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   LAG Hessen, 03.12.2008 - 6 Sa 695/08   

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https://dejure.org/2008,19011
LAG Hessen, 03.12.2008 - 6 Sa 695/08 (https://dejure.org/2008,19011)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.12.2008 - 6 Sa 695/08 (https://dejure.org/2008,19011)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 6 Sa 695/08 (https://dejure.org/2008,19011)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 112 Abs 1 S 2 BetrVG
    Anspruch auf Sozialplanabfindung - Eigenkündigung nicht vom Arbeitgeber veranlasst bei angenommenen Weiterbeschäftigungsangebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Sozialplanabfindung nach Ablehnung eines Weiterbeschäftigungsangebots

  • Judicialis

    BetrVG § 112

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 112
    Unbegründete Klage auf Sozialplanabfindung nach Ablehnung eines Weiterbeschäftigungsangebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.2008 - 6 Sa 695/08
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972).
  • ArbG Rheine, 10.01.2022 - 2 Ca 1176/21
    Dies ist sie auch dann, wenn der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer im Hinblick auf eine konkret geplante Betriebsänderung die berechtigte Annahme hervorgerufen hat, mit der eigenen Initiative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses komme er einer sonst notwendig werdenden betriebsbedingten Kündigung nur zuvor (Hess. LAG vom 03.12.2008 - 6 Sa 695/08, zit. nach juris).

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (Hess. LAG vom 03.12.2008 - 6 Sa 695/08 Rn. 36, zit. nach juris; BAG vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972).

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