Rechtsprechung
LAG Hessen, 03.12.2008 - 6 Sa 695/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 112 Abs 1 S 2 BetrVG
Anspruch auf Sozialplanabfindung - Eigenkündigung nicht vom Arbeitgeber veranlasst bei angenommenen Weiterbeschäftigungsangebot - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Sozialplanabfindung nach Ablehnung eines Weiterbeschäftigungsangebots
- Judicialis
BetrVG § 112
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 112
Unbegründete Klage auf Sozialplanabfindung nach Ablehnung eines Weiterbeschäftigungsangebots - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 20 Ca 2964/07
- LAG Hessen, 03.12.2008 - 6 Sa 695/08
- BAG, 09.04.2009 - 1 AZN 228/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus LAG Hessen, 03.12.2008 - 6 Sa 695/08
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972).
- ArbG Rheine, 10.01.2022 - 2 Ca 1176/21 Dies ist sie auch dann, wenn der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer im Hinblick auf eine konkret geplante Betriebsänderung die berechtigte Annahme hervorgerufen hat, mit der eigenen Initiative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses komme er einer sonst notwendig werdenden betriebsbedingten Kündigung nur zuvor (Hess. LAG vom 03.12.2008 - 6 Sa 695/08, zit. nach juris).
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (Hess. LAG vom 03.12.2008 - 6 Sa 695/08 Rn. 36, zit. nach juris; BAG vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972).