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LAG Hessen, 01.12.1993 - 2 Sa 297/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer tariflich geregelten Kündigungsfrist; Verstoß gegen das Gleichheitsgrundrecht; Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Ungleichbehandlung; Ungleichbehandlung zwischen Arbeitern und Angestellten
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 3 I; § 15a Nr. 3a MTV Kautschukindustrie in den Ländern Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland i.d.F. vom 23.6.1988
Sachliche Rechtfertigung verkürzter tariflicher Kündigungsfrist für Arbeiter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hanau, 17.12.1992 - 1 Ca 446/92
- LAG Hessen, 01.12.1993 - 2 Sa 297/93
Papierfundstellen
- DB 1994, 1627
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91
Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 389/91
Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92
Tarifliche Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 616/90
Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 516/91
Tarifliche Grundkündigungsfrist (Bauarbeiter)
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Baden-Württemberg, 06.04.1995 - 4 Sa 140/94 Sie verteidigt das angegriffene Urteil und beharrt insbesondere im Hinblick auf die Ausführungen des von ihr vorgelegten Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Dezember 1993 - 2 Sa 297/93 - auf ihrer Auffassung, daß die fragliche tarifvertragliche Kündigungsfrist auf des Arbeitsverhältnis mit dem Kläger anzuwenden ist.