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   LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 1797/11   

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LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 1797/11 (https://dejure.org/2013,15111)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.01.2013 - 21 Sa 1797/11 (https://dejure.org/2013,15111)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 21 Sa 1797/11 (https://dejure.org/2013,15111)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel; Fortführung des BAT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Auslegung einer Bezugnahmeklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 1797/11
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (vgl. BAG Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 - AP Nr. 76 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Das Arbeitsverhältnis wird in seiner Entwicklung an diejenigen Arbeitsbedingungen gebunden, die für die Arbeitnehmer gelten, die von dem in Bezug genommenen Tarifvertrag erfasst werden (vgl. BAG-Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 - aaO).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen typisierten Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, da die ergänzenden Vertragsauslegung eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend schließt (BGH Urteil vom 12.10.2005 - IVZR 162/03 - BGHZ 164, 297 und BAG Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 - aaO).

    Soweit irgend möglich, sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrages "zu Ende gedacht" werden (vgl. BAG Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 - aaO).

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

    Auszug aus LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 1797/11
    Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist, dass eine Vereinbarung eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (vgl. BAG Urteil vom 21.04.2009 - 3 AZR 640/07 - AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG).

    Eine Regelungslücke liegt dabei nur vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder zwar nicht übersehen, aber doch bewusst deshalb offen gelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben und diese Annahme sich nachträglich als unzutreffend herausstellt (vgl. BAG Urteil vom 21.04.2009 - 3 AZR 640/07 - aaO).

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 1797/11
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen typisierten Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, da die ergänzenden Vertragsauslegung eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend schließt (BGH Urteil vom 12.10.2005 - IVZR 162/03 - BGHZ 164, 297 und BAG Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 - aaO).
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 1797/11
    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätte, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (vgl. BAG-Urteil vom 25.04.2007 - 5 AZR 627/06 - BAGE 122, 182 = AP Nr. 7 zu § 308 BGB).
  • LAG Hessen, 19.04.2011 - 13 Sa 1699/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - statische Verweisung -

    Auszug aus LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 1797/11
    Die Beklagte verweist insoweit auch auf die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. April 2011 zum Aktenzeichen 13 Sa 1699/10.
  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 1797/11
    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtssprechung des BAG, wonach Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweitige normative Regelungen in der Regel dynamisch zu verstehen sind (vgl. BAG Urteil vom 13.11.2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338, 343 = AP Nr. 24 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 1797/11
    Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerkes auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (vgl. BAG Urteil vom 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 506/98

    Verpflichtung einer Opernchorsängerin zur Mitwirkung an Aufführungen anderer

    Auszug aus LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 1797/11
    Das Feststellungsinteresse entfällt auch nicht deswegen, weil sich die begehrte Feststellung im Streitfall wegen der Vertragsänderung des Klägers zum 01. April 2012 auf die Vergangenheit bezieht (vgl. BAG Urteil vom 26.05.1999 - 5 AZR 506/98 - AP Nr. 12 zu 41 TVG Tarifvertrag Musiker).
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