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   LAG Hessen, 23.04.2012 - 17 Sa 1598/11   

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LAG Hessen, 23.04.2012 - 17 Sa 1598/11 (https://dejure.org/2012,20336)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.04.2012 - 17 Sa 1598/11 (https://dejure.org/2012,20336)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. April 2012 - 17 Sa 1598/11 (https://dejure.org/2012,20336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 TzBfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit eines Teilzeitverlangens; Anspruch auf Zustimmung zur Vertragsänderung bzgl. Teilzeitverlangens aufgrund Arbeitszeitreduzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 8
    Begründetheit eines Teilzeitverlangens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07

    Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § 117

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2012 - 17 Sa 1598/11
    Die Freistellung von der Arbeit für eine bestimmte Dauer in einem Block oder in mehreren Blöcken unter entsprechender Reduzierung der monatlichen Vergütung stellt eine Arbeitszeitverringerung dar (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 8) .

    Wird mit dem Klageantrag - in zulässiger Weise - rückwirkende Vertragsänderung geltend gemacht, stellt eine Änderung des Klageantrages auf einen späteren Zeitpunkt keine Klageänderung, sondern eine Klagebeschränkung im Sinne einer Teilrücknahme dar (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) ; dementsprechend kann auch ohne Änderung des Klageantrages eine Verurteilung zu einem späteren Zeitpunkt unter Klageabweisung im Übrigen erfolgen.

    Insoweit gelten dieselben Anforderungen (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2; BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) .

    Insbesondere kann der Anspruch nach § 8 Abs. 1 TzBfG nicht durch Betriebsvereinbarung kontingentiert werden, die Festlegung einer sog. Überforderungsquote ist den Tarifvertragsparteien vorbehalten, § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) .

    Auch die Besonderheiten des Luftverkehrs entbinden die Beklagte nicht davon, die im Zeitpunkt der Ablehnung bestehenden konkreten Planungsunwägbarkeiten darzulegen (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) .

    Dies wäre erforderlich gewesen (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) , da nur dann erkennbar ist, ob überhaupt und ggf. welche zusätzliche Beeinträchtigung der Urlaubsplanung mit dem Verteilungswunsch des Klägers einhergeht.

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08

    Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2012 - 17 Sa 1598/11
    Stellt der Arbeitnehmer sein Angebot gemäß § 8 Abs. 1 TzBfG auf Verringerung der Arbeitszeit nicht unter die Bedingung der Zustimmung zur gewünschten Neuverteilung, können sich die Arbeitsvertragsparteien über die Verringerung der Arbeitszeit einigen und ist ein isoliertes Verteilungsverlangen des Arbeitnehmers möglich, vorausgesetzt, es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Reduzierung der Arbeitszeit, auf die sich die Parteien bereits geeinigt haben (BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 893/07 - AP TzBfG § 8 Nr. 27; vgl. auch BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - AP TzBfG § 8 Nr. 28) .

    Arbeitszeitreduzierung ist beim fliegenden Personal eines Luftverkehrsunternehmens aufgrund der Besonderheiten der Arbeitszeitgestaltung grundsätzlich auch nur durch die Gewährung zusätzlicher freier Tage möglich, wobei als Annex zum Verringerungsanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG auch ein Neuverteilungsanspruch besteht, der Arbeitnehmer hierbei auch nicht auf das vertraglich vereinbarte Modell der Arbeitszeitverteilung beschränkt ist (BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - aaO) und bereits aus diesem Grund eine Zusammenfassung des verringerten Arbeitszeitvolumens zu einem jährlichen Freizeitblock oder auch zu mehreren Freizeitblöcken prinzipiell jedenfalls möglich und zulässig ist (aA LAG Düsseldorf 17. Mai 2006 - 12 Sa 175/06 - DB 2006, 1682) .

