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   LAG Hessen, 07.08.2009 - 19/3 Sa 575/08   

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LAG Hessen, 07.08.2009 - 19/3 Sa 575/08 (https://dejure.org/2009,25585)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.08.2009 - 19/3 Sa 575/08 (https://dejure.org/2009,25585)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. August 2009 - 19/3 Sa 575/08 (https://dejure.org/2009,25585)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 575/08
    a) § 626 Abs. 2 BGB ist ein gesetzlich konkretisierter Verwirkungstatbestand (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 -, Rn. 17, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7 = AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 44).

    Ohne die umfassende Kenntnis des Kündigungsberechtigten vom Kündigungssachverhalt kann sein Kündigungsrecht nicht verwirken (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - Rn 18, a. a. O.).

    Wenn etwa der Kündigungsberechtigte neue Tatsachen erfahren oder neue Beweismittel erlangt hat und nunmehr einen - neuen - ausreichenden Erkenntnisstand für eine Kündigung zu haben glaubt, kann er dies zum Anlass der Kündigung nehmen (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - Rn 20, a. a. O.; BAG 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 -, Rn 36, AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 46 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9).

    d) Diese Grundsätze gelten auch für die Verdachtskündigung (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - Rn 21, a. a. O.).

    Dem Kündigungsberechtigten steht insoweit ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - Rn 24, a. a. O.).

    Eine solche den Verdacht intensivierende Wirkung kann auch die Erhebung der öffentlichen Anklage haben (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - Rn 25, a. a. O.).

    Dem steht nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05. Juni 2008 (2 AZR 234/07 - Rn 20, 25 - 27, a. a. O.) entgegen.

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 575/08
    Sinn der Kündigungserklärungsfrist ist es, dem betroffenen Arbeitnehmer rasch Klarheit zu verschaffen, ob sein Arbeitgeber einen Sachverhalt zum Anlass für eine außerordentliche Kündigung nimmt (BAG 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 -, Rn 34, AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 46 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9).

    Wenn etwa der Kündigungsberechtigte neue Tatsachen erfahren oder neue Beweismittel erlangt hat und nunmehr einen - neuen - ausreichenden Erkenntnisstand für eine Kündigung zu haben glaubt, kann er dies zum Anlass der Kündigung nehmen (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - Rn 20, a. a. O.; BAG 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 -, Rn 36, AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 46 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9).

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 575/08
    29 cc) Will der Kündigungsberechtigte den Ausgang des Strafverfahrens nicht abwarten, sondern hält er einen bestimmten Kenntnisstand für ausreichend, eine fristlose Kündigung wegen Verdachts einer strafbaren Handlung auszusprechen, so muss er binnen zwei Wochen kündigen, nachdem er diesen Kenntnisstand erlangt hat (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 31 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 4, zu II 1 c dd der Gründe; ErfK/Müller-Glöge, 8. Aufl., § 626 BGB Rn 216; APS-Dörner Kündigungsrecht, 3. Aufl., § 626 Rn 365).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 575/08
    In diesem Fall bleibt dem Arbeitgeber nur noch der Ausspruch einer Tatkündigung, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. BAG 12. Dezember 1984 - 7 AZR 575/83 - BAGE 47, 307 = AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 19 = EzA BGB § 626 nF Nr. 97 zu II 1 d der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 05. Dezember 2006 - 5 Sa 286/06 - Rn 37, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 19.02.2009 - 9 TaBV 202/08

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Personalgestellung - Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 575/08
    Mit Beschluss vom 19. Februar 2009 - 9 TaBV 202/08 - hat das Hessische Landesarbeitsgericht die Betriebsratswahl für ungültig erklärt; die Entscheidung ist damit begründet, dass kein gemeinsamer Betrieb bestehe.
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 575/08
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach welcher im Fall einer Verdachtskündigung die den Verdacht stärkenden oder entkräftenden Tatsachen bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz vorgetragen werden können und eine zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung erfolgte Anklageerhebung zu berücksichtigen ist (BAG 06. November 2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 2 zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83

    Vorliegen eines wichtigen Grundes bei einer außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 575/08
    In diesem Fall bleibt dem Arbeitgeber nur noch der Ausspruch einer Tatkündigung, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. BAG 12. Dezember 1984 - 7 AZR 575/83 - BAGE 47, 307 = AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 19 = EzA BGB § 626 nF Nr. 97 zu II 1 d der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 05. Dezember 2006 - 5 Sa 286/06 - Rn 37, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt -

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 575/08
    Diese Kündigung ist Gegenstand des Verfahrens mit dem Aktenzeichen 19/3 Sa 576/08 beim Hessischen Landesarbeitsgericht.
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. August 2009 - 19/3 Sa 575/08 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08
    Mit Urteil vom 07. August 2009 - 19/3 Sa 575/08 - hat die Kammer die Berufung der Beklagten zurückgewiesen; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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