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   LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14   

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https://dejure.org/2014,56492
LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14 (https://dejure.org/2014,56492)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.12.2014 - 17 Sa 757/14 (https://dejure.org/2014,56492)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. Dezember 2014 - 17 Sa 757/14 (https://dejure.org/2014,56492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tätlicher Angriff eines Arbeitskollegen als wichtiger Grund einer außerordentlichen Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses eines Busfahrers wegen einer Tätlichkeit gegenüber einem Kollegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14
    bb) Konkrete Anhaltspunkte, die die Bindung des Berufungsgerichts an vorinstanzliche Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (BAG 3. Juni 2014 - VI ZR 394/13 - NJW 2014, 2797).

    Zweifel i.S.d. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO liegen schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse, nicht notwendig überwiegende, Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH 3. Juni 2014 - VI ZR 394/13 - a.a.O.; BGH 2. Juli 2013 - VI ZR 110/13 - NJW 2014, 74).

    Solche Zweifel können sich auch aus vorgebrachten Bedenken gegenüber der Glaubwürdigkeit eines vernommenen Zeugen ergeben (BGH 3. Juni 2014 - VI ZR 394/13 - a.a.O.), ebenso, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage nur zum Teil oder gar nicht gewürdigt hat, diese aber nach ihrem protokollierten Inhalt mehrdeutig ist (BGH 10. Oktober 2013 - VII ZR 269/12 - zitiert nach [...]).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinne ist darüber hinaus jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen; konkrete Anhaltspunkte können sich hierbei aus gerichtsbekannten Tatsachen, aus dem Vortrag der Parteien oder aus dem angefochtenen Urteil selbst ergeben (BGH 8. Juni 2004 - VI ZR 230/03 - BGHZ 159, 254).

    Bloße subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte reichen allerdings nicht aus (BGH 18. Oktober 2005 - VI ZR 270/04 - NJW 2006, 152; BGH 8. Juni 2004 - VI ZR 230/03 - a.a.O.).

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14
    Bloße subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte reichen allerdings nicht aus (BGH 18. Oktober 2005 - VI ZR 270/04 - NJW 2006, 152; BGH 8. Juni 2004 - VI ZR 230/03 - a.a.O.).

    Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts können auch durch neue in der Berufungsinstanz zu berücksichtigende Angriffs- und Verteidigungsmittel zweifelhaft werden (BGH 18. Oktober 2005 - VI ZR 270/04 -a.a.O.).

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14
    Auch derartige Gesichtspunkte der Betriebsdisziplin stellen zulässige Kriterien innerhalb der Interessenabwägung dar (BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP BGB § 626 Nr. 137), ebenso generalpräventive Gesichtspunkte (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14
    Auch derartige Gesichtspunkte der Betriebsdisziplin stellen zulässige Kriterien innerhalb der Interessenabwägung dar (BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP BGB § 626 Nr. 137), ebenso generalpräventive Gesichtspunkte (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 147/12

    Sicherungsgrundschuld: Einrede des Eigentümers aus dem Sicherungsvertrag bei

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14
    Erforderlich ist vielmehr eine eigenständige Würdigung der erhobenen Beweise durch das Berufungsgericht, wobei es sich allerdings die Würdigung der Vorinstanz ausdrücklich zu eigen machen kann (BGH 25. Oktober 2013 - V ZR 147/12 - NJW 2014, 550).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 50; BAG 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - AP BGB § 626 Nr. 238; BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - AP BGB § 626 Nr. 236; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 50; BAG 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - AP BGB § 626 Nr. 238; BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - AP BGB § 626 Nr. 236; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 50; BAG 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - AP BGB § 626 Nr. 238; BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - AP BGB § 626 Nr. 236; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229).
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14
    c) Tätlichkeiten unter Kollegen sind grundsätzlich geeignet, auch ohne vorherige einschlägige Abmahnung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung abzugeben (BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - DB 2009, 964; BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25; BAG 9. März 1995 - 2 AZR 461/94 - NZA 1995, 678; BAG 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 32).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 110/13

    Arzthaftungsprozess: Ausnahme von der Bindung des Berufungsgerichts an die

  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12

    Begriff der Bezugsfertigkeit bei gegenseitiger Bauverpflichtung; Rüge der

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 461/94

    Betriebsrat: Informationsanspruch - Gründe für den Kündigungsentschluss -

  • LAG Köln, 11.07.2016 - 1 Ta 116/16

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe; Falscher Vortrag im Prozess

    Es ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen einen wichtigen Grund zur Kündigung i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB darstellen können (BAG 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - DB 2009, 964; LAG Hessen 01.12.2014 - 17 Sa 757/14 -).
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