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   LAG Hessen, 28.06.2012 - 9 Sa 1456/11   

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https://dejure.org/2012,44259
LAG Hessen, 28.06.2012 - 9 Sa 1456/11 (https://dejure.org/2012,44259)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.06.2012 - 9 Sa 1456/11 (https://dejure.org/2012,44259)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 9 Sa 1456/11 (https://dejure.org/2012,44259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; BPersVG § 75; ZPO § 322
    Kein Anspruch auf Neuausschreibung bei Nichtberücksichtigung eines Bewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 28.06.2012 - 9 Sa 1456/11
    Dem verfahrensfehlerhaft zurückgewiesenen Bewerber stehen allenfalls Schadensersatzansprüche zu, wenn ihm die Stelle hätte übertragen werden müssen (BAG Urteil vom 19. Febr. 2008 - 9 AZR 70/07 - EzA Art. 33 GG Nr. 34; BAG Urteil vom 18. Sept. 2007 - 9 AZR 672/06 - EzA Art. 33 GG Nr. 33; LAG Hamm Urteil vom 11. Okt. 2005 - 12 Sa 769/05 - Juris).
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Hessen, 28.06.2012 - 9 Sa 1456/11
    Dem verfahrensfehlerhaft zurückgewiesenen Bewerber stehen allenfalls Schadensersatzansprüche zu, wenn ihm die Stelle hätte übertragen werden müssen (BAG Urteil vom 19. Febr. 2008 - 9 AZR 70/07 - EzA Art. 33 GG Nr. 34; BAG Urteil vom 18. Sept. 2007 - 9 AZR 672/06 - EzA Art. 33 GG Nr. 33; LAG Hamm Urteil vom 11. Okt. 2005 - 12 Sa 769/05 - Juris).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 341/87

    Rechtskraftwirkung der Abweisung einer Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Hessen, 28.06.2012 - 9 Sa 1456/11
    Wird die auf Feststellung einer Forderung gerichtete Klage rechtskräftig als unbegründet abgewiesen, so steht die ausgesprochene Rechtsfolge dem sachlichen Erfolg einer später auf dieselbe Forderung gestützten Leistungsklage entgegen (BGH Urteil vom 22. Nov. 1988 - VI ZR 341/87 - Juris).
  • LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05

    Eingruppierung; Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; Verletzung des

    Auszug aus LAG Hessen, 28.06.2012 - 9 Sa 1456/11
    Dem verfahrensfehlerhaft zurückgewiesenen Bewerber stehen allenfalls Schadensersatzansprüche zu, wenn ihm die Stelle hätte übertragen werden müssen (BAG Urteil vom 19. Febr. 2008 - 9 AZR 70/07 - EzA Art. 33 GG Nr. 34; BAG Urteil vom 18. Sept. 2007 - 9 AZR 672/06 - EzA Art. 33 GG Nr. 33; LAG Hamm Urteil vom 11. Okt. 2005 - 12 Sa 769/05 - Juris).
  • LAG Hessen, 12.09.2014 - 14 Sa 138/14

    Umfang der Rechtskraft der Feststellung des Untergangs des

    Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die Entscheidung mit Urteil vom 28. Juni 2012 (- 9 Sa 1456/11 -, Bl. 71- 76 d.A.) im Ergebnis, nicht aber in der Begründung bestätigt.

    Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die Rechtskraft der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2012 (9 Sa 1456/11) stehe seiner neuerlichen Klage nicht entgegen.

    Der Antrag ist schließlich nicht deswegen unzulässig, weil ihm die Rechtskraft der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2012 (9 Sa 1456/11) entgegenstünde.

    Der ausschlaggebende Abweisungsgrund für den auf Neuausschreibung gerichteten Antrag des Klägers im Verfahren 9 Sa 1456/11 war den Entscheidungsgründen des Urteils Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2012 nach, dass der Anspruch eines Bewerbers auf Art. 33 Abs. 2 GG mit der Übertragung des Amts auf den ausgewählten Bewerber endet.

    Dieser Streitgegenstand ist identisch mit dem des Antrags zu 3) im Verfahren 9 Sa 1456/11, in dem der Kläger ab dem 1. Mai 2011 die Zahlung von monatlich 980, 00 EUR als Schadensersatz für die von ihm aufgewendeten Kosten für die Pendlerwohnung in B und die diesbezüglichen Fahrtkosten wegen der unterbliebenen Ausschreibung geltend macht.

    Der sich auf die Zeit nach September 2013 beziehende Antrag auf Verurteilung der Beklagten zur zukünftigen Zahlung von Schadensersatz für die dem Kläger entstehenden Pendlerkosten ist vollständig von dem Antrag zu 3. aus dem Verfahren 9 Sa 1456/11 umfasst, der die zukünftige Verurteilung der Beklagten zu entsprechenden Schadensersatzzahlungen seit dem 1. Mai 2011 zum Gegenstand hatte.

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