zustimmend z.B. LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/95 - NZA-RR 2006, 249; LAG Köln, 20.12.2007 - 10 TaBV 53/07 - LAG Sachsen, 22.11.2002 - 9 TaBV 17/02 - NZA-RR 2003, 420; DKK/Wedde, 11. Aufl., § 37 Rn. 108; ErfK/Eisemann, 9. Aufl., § 37 Rn. 17; Fitting, 24. Aufl., § 37 Rn. 153; Däubler, Schulung und Fortbildung, 5. Aufl., Rn. 229) auch die Teilnahme an einer Rhetorikschulung im Einzelfall für erforderlich, sofern die konkreten Verhältnisse so gelagert sind, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder, namentlich des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters, durch eine einschlägige Schulung verbessert werden (vgl. auch BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 54/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109).
  • BAG, 16.03.1976 - 1 ABR 43/74

    Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Teilnahme an einer

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 TaBV 181/08
    Wie gerade auch der konkrete Fall zeigt, wo ein erster Beschluss des Betriebsrats bereits am 06.02.2008 gefasst wurde, ist es kaum möglich, vor Beginn einer Schulungsveranstaltung eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über die Freistellung von den zur Diskussion stehenden Kosten zu erlangen (vgl. BAG, 16.03.1976 - 1 ABR 43/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 22).
  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 15/73

    Nichtbeteiligung im ersten Rechtszug - Beschwerdefrist - Erweiterung des

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 TaBV 181/08
    In einer solchen Konstellation besteht deshalb ein rechtliches Interesse daran, festzustellen, ob eine thematisch spezifizierte Veranstaltung in Bezug auf ein bestimmtes Betriebsratsmitglied den Anforderungen des § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG gerecht wird, nämlich für die Arbeit des Betriebsrats erforderliche Kenntnisse zu vermitteln (vgl. zu einem solchen Antrag bereits BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 15/73 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 8) - mit entsprechender Präjudizwirkung für mögliche Folgeverfahren zur Kostenerstattung und zur Zahlung des Arbeitsentgelts (BAG, 06.05.1975 - 1 ABR 135/73 - AP BetrVG 1972 § 65 Nr. 5; Richardi/Thüsing, 11. Aufl., § 37 Rn. 190).
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 95/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. März 2009 - 13 TaBV 181/08 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht