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   LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08   

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LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08 (https://dejure.org/2009,18731)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08 (https://dejure.org/2009,18731)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. August 2009 - 16 Sa 2254/08 (https://dejure.org/2009,18731)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08
    Eine Kündigungsschutzklage beinhaltet die wirksame Geltendmachung von Ansprüchen aus Annahmeverzug, wenn die tarifliche Verfallklausel nur die formlose oder schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen fordert (BAG Urteil vom 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - AP Nr. 188 zu § 4 TVG Ausschlussfristen mwN).

    Mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage ist der Arbeitgeber ausreichend vom Willen des Arbeitnehmers unterrichtet, die durch die Kündigung bedrohten Entgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten (BAG Urteil vom 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - a.a.O.).

    Sie enthält auch dann keine gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, wenn diese vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängen (BAG Urteil vom 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - a.a.O.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat nach ständiger bis in das Jahr 1985 zurückreichender Rechtsprechung die Erhebung einer Kündigungsschutzklage für die gerichtliche Geltendmachung von vom Ausgang eines Kündigungsschutzverfahrens abhängender Annahmeverzugsvergütungsansprüche nicht ausreichen lassen, sondern die Einreichung einer Klage verlangt, deren Streitgegenstand diese Ansprüche sind (BAG Urteil vom 08. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG Urteil vom 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - a.a.O.).

    Ebenso wie der Arbeitgeber einer Kündigungsschutzklage entnehmen muss, dass der Arbeitnehmer Zahlungsansprüche, die sich aus dem fortbestehenden Arbeitsverhältnis ergeben, geltend machen will, hat der Arbeitnehmer den Klageabweisungsantrag des Arbeitgebers im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens dahingehend zu verstehen, dass der Arbeitgeber diese Ansprüche zurückweist und ihre Erfüllung ablehnt (BAG Urteil vom 14. August 2002 - 5 AZR 341/01 - BAGE 102, 161, 164; BAG Urteil vom 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - a.a.O.).

    Der jeweilige Schuldner soll sich darauf verlassen können, dass nach Ablauf der Ausschlussfrist gegen ihn keine Ansprüche mehr erhoben werden (BAG Urteil vom 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - a.a.O.).

  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08
    Die Klägerin hat durch die zur Akte gereichten Prozesskostenhilfeunterlagen glaubhaft gemacht, dass sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Kosten für das Rechtsmittelverfahren aus eigenen Mitteln aufzubringen und hat den Prozesskostenhilfeantrag auch, wie erforderlich (BAG, U. v. 30.05.1972 - 2 AZR 298/71 - AP Nr. 1 zu § 174 BGB; BGH NjW-RR 2005, 1586), innerhalb der Berufungsfrist gestellt.

    Dies kann etwa dadurch geschehen, dass der betreffende Mitarbeiter in eine Stellung berufen wird, mit der das Kündigungsrecht regelmäßig verbunden ist, ohne dass der Arbeitnehmer positive Kenntnis von der damit verbundenen Kündigungsbefugnis haben muss (BAG Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - a.a.O.; BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - a.a.O.; BAG Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP Nr. 11 zu § 174 BGB).

    Das Inkenntnissetzen im Sinne des § 174 Satz 2 BGB liegt gegenüber Betriebsangehörigen in der Regel darin, dass der Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiter, z. B. durch die Bestellung zum Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Leiter der Personalabteilung, in eine Stellung beruft, mit der das Kündigungsrecht verbunden zu sein pflegt (BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - a.a.O.; BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB; BAG Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - AP Nr. 19 zu § 174 BGB m.w.N.).

    In den zur Entscheidung stehenden Fällen war nicht die Stelleninhaberschaft streitig oder unbekannt, sondern allein, ob mit der bekannten Übertragung der Stelle Kündigungsvollmacht verbunden war (vgl. u. a. Hess. LAG, Urteil vom 20. Juni 2000 - 9 Sa 1899/99 - a.a.O.; BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - a.a.O.; Hess. LAG Urteil vom 19. April 2002 - 9 Sa 865/01 - juris; BAG Urteil vom 03. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 01. Dezember 2006 - 3 Sa 309/05 - juris).

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08
    Das Inkenntnissetzen im Sinne des § 174 Satz 2 BGB liegt gegenüber Betriebsangehörigen in der Regel darin, dass der Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiter, z. B. durch die Bestellung zum Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Leiter der Personalabteilung, in eine Stellung beruft, mit der das Kündigungsrecht verbunden zu sein pflegt (BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - a.a.O.; BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB; BAG Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - AP Nr. 19 zu § 174 BGB m.w.N.).

    Hat der Arbeitnehmer, dem gegenüber eine Kündigung ausgesprochen wird, Kenntnis davon, dass der die Kündigung Erklärende die besondere Stellung innehatte, dann ist ihm zuzurechnen, dass er dessen Bevollmächtigung gekannt hat (BAG Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - a.a.O.).

    § 174 Satz 2 BGB verlangt keine Nachforschungen vom Erklärungsempfänger über die Bevollmächtigung des Erklärenden, sondern ein Inkenntnissetzen und damit ein Handeln des Vertretenen zur Information des Erklärungsempfängers (BAG Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - a.a.O.; BAG Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - a.a.O.).

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08
    Auf die Entscheidung des BAG vom 19. März 2008 - (5 AZR 429/07 - AP Nr. 11 zu § 305 BGB) kann die Klägerin sich nicht berufen.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, als wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG Urteil vom 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - a.a.O.).

    Ist der Wortlaut eines Formulararbeitsvertrages nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BAG Urteil vom 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - a.a.O.).

