Rechtsprechung
LAG Hessen, 18.07.1991 - 12 TaBV 195/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Gruppenfreundliche" Auslegung des § 26 Abs. 1 S. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Anfechtbarkeit der Wahl zum Betriebsrats-Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter wegen Nichtbeachtung der Sollvorschrift; Vorliegen der Sollvorschrift hinsichtlich der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BetrVG § 26 Abs. 1 Satz 2
Betriebsrat: Gruppenschutz - teleologische Reduktion des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG
Verfahrensgang
- BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86
- AG Frankfurt/Main, 26.09.1990 - 17 BV 3/90
- ArbG Frankfurt/Main, 26.09.1990 - 17 BV 3/90
- LAG Hessen, 18.07.1991 - 12 TaBV 195/90
- BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 71/91
Papierfundstellen
- BB 1992, 775
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 17/76
Betriebsratswahl: Anfechtungsfrist, Besetzung von Betriebsratsvorsitz und …
Auszug aus LAG Hessen, 18.07.1991 - 12 TaBV 195/90
b) Zu folgen ist dem BAG ferner darin, dass § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht den Charakter einer "Fast-Mussvorschrift" hat, andererseits aber eine Wahlanfechtung nicht nur dann gerechtfertigt ist, wenn diese Sollvorschrift willkürlich übergangen wird (BAG, Beschluss vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 17/76 -, AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972 (zu II 3 b der Gründe) ; offen gelassen in: BAG, AP Nr. 7 zu § 26 BetrVG (vorzitiert) ; wie hier auch: LAG Düsseldorf (Kammern Köln), Beschluss vom 03. Oktober 1975 - 16 TaBV 23/75 - DB 1975, 2281, wo "sachliche, objektive oder betriebsbezogene Gründe" verlangt werden).c) Der Betriebsrat hat vielmehr - wegen des Gewichts des Gruppenprinzips - grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob sachliche Gründe von einigem Gewicht ein Abgehen von dieser Sollvorschrift ausnahmsweise rechtfertigen (BAG, Beschluss vom 12. Oktober 1976 vorzitiert -, AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972 (zu II 3 b der Gründe)).
- BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86
Nichtigkeitsfeststellung einer Betriebsratswahl wegen Nichtbestellung eines …
Auszug aus LAG Hessen, 18.07.1991 - 12 TaBV 195/90
1.) a) Im rechtlichen Ausgangspunkt teilen die Beschwerderichter zunächst die Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Wahl zum Betriebsrats-Vorsitzenden oder zu dessen Stellvertreter sei anfechtbar, sofern von der Sollvorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG , wonach der Vorsitzende und sein Stellvertreter nicht derselben Gruppe angehören sollen, wenn der Betriebsrat aus Vertretern beider Gruppen besteht, ohne einsichtige und vernünftige Gründe abgewichen wird (BAG, Beschluss vom 26. März 1987 - 6 ABR 1/86 -, AP Nr. 7 zu § 26 BetrVG 1972 (zu II 2 c der Gründe m.w.N. zur Repr.)).Die insoweit im Beschluss des BAG vom 26. März 1987 (AP Nr. 7 zu § 26 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe) anklingende gegenteilige Auffassung ist mit der gesetzlichen Neuregelung und der gebotenen gruppenfreundlichen Auslegung des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht mehr vereinbar und erscheint obsolet.
- BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche …
Auszug aus LAG Hessen, 18.07.1991 - 12 TaBV 195/90
bb) Sie kann indes auf dieses Vorschlagsrecht - jedenfalls solange sie keine Drittelparität hat - durch Mehrheitsentscheidung auch verzichten (im Ergebnis ebenso: LAG Hamm, Beschluss vom 23. November 1972 - 8 TaBV 26/72 -, DB 1973, 433, 434 und Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO., § 26 BetrVG Rdn. 14 m.w.N.;… a.A. wohl: GK-Wiese, BetrVG , 4. Aufl., § 26 BetrVG Rdn. 24). - LAG Düsseldorf, 03.10.1975 - 16 TaBV 23/75
Auszug aus LAG Hessen, 18.07.1991 - 12 TaBV 195/90
b) Zu folgen ist dem BAG ferner darin, dass § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht den Charakter einer "Fast-Mussvorschrift" hat, andererseits aber eine Wahlanfechtung nicht nur dann gerechtfertigt ist, wenn diese Sollvorschrift willkürlich übergangen wird (BAG, Beschluss vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 17/76 -, AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972 (zu II 3 b der Gründe) ; offen gelassen in: BAG, AP Nr. 7 zu § 26 BetrVG (vorzitiert) ; wie hier auch: LAG Düsseldorf (Kammern Köln), Beschluss vom 03. Oktober 1975 - 16 TaBV 23/75 - DB 1975, 2281, wo "sachliche, objektive oder betriebsbezogene Gründe" verlangt werden).
- BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 71/91
Wahl des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden; Gruppenschutz
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Juli 1991 - 12 TaBV 195/90 - wird zurückgewiesen.