    Der Klageantrag muss ohnehin kein konkretes Datum enthalten, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll; zu welchem Zeitpunkt im Fall der Rechtskraft die nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO fingierte Abgabe der Zustimmung als erteilt gilt, bestimmt sich dann nach materiellem Recht (BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 Sa 175/06

    Verteilung der Arbeitszeitverringerung auf Arbeits- und Freizeitphasen?

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2012 - 17 Sa 1598/11
    Arbeitszeitreduzierung ist beim fliegenden Personal eines Luftverkehrsunternehmens aufgrund der Besonderheiten der Arbeitszeitgestaltung grundsätzlich auch nur durch die Gewährung zusätzlicher freier Tage möglich, wobei als Annex zum Verringerungsanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG auch ein Neuverteilungsanspruch besteht, der Arbeitnehmer hierbei auch nicht auf das vertraglich vereinbarte Modell der Arbeitszeitverteilung beschränkt ist (BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - aaO) und bereits aus diesem Grund eine Zusammenfassung des verringerten Arbeitszeitvolumens zu einem jährlichen Freizeitblock oder auch zu mehreren Freizeitblöcken prinzipiell jedenfalls möglich und zulässig ist (aA LAG Düsseldorf 17. Mai 2006 - 12 Sa 175/06 - DB 2006, 1682) .

    Schon von daher kann offen bleiben, ob Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer überhaupt einen hinreichend gewichtigen Grund für die Ablehnung eines Teilzeitbegehrens darstellen (verneinend LAG Rheinland-Pfalz 11. Februar 2004 - 10 Sa 1307/03 - NZA-RR 2004, 341; bejahend LAG Düsseldorf 17. Mai 2006 - 12 Sa 175/06 - aaO) und ob die Beklagte wegen Verletzung der Verhandlungsobliegenheit, § 8 Abs. 3 TzBfG, gehindert wäre, diesen Umstand dem Teilzeitbegehren des Klägers entgegenzuhalten (hierzu BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 1) .

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2012 - 17 Sa 1598/11
    Schon von daher kann offen bleiben, ob Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer überhaupt einen hinreichend gewichtigen Grund für die Ablehnung eines Teilzeitbegehrens darstellen (verneinend LAG Rheinland-Pfalz 11. Februar 2004 - 10 Sa 1307/03 - NZA-RR 2004, 341; bejahend LAG Düsseldorf 17. Mai 2006 - 12 Sa 175/06 - aaO) und ob die Beklagte wegen Verletzung der Verhandlungsobliegenheit, § 8 Abs. 3 TzBfG, gehindert wäre, diesen Umstand dem Teilzeitbegehren des Klägers entgegenzuhalten (hierzu BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 1) .
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 30/06

    Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2012 - 17 Sa 1598/11
    Insbesondere ist nicht dargelegt, dass bereits strukturell und von vornherein bestimmte Einsätze ausgeschlossen wären, weil das unter Berücksichtigung der Arbeitszeitreduzierung, zu gewährender Ruhezeiten und beispielsweise tarifvertraglich zu gewährender freier Tage bestehende Einsatzfenster hierfür nicht ausreichen würde (hierzu BAG 15. August 2006 - 9 AZR 30/06 - AP TzBfG § 8 Nr. 16; vgl. auch Kammerurteil vom 18. August 2008 - 17 Sa 1568/07 - nv.) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2004 - 10 Sa 1307/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - entgegenstehende betriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2012 - 17 Sa 1598/11
    Schon von daher kann offen bleiben, ob Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer überhaupt einen hinreichend gewichtigen Grund für die Ablehnung eines Teilzeitbegehrens darstellen (verneinend LAG Rheinland-Pfalz 11. Februar 2004 - 10 Sa 1307/03 - NZA-RR 2004, 341; bejahend LAG Düsseldorf 17. Mai 2006 - 12 Sa 175/06 - aaO) und ob die Beklagte wegen Verletzung der Verhandlungsobliegenheit, § 8 Abs. 3 TzBfG, gehindert wäre, diesen Umstand dem Teilzeitbegehren des Klägers entgegenzuhalten (hierzu BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 1) .
  • LAG Hessen, 18.08.2008 - 17 Sa 1568/07

    Nicht jeder Teilzeitwunsch muss erfüllt werden!