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08
    Der Kündigungsempfänger soll nach § 174 BGB nur dann zur Zurückweisung der Kündigungserklärung befugt sein, wenn er keine Gewissheit hat, ob der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und der Vertretene die Erklärung gegen sich gelten lassen muss (BAG Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - AP Nr. 11 zu § 620 BGB Kündigungserklärung m. w. N.).

    Dies kann etwa dadurch geschehen, dass der betreffende Mitarbeiter in eine Stellung berufen wird, mit der das Kündigungsrecht regelmäßig verbunden ist, ohne dass der Arbeitnehmer positive Kenntnis von der damit verbundenen Kündigungsbefugnis haben muss (BAG Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - a.a.O.; BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - a.a.O.; BAG Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP Nr. 11 zu § 174 BGB).

    § 174 Satz 2 BGB verlangt keine Nachforschungen vom Erklärungsempfänger über die Bevollmächtigung des Erklärenden, sondern ein Inkenntnissetzen und damit ein Handeln des Vertretenen zur Information des Erklärungsempfängers (BAG Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - a.a.O.; BAG Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - a.a.O.).

  • LAG Hessen, 20.06.2000 - 9 Sa 1899/99

    Kündigungserklärung: Kündigungsbefugnis - Leiter einer Niederlassung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08
    Die Zeit zwischen dem Zugang des Kündigungsschreibens am 25. August 2008 und der Zurückweisung am 28. August 2008 ist nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (BAG Urteil vom 30.Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2 zu § 174 BGB; Hess. LAG Urteil vom 20.Juni 2000 - 9 Sa 1899/99 - NZA-RR 2000, 585 m. w. N.) als angemessene Überlegungsfrist anzusehen.

    In den zur Entscheidung stehenden Fällen war nicht die Stelleninhaberschaft streitig oder unbekannt, sondern allein, ob mit der bekannten Übertragung der Stelle Kündigungsvollmacht verbunden war (vgl. u. a. Hess. LAG, Urteil vom 20. Juni 2000 - 9 Sa 1899/99 - a.a.O.; BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - a.a.O.; Hess. LAG Urteil vom 19. April 2002 - 9 Sa 865/01 - juris; BAG Urteil vom 03. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 01. Dezember 2006 - 3 Sa 309/05 - juris).

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08
    In den zur Entscheidung stehenden Fällen war nicht die Stelleninhaberschaft streitig oder unbekannt, sondern allein, ob mit der bekannten Übertragung der Stelle Kündigungsvollmacht verbunden war (vgl. u. a. Hess. LAG, Urteil vom 20. Juni 2000 - 9 Sa 1899/99 - a.a.O.; BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - a.a.O.; Hess. LAG Urteil vom 19. April 2002 - 9 Sa 865/01 - juris; BAG Urteil vom 03. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 01. Dezember 2006 - 3 Sa 309/05 - juris).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 355/94

    Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Kündigung wegen

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08
    Demgemäß hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 09. Mai 1985 (- 2 AZR 355/94 - a.a.O.) die Bestellung des Bevollmächtigten zum Prokuristen gegenüber einem freigestellten Arbeitnehmer nicht ausreichen lassen, da diesem gegenüber die Übertragung der Stelle nicht zur Kenntnis gelangt war.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - 7 SaGa 4/08

    Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch - Zurückweisung einer Kündigung -

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08
    Auch das LAG Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 04. Juni 2008 (- 7 SaGa 4/08 - juris) für den Ausschluss der Zurückweisung gemäß § 174 Abs. 2 BGB die bloße Übertragung einer Personalleiterfunktion nicht ausreichen lassen, sondern auch die Inkenntnissetzung von der Übertragung gefordert.
  • LAG Hessen, 19.04.2002 - 9 Sa 865/01

    Begründete ordentliche Verdachtskündigung wegen unrechtmäßiger Gutschriften auf

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08
    In den zur Entscheidung stehenden Fällen war nicht die Stelleninhaberschaft streitig oder unbekannt, sondern allein, ob mit der bekannten Übertragung der Stelle Kündigungsvollmacht verbunden war (vgl. u. a. Hess. LAG, Urteil vom 20. Juni 2000 - 9 Sa 1899/99 - a.a.O.; BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - a.a.O.; Hess. LAG Urteil vom 19. April 2002 - 9 Sa 865/01 - juris; BAG Urteil vom 03. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 01. Dezember 2006 - 3 Sa 309/05 - juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2006 - 3 Sa 309/05
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 341/01

    Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlußfristen - Zurückweisung wegen

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 578/04

    Annahmeverzug - Arbeitswille

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05

    Tarifvertraglicher Kündigungsausschluss

  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 408/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 633/76

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Vorlage

  • BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88

    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83

    Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes -

  • LAG Köln, 23.01.2008 - 7 Sa 1027/07

    außerordentliche Kündigung; Diebstahl; Kündigungsvollmacht; Personaldezernentin;

  • BAG, 19.08.1987 - 4 AZR 128/87

    Tariflicher Anspruch eines Fernfahrers auf Vergütung von Wartezeiten als

  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 355/84
  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. August 2009 - 16 Sa 2254/08 - wird hinsichtlich eines Schadensersatzbetrages von 29, 88 Euro verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.
  • ArbG Herford, 16.04.2010 - 1 Ca 1/10

    Zurückweisung eines vom Personalleiter der Konzerngesellschaft unterzeichneten

    Nach Sinn und Zweck des § 174 BGB, wie er insbesondere auch in den Motiven zum Ausdruck kommt, reicht die Übertragung eines Amtes als Bekanntgabe der Bevollmächtigung aber nicht generell aus (so Hessisches LAG, Urteil vom 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08 Rdnr. 29 m.w.N. gegen LAG Köln vom 23.01.2008 - 7 Sa 1027/07).
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