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   LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00   

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LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00 (https://dejure.org/2000,4971)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00 (https://dejure.org/2000,4971)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 9 TaBV 19/00 (https://dejure.org/2000,4971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung; Frist eines Antrags auf Zustimmungsersetzung ; Beleidigung von Vorgesetzten ; Beleidigungen bei Arbeitskämpfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 103 Abs. 1; KSchG § 15 Abs. 1 Satz 1
    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden Kollegen - "Arschkriecher"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 300
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens

    Auszug aus LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
    Beide Anträge stehen entgegen der Ansicht des Beteiligten zu 3. auch in einem Verhältnis von Haupt- und Hilfsantrag zueinander, weil beide Anträge das Ausscheiden des Beteiligten zu 3. aus dem Betriebsrat bezwecken, der Hauptantrag als Folge des Ausscheidens aus dem Betrieb, der Hilfsantrag für sich allein (BAG, Beschluss vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972 unter II 1 a).

    Eine Verletzung der gesetzlichen Pflichten eines Betriebsratsmitglieds ist als Voraussetzung für seinen Ausschluss aus dem Betriebsrat erforderlich (BAG, Beschluss vom 21.02.1978, a.a.O., unter II 2; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG , 20. Aufl., § 23 Rdn. 14 ff.).

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
    Diese Einschränkungen sind aber in ihrem Umfang im Wege praktischer Konkordanz ihrerseits weder nach der Bedeutung des Grundrechts zu bestimmen, wobei Gewicht und Umstände der beleidigenden Äußerung zu berücksichtigen sind (BVerfGE 75, 206, 231 ff.; Beschluss vom 25.03.1992 - 1 BvR 514/90 - NJW 1992, 2073 f.; vom 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943 ; vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - NJW 1995, 3303, 3304 f.; BAG, Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung unter II 2; KR-Fischermeier, a.a.O., Rdn. 117).

    Auch ein nicht gerechtfertigter Verbotsirrtum ist aber zugunsten des Beteiligten zu 3. bei der Abwägung zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 14.02.1996, a.a.O., unter II 4).

  • BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 547/55

    Teilnahme an Arbeitsniederlegung - Streik - Zurückweisung eines Beweismittels -

    Auszug aus LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
    Beleidigung von Vorgesetzten oder auch beabsichtigte Beleidigung von Streikbrechern stellen Exzesse dar, die mit der Ausübung des Streikrechts nichts zu tun haben (BAG, Urteil vom 29.03.1957 - 1 AZR 547/55 - AP Nr. 5 zu Art. 9 GG Arbeitskampf unter 2; MünchArbR/Otto, § 280 Rdn. 13).

    Die Beleidigung fand nicht während der üblichen Arbeitsabläufe statt, sondern in der Ausnahmesituation des Warnstreiks ohne Rücksicht darauf, ob neben der im Rahmen eines Arbeitskampfes für die Beteiligten immer angespannten psychischen Situation, in der manchmal ein rauer Ton in Rechnung gestellt werden muss (BAG, Urteil vom 29.03.1957, a.a.O., unter 2) hier konkret weitere Spannungsmomente hinzugekommen sind, während der die beiderseitigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ohnehin suspendiert waren.

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
    Die Beleidigung von Vorgesetzten stellt dann, wenn sie wie die hier erfolgte nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar (BAG, Urteil vom 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 - RdA 2000, 109, 110, ständige Rechtsprechung; vom 26.05.1977 - 2 AZR 632/76 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).

    Hingegen liegt, soweit mit dem Plakat Streikbrecher angesprochen werden sollten, schon keine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten vor, weil die Beleidigung von Arbeitskollegen erst dann eine Verletzung auch der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellt, wenn die Beleidigung in ihrer Beharrlichkeit eine ernstliche Störung des Betriebsfriedens, der betrieblichen Ordnung und des reibungslosen Betriebsablaufs zur Folge hatte (BAG, Urteil vom 21.01.1999, a.a.O.), weil erst dann das Arbeitsverhältnis überhaupt berührt ist.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
    Diese Einschränkungen sind aber in ihrem Umfang im Wege praktischer Konkordanz ihrerseits weder nach der Bedeutung des Grundrechts zu bestimmen, wobei Gewicht und Umstände der beleidigenden Äußerung zu berücksichtigen sind (BVerfGE 75, 206, 231 ff.; Beschluss vom 25.03.1992 - 1 BvR 514/90 - NJW 1992, 2073 f.; vom 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943 ; vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - NJW 1995, 3303, 3304 f.; BAG, Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung unter II 2; KR-Fischermeier, a.a.O., Rdn. 117).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
    Gerade dann, wenn der Arbeitnehmer - auch irrtümlich - mit vertretbaren Gründen davon ausgehen durfte, hier wegen der Zurverfügungstellung des Plakats durch Funktionäre der Gewerkschaft und seiner Verärgerung über Streikbrecher, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig, und das Verhalten steuerbar ist (BAG, Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 507/98 - AP Nr. 149 zu § 626 BGB unter II 1 b aa; vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB unter II 1 d), muss dem Arbeitnehmer vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung die in einem bestimmten Verhalten liegende Vertragsverletzung durch Ausspruch einer Abmahnung vor Augen geführt werden.
  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