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2012 - 17 Sa 1598/11
    Insbesondere ist nicht dargelegt, dass bereits strukturell und von vornherein bestimmte Einsätze ausgeschlossen wären, weil das unter Berücksichtigung der Arbeitszeitreduzierung, zu gewährender Ruhezeiten und beispielsweise tarifvertraglich zu gewährender freier Tage bestehende Einsatzfenster hierfür nicht ausreichen würde (hierzu BAG 15. August 2006 - 9 AZR 30/06 - AP TzBfG § 8 Nr. 16; vgl. auch Kammerurteil vom 18. August 2008 - 17 Sa 1568/07 - nv.) .
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2012 - 17 Sa 1598/11
    Insoweit gelten dieselben Anforderungen (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2; BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) .
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2012 - 17 Sa 1598/11
    Konsequenz eines zu kurzfristig gestellten Teilzeitverlangens ist daher nicht, dass der Arbeitnehmer hiermit insgesamt ausgeschlossen wäre, sondern dass es auf den frühestmöglichen Zeitpunkt gerichtet ist, eine entsprechende Verurteilung des Arbeitgebers erfolgen kann und lediglich die Fiktionswirkung nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG nicht ausgelöst werden kann (BAG 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 11) .
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08

    Arbeitszeit - Verringerung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2012 - 17 Sa 1598/11
    Dem Teilzeitbegehren stehen unter Berücksichtigung der vom Arbeitsgericht zutreffend dargestellten dreistufigen Prüfungsreihenfolge (hierzu BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - AP TzBfG § 8 Nr. 29 mwN.; ständ. Rspr) keine betrieblichen Gründe iSd. § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG entgegen.
  • LAG Hessen, 22.08.2011 - 17 Sa 133/11

    Teilzeitverlangen - Rechtsmissbrauch - Verringerungsbegehren von 3,29% - freie

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05

    Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 36/07

    Verringerungsverlangen - tarifliche Härtefallregelung

  • LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1363/12

    Ablehnung des Teilzeitbegehrens eines Flugkapitäns - fehlende Darlegung der

    Es bestehen jedoch weder materiellrechtliche noch prozessrechtliche Gründe, die gegen die Anwendung dieser Grundsätze auch auf andere Situationen eines zu kurzfristig gestellten Teilzeitverlangens sprechen, beispielsweise eines Teilzeitverlangens das als Beginn der verlangten Arbeitszeitreduzierung einen Zeitpunkt nennt, zu dem die Arbeitszeit aufgrund vertraglicher Vereinbarung ohnehin noch im identischen Umfang verringert ist (vgl. Kammerurteil vom 23. April 2012 - 17 Sa 1598/11 - nv., juris).

    Das Arbeitsgericht hat damit zutreffend unter Abweisung des Hauptantrags dem Hilfsantrag entsprochen, wobei es eines Hilfsantrags grundsätzlich ohnehin nicht bedurft hätte (Kammerurteil vom 23. April 2012 - 17 Sa 1598/11 - aaO).

  • LAG Köln, 12.05.2021 - 11 Sa 465/20

    Festlegung; Arbeitszeit

    Der Verteilungsanspruch kann daher nur zusammen mit dem Anspruch aus § 8 Abs. 1 TzBfG geltend gemacht werden, nicht aber von Vollzeitbeschäftigten oder Arbeitnehmern, die aus anderen Gründen ihre Arbeitszeit bereits reduziert haben (vgl.: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urt. v. 23.04.2012 - 17 Sa 1598/11 - Martina Ahrendt in Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Arbeitsrecht, TzBfG § 8 Rn. 13; ErfK/Preis, 21. Aufl. 2021, TzBfG § 9a Rn. 11 jew. m. w. N. zum Streitstand).
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