Rechtsprechung
LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1620/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Art. 33 Abs. 2 GG
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Zulässigkeit von Mindestwartezeiten als Zugangsvoraussetzung für öffentliche Ämter; Vereinbarkeit einer Wartefrist für Versetzungsbewerber und Beförderungsbewerber mit dem Gebot der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG); Auslegung des ...
- Judicialis
GG Art. 33 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2
Unwirksames Erfordernis einer Mindestbeschäftigungszeit bei Stellenausschreibung für Einstellungs- und Beförderungsbewerber) - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Arnsberg, 22.07.2004 - 3 Ca 515/04
- LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1620/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
Konkurrentenklage
Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1620/04
Es verbleibe dabei, dass die auf den Erlass gestützte Rückziehung des Versetzungsangebotes die Klägerin in ihrer Rechtsposition aus Art. 33 Abs. 2 GG verletze, wie dies auch in etlichen erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Urteilen und im Urteil des LAG Düsseldorf vom 25.02.2004 entschieden sei (LAG Düsseldorf 12 Sa 1750/03 - nicht rechtskräftig - anhängig BAG 9 AZR 142/04).Die erkennende Kammer teilt die Auffassung des LAG Düsseldorf und die Auffassung etlicher arbeitsgerichtlicher Urteile, dass Bewerber für eine laufbahnübergreifende Versetzung durch die Lehrereinstellungserlasse vom 12.12.2002 und vom 16.12.2003 und das dortige Erfordernis einer Mindestbeschäftigungszeit von 5 Jahren im Dauerbeschäftigungsverhältnis im aktiven Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen unberechtigt in ihrer Rechtsposition aus Art. 33 Abs. 2 GG beeinträchtigt werden (LAG Düsseldorf 25.02.2004 12 Sa 1750/03 - nicht rechtskräftig: BAG 9 AZR 142/04; ausführlich auch Arbeitsgericht Düsseldorf 13.10.2003 14 Ca 6287/03 als Vorinstanz).
- LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03
"Bestenauslese", Unzulässigkeit einer Wartefrist für Bewerbungen um …
Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1620/04
Es verbleibe dabei, dass die auf den Erlass gestützte Rückziehung des Versetzungsangebotes die Klägerin in ihrer Rechtsposition aus Art. 33 Abs. 2 GG verletze, wie dies auch in etlichen erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Urteilen und im Urteil des LAG Düsseldorf vom 25.02.2004 entschieden sei (LAG Düsseldorf 12 Sa 1750/03 - nicht rechtskräftig - anhängig BAG 9 AZR 142/04).Die erkennende Kammer teilt die Auffassung des LAG Düsseldorf und die Auffassung etlicher arbeitsgerichtlicher Urteile, dass Bewerber für eine laufbahnübergreifende Versetzung durch die Lehrereinstellungserlasse vom 12.12.2002 und vom 16.12.2003 und das dortige Erfordernis einer Mindestbeschäftigungszeit von 5 Jahren im Dauerbeschäftigungsverhältnis im aktiven Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen unberechtigt in ihrer Rechtsposition aus Art. 33 Abs. 2 GG beeinträchtigt werden (LAG Düsseldorf 25.02.2004 12 Sa 1750/03 - nicht rechtskräftig: BAG 9 AZR 142/04; ausführlich auch Arbeitsgericht Düsseldorf 13.10.2003 14 Ca 6287/03 als Vorinstanz).
- BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03
Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin
Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1620/04
Damit ist auch eine dahingehende Verurteilung Möglich (BAG 27.04.2004 NZA 2004, 1225). - VGH Baden-Württemberg, 13.12.1999 - 4 S 2518/97
Verwaltungspraxis aufgrund mündlicher Absprachen; Beförderung - Mindestwartezeit …
Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1620/04
In einem solchen Kontext dienen Mindestwartezeiten als Bewährungszeiterfordernis der Verwirklichung des Leistungsprinzips und sind im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG unbedenklich (BW VGH 13.12.1999 -4 S 2518/97- in Schütz, ES/AII1.4 Nr. 78).