Rechtsprechung
   LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12682
LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08 (https://dejure.org/2009,12682)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.03.2009 - 3 Sa 710/08 (https://dejure.org/2009,12682)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. März 2009 - 3 Sa 710/08 (https://dejure.org/2009,12682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 TVG
    Eingruppierung eines Arztes - medizinische Verantwortung - ausdrückliche Übertragung - Vertretungsverbot des Arbeitgebers - TV-Ärzte/Hessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Eingruppierungsklage eines Klinikarztes; Vertretungsverbot der Arbeitgeberin bei Übertragung medizinischer Verantwortung

  • Judicialis

    TV-Ärzte Hessen § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV-Ärzte Hessen § 10 Abs. 1
    Unbegründete Eingruppierungsklage eines Klinikarztes; Vertretungsverbot der Arbeitgeberin bei Übertragung medizinischer Verantwortung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87

    Eingruppierung eines Architekten in den Bundesangestelltentarif (BAT) -

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08
    Da tariflich Ausdrücklichkeit gefordert wird, ist ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn 23, zitiert nach juris).

    Ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung sind nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn 23, zitiert nach juris).

    Dies kann durch eine entsprechende schriftliche oder mündliche Erklärung aber auch in Dienstanweisungen, Verwaltungsverfügungen und Geschäftsverteilungsplänen geschehen, die dem Angestellten allerdings nach § 130 BGB zugehen müssen (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn 23, 24, zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 19.06.2008 - 11 Sa 275/08

    Oberarzt; Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08
    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik, handelnd durch das jeweils zuständige Organ, muss die Entscheidung getroffen haben, den Funktionsbereich zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn 90, zitiert nach juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV-Ärzte/Hessen muss es sich aber um eine Anordnung "des Arbeitgebers" handeln, d.h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn 88, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08

    Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä 5 TV-Ärzte - Tarifmerkmal "durch

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08
    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik, handelnd durch das jeweils zuständige Organ, muss die Entscheidung getroffen haben, den Funktionsbereich zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn 90, zitiert nach juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV-Ärzte/Hessen muss es sich aber um eine Anordnung "des Arbeitgebers" handeln, d.h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn 88, zitiert nach juris).

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 613/04

    Vergütungsstufe gem. § 27 BAT-O/VKA

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08
    Das Begehren des Klägers, die Verpflichtung der Beklagten festzustellen ihn ab 01.01.2007 nach der Vergütungsgruppe Ä 5 des TV-Ärzte/Hessen zu vergüten, ist als eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage gem. § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (statt vieler: BAG 08.10.1997 - 4 AZR 167/96 - Rn 28, zitiert nach juris; BAG 25.01.2006 - 4 AZR 613/04 - Rn 13, zitiert nach juris).

    Soweit der Kläger jedoch die Feststellung einer bestimmten Stufenzuordnung verlangt, fehlt der Klage das erforderliche Feststellungsinteresse für diesen Teil des Feststellungsantrags, weil die Stufenzuordnung zwischen den Parteien nicht streitig ist (vgl. BAG 25.01.2006 - 4 AZR 613/04 - Rn 13, zitiert nach juris).

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08
    Das Begehren des Klägers, die Verpflichtung der Beklagten festzustellen ihn ab 01.01.2007 nach der Vergütungsgruppe Ä 5 des TV-Ärzte/Hessen zu vergüten, ist als eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage gem. § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (statt vieler: BAG 08.10.1997 - 4 AZR 167/96 - Rn 28, zitiert nach juris; BAG 25.01.2006 - 4 AZR 613/04 - Rn 13, zitiert nach juris).
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08
    Der allgemeine Sprachgebrauch wird lediglich dann verdrängt, wenn die Tarifvertragsparteien den verwandten Rechtsbegriffen eine eigenständige Definition geben oder aber einen feststehenden Rechtsbegriff verwenden (vgl. BAG 18.11.2004 - 8 AZR 540/03 - Rn 21, zitiert nach juris).
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08
    Wurde entgegen der Klarstellung gleichwohl von einem Unbefugten eine höherwertige Tätigkeit zugewiesen, so ist der Angestellte nicht entsprechend eingruppiert, da es für die Eingruppierung auf die auszuübende und nicht auf die ausgeübte Tätigkeit ankommt (vgl. BAG 26.03.1997 - 4 AZR 489/95 - Rn 35, zitiert nach juris).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08
    Der Zulässigkeit steht auch nicht entgegen, dass sich die begehrte Feststellung zumindest teilweise auf einen in der Vergangenheit liegenden Vergütungszeitraum bezieht (vgl. BAG 20.10.1993 - 4 AZR 47/93 - Rn 18, zitiert nach juris).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08
    Schon nach dieser Vorschrift kann der Arbeitnehmer seine Gesamttätigkeit als für seine Eingruppierung maßgebliche Bewertungsgrundlage nicht einseitig ändern, indem er Tätigkeiten ausführt, die der Arbeitgeber ihm weder im Arbeitsvertrag noch in den vertraglich gezogenen Grenzen seines Direktionsrechts übertragen hat (vgl. dazu BAG 08.03.2006 - 10 AZR 129/05 - Rn 18, zitiert nach juris).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. BAG 24.09.2008 - 10 AZR 669/07 - Rn 17, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09

    Eingruppierung eines Facharztes - fakultative Weiterbildung, Schwerpunkt- oder

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. März 2009 - 3 Sa 710/08 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht