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   LAG Hessen, 14.03.2011 - 16 Sa 1477/10   

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https://dejure.org/2011,19022
LAG Hessen, 14.03.2011 - 16 Sa 1477/10 (https://dejure.org/2011,19022)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.03.2011 - 16 Sa 1477/10 (https://dejure.org/2011,19022)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. März 2011 - 16 Sa 1477/10 (https://dejure.org/2011,19022)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 102 Abs 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Die Geschäftsleitung möchte das Arbeitsverhältnis mit Herrn C. innerhalb der Probezeit beenden. Objektive Kündigungsgründe liegen nicht vor." ist keine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats; "Die Geschäftsleitung möchte das Arbeitsverhältnis mit Herrn C. innerhalb ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 1 S. 2; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 3
    Fehlerhafte Betriebsratsanhörung bei ausdrücklichem Hinweis der Arbeitgeberin auf Fehlen objektiver Kündigungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während

    Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2011 - 16 Sa 1477/10
    Kommen -aus Sicht des Arbeitgebers- für eine Kündigung mehrere Sachverhalte und Kündigungsgründe in Betracht, führt das bewusste Verschweigen eines von mehreren Sachverhalten nicht zur Unwirksamkeit der Anhörung (Bundesarbeitsgericht 16.9.2004 -2 AZR 511/03- AP Nr. 142 zu § 102 BetrVG 1972, Rn. 18).
  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2011 - 16 Sa 1477/10
    Es ist vielmehr erforderlich, dass der klagende Arbeitnehmer durch Tatsachenvortrag weitere streitige Beendigungstatbestände in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit darstellt und damit belegt, warum dieser, die Klage nach § 4 KSchG erweiternde, Antrag zulässig sein, d. h. warum an der - noch dazu alsbaldigen - Feststellung ein rechtliches Interesse bestehen soll (BAG 13.3.1997, NZA 1997, 844, 845).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02

    Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2011 - 16 Sa 1477/10
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass ein Arbeitgeber dem Betriebsrat die Kündigungsgründe auch dann im einzelnen mitzuteilen hat, wenn das Arbeitsverhältnis nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt (Bundesarbeitsgericht 6.11.2003 -2 AZR 690/02- BAGE 108, 269, Rn. 49).
  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 475/81
    Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2011 - 16 Sa 1477/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt der Hinweis im Anhörungsschreiben "Trennung innerhalb der Probezeit" keine ausreichende Mitteilung der Kündigungsgründe dar (Bundesarbeitsgericht 24.8.1983-7 AZR 475/81, Randnummer 23).
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