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   LAG Hessen, 14.07.2006 - 3 Sa 145/05   

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https://dejure.org/2006,6292
LAG Hessen, 14.07.2006 - 3 Sa 145/05 (https://dejure.org/2006,6292)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.07.2006 - 3 Sa 145/05 (https://dejure.org/2006,6292)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 3 Sa 145/05 (https://dejure.org/2006,6292)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 2 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Organisationsentscheidung - Austauschkündigung - ehrenamtliche Kraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Treffen einer Organisationsentscheidung; Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Austauschkündigung; Voraussetzungen für einen Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses ; ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Betriebsbedingte Kündigung bei Organisationsentscheidung zur Ersetzung von Arbeitnehmern durch ehrenamtlich Tätige - eingeschränkte Überprüfbarkeit der Unternehmensentscheidung - keine Austauschkündigung bei fehlendem Weisungsrecht gegenüber Ehrenamtlichen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung, wenn Ehrenamtliche die Arbeit machen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 197
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2006 - 3 Sa 145/05
    Dabei kann eine unternehmerische Organisationsentscheidung nicht nur in einer (Um-)Gestaltung der Arbeitsabläufe, sondern auch darin liegen, festzulegen, mit welcher Stärke der Belegschaft des Betriebs zukünftig das Unternehmensziel erreicht werden soll bzw. welche Kapazität an einzusetzenden Arbeitskräften und ihrer Arbeitszeit vorgehalten werden muss (BAG 19. Mai 1983 - 2 AZR 594/82 - BAGE 73, 151; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358; 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 - BAGE 87, 327; 02. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - zu B. I. 2. a) d.Gr.).

    Denn der rationelle Einsatz des Personals ist allein Sache des Arbeitgebers und seiner unternehmerischen Entscheidung (BAG 24. April 1997 - 2 AZR 352/96; 02. Juni 2005 - 2 AZR 480/04).

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2006 - 3 Sa 145/05
    Dabei kann eine unternehmerische Organisationsentscheidung nicht nur in einer (Um-)Gestaltung der Arbeitsabläufe, sondern auch darin liegen, festzulegen, mit welcher Stärke der Belegschaft des Betriebs zukünftig das Unternehmensziel erreicht werden soll bzw. welche Kapazität an einzusetzenden Arbeitskräften und ihrer Arbeitszeit vorgehalten werden muss (BAG 19. Mai 1983 - 2 AZR 594/82 - BAGE 73, 151; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358; 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 - BAGE 87, 327; 02. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - zu B. I. 2. a) d.Gr.).

    Denn der rationelle Einsatz des Personals ist allein Sache des Arbeitgebers und seiner unternehmerischen Entscheidung (BAG 24. April 1997 - 2 AZR 352/96; 02. Juni 2005 - 2 AZR 480/04).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2006 - 3 Sa 145/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) entsteht das inner- oder außerbetrieblich veranlasste Erfordernis für eine Kündigung in aller Regel nicht unmittelbar und allein durch bestimmte wirtschaftliche Entwicklungen, sondern aufgrund einer durch wirtschaftliche oder technische Entwicklungen veranlassten Entscheidung des Arbeitgebers (unternehmerische Entscheidung).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2006 - 3 Sa 145/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) entsteht das inner- oder außerbetrieblich veranlasste Erfordernis für eine Kündigung in aller Regel nicht unmittelbar und allein durch bestimmte wirtschaftliche Entwicklungen, sondern aufgrund einer durch wirtschaftliche oder technische Entwicklungen veranlassten Entscheidung des Arbeitgebers (unternehmerische Entscheidung).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2006 - 3 Sa 145/05
    Da die Kündigung auf dringenden betrieblichen Erfordernissen beruht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262) keine allgemeine Interessenabwägung vorzunehmen.
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2006 - 3 Sa 145/05
    Dabei kann eine unternehmerische Organisationsentscheidung nicht nur in einer (Um-)Gestaltung der Arbeitsabläufe, sondern auch darin liegen, festzulegen, mit welcher Stärke der Belegschaft des Betriebs zukünftig das Unternehmensziel erreicht werden soll bzw. welche Kapazität an einzusetzenden Arbeitskräften und ihrer Arbeitszeit vorgehalten werden muss (BAG 19. Mai 1983 - 2 AZR 594/82 - BAGE 73, 151; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358; 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 - BAGE 87, 327; 02. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - zu B. I. 2. a) d.Gr.).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2006 - 3 Sa 145/05
    Es liegt vielmehr eine unzulässige sog. Austauschkündigung vor (BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209, zu II. 2. d) d.Gr.; 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - AP § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung Nr. 133, zu B. II. 2. b) aa) d.Gr.).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2006 - 3 Sa 145/05
    Es liegt vielmehr eine unzulässige sog. Austauschkündigung vor (BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209, zu II. 2. d) d.Gr.; 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - AP § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung Nr. 133, zu B. II. 2. b) aa) d.Gr.).
  • BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2006 - 3 Sa 145/05
    Dabei kann eine unternehmerische Organisationsentscheidung nicht nur in einer (Um-)Gestaltung der Arbeitsabläufe, sondern auch darin liegen, festzulegen, mit welcher Stärke der Belegschaft des Betriebs zukünftig das Unternehmensziel erreicht werden soll bzw. welche Kapazität an einzusetzenden Arbeitskräften und ihrer Arbeitszeit vorgehalten werden muss (BAG 19. Mai 1983 - 2 AZR 594/82 - BAGE 73, 151; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358; 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 - BAGE 87, 327; 02. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - zu B. I. 2. a) d.Gr.).
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