    Auszug aus LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
    Diese Einschränkungen sind aber in ihrem Umfang im Wege praktischer Konkordanz ihrerseits weder nach der Bedeutung des Grundrechts zu bestimmen, wobei Gewicht und Umstände der beleidigenden Äußerung zu berücksichtigen sind (BVerfGE 75, 206, 231 ff.; Beschluss vom 25.03.1992 - 1 BvR 514/90 - NJW 1992, 2073 f.; vom 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943 ; vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - NJW 1995, 3303, 3304 f.; BAG, Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung unter II 2; KR-Fischermeier, a.a.O., Rdn. 117).
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90

    Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
    Es kommt hinzu, dass eine außerordentliche Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer keine Sanktion für Fehlverhalten des Arbeitnehmers darstellen darf, sondern den Arbeitgeber für die Zukunft vor denselben oder ähnlichen Vertragsverletzungen schützen soll, sog. Prognoseprinzip (BAG, Urteil vom 16.08.1991 - 2 AZR 604/90 - AP Nr. 27 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung unter III 3 e bb; vom 10.11.1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung unter II 2 d bb).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
    Diese Einschränkungen sind aber in ihrem Umfang im Wege praktischer Konkordanz ihrerseits weder nach der Bedeutung des Grundrechts zu bestimmen, wobei Gewicht und Umstände der beleidigenden Äußerung zu berücksichtigen sind (BVerfGE 75, 206, 231 ff.; Beschluss vom 25.03.1992 - 1 BvR 514/90 - NJW 1992, 2073 f.; vom 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943 ; vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - NJW 1995, 3303, 3304 f.; BAG, Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung unter II 2; KR-Fischermeier, a.a.O., Rdn. 117).
  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Auszug aus LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin ist es aber gerade ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Einschränkung der Äußerung der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis, dass sich andere Arbeitnehmer im Betrieb dieser nicht entziehen können (BVerfGE 44, 197, 203; BAG, Urteil vom 09.12.1982 - 2 AZR 620/80 - AP Nr. 73 zu § 626 BGB unter II 4; KR-Fischermeier, a.a.O., Rdn. 117).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96

    Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76

    Solidaritätsadresse

  • BAG, 04.06.1957 - 3 AZR 49/55

    Haushaltsplan - Prozentuale Stellenkürzung - Betriebsbedingtheit einzelner

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

  • BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77

    Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

  • ArbG Wiesbaden, 22.07.2015 - 3 Ca 170/15
    Im Übrigen stellt die Beleidigung von Arbeitskollegen erst dann eine Verletzung (auch) der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar, wenn sie in ihrer Beharrlichkeit eine ernstliche Störung des Betriebsfriedens, der betrieblichen Ordnung und des reibungslosen Betriebsablaufs zur Folge hatte, weil erst dann das Arbeitsverhältnis überhaupt berührt ist (vgl. LAG Hessen vom 24. Oktober 2000 - 9 Ta BV 19/00-NZA-RR 2001, 300 m.w.N.).
  • ArbG Mannheim, 01.12.2022 - 14 Ca 114/22

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Beleidigung - Schmähkritik

    Es ist nachvollziehbar, dass der damalige Betriebsrat und damit der Kläger als damaliger Betriebsratsvorsitzender dies als ganz deutliche unternehmensöffentliche Kritik seiner Arbeit auffasste (nach dem Verständnis des Klägers liegt hierin ein "Aufruf zur betriebsöffentlichen Abwahl des amtierenden Betriebsrates"), was in der Enttäuschung nach der tatsächlich verlorenen Wahl mit zu den zeitlich unmittelbar danach erfolgten Posts beigetragen haben dürfte (vgl. auch HessLAG 24.10.2000, NZA-RR 2001, 300 dazu, dass während eines Arbeitskampfes oftmals eine aufgeheizte Atmosphäre herrscht, die verbale Auseinandersetzungen provoziert, welche im konkreten Fall trotz eines Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten unter Abwägung der beidseitigen Interessen nicht für eine fristlose Kündigung genügte: "Titulierung von Streikbrechern als "Arschkriecher").
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