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LAG Hessen, 14.03.2011 - 16 Sa 1477/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 102 Abs 1 BetrVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Die Geschäftsleitung möchte das Arbeitsverhältnis mit Herrn C. innerhalb der Probezeit beenden. Objektive Kündigungsgründe liegen nicht vor." ist keine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats; "Die Geschäftsleitung möchte das Arbeitsverhältnis mit Herrn C. innerhalb ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102 Abs. 1 S. 2; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 3
Fehlerhafte Betriebsratsanhörung bei ausdrücklichem Hinweis der Arbeitgeberin auf Fehlen objektiver Kündigungsgründe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Marburg, 13.08.2010 - 2 Ca 146/10
- LAG Hessen, 14.03.2011 - 16 Sa 1477/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03
Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während …
Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2011 - 16 Sa 1477/10
Kommen -aus Sicht des Arbeitgebers- für eine Kündigung mehrere Sachverhalte und Kündigungsgründe in Betracht, führt das bewusste Verschweigen eines von mehreren Sachverhalten nicht zur Unwirksamkeit der Anhörung (Bundesarbeitsgericht 16.9.2004 -2 AZR 511/03- AP Nr. 142 zu § 102 BetrVG 1972, Rn. 18). - BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96
Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO
Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2011 - 16 Sa 1477/10
Es ist vielmehr erforderlich, dass der klagende Arbeitnehmer durch Tatsachenvortrag weitere streitige Beendigungstatbestände in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit darstellt und damit belegt, warum dieser, die Klage nach § 4 KSchG erweiternde, Antrag zulässig sein, d. h. warum an der - noch dazu alsbaldigen - Feststellung ein rechtliches Interesse bestehen soll (BAG 13.3.1997, NZA 1997, 844, 845). - BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02
Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2011 - 16 Sa 1477/10
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass ein Arbeitgeber dem Betriebsrat die Kündigungsgründe auch dann im einzelnen mitzuteilen hat, wenn das Arbeitsverhältnis nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt (Bundesarbeitsgericht 6.11.2003 -2 AZR 690/02- BAGE 108, 269, Rn. 49). - BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 475/81
Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2011 - 16 Sa 1477/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt der Hinweis im Anhörungsschreiben "Trennung innerhalb der Probezeit" keine ausreichende Mitteilung der Kündigungsgründe dar (Bundesarbeitsgericht 24.8.1983-7 AZR 475/81, Randnummer 23).