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   LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07   

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LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07 (https://dejure.org/2007,24176)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.09.2007 - 3 Sa 786/07 (https://dejure.org/2007,24176)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. September 2007 - 3 Sa 786/07 (https://dejure.org/2007,24176)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07
    Die Vereinbarung in § 2 des Arbeitsvertrages über die Anwendung des BMT-G mit den ihn ändernden Regelungen in der Fassung des Diakonischen Werkes ist dynamisch (vgl. zu vergleichbaren Formulierungen: BAG 18.9.1991 - 5 AZR 620/90 - NZA 1992, 282(282); BAG 25.9.2002 - 4 AZR 294/01 - Rn.23 zitiert nach juris).

    Bei fehlender Tarifgebundenheit des Arbeitgebers ist seit jeher nicht von einem Gleichstellungszweck der Bezugnahme auszugehen (vgl. BAG 25.9.2002 - 4 AZR 294/01 - NZA 2003, 807).

    Eine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung wäre nur dann möglich, wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärungen in einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst haben (Vgl. BAG 18.4.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 31 zitiert nach juris; BAG 30.8.2000 - 4 AZR 581/99 - LS 1 zitiert nach juris; BAG 25.9.2002 - 4 AZR 294/01 - Rn.19 zitiert nach juris).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07
    Kommt der Wille des Erklärenden nicht oder nicht vollständig zum Ausdruck, gehört dies zu dessen Risikobereich (BAG 18.4.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 30 zitiert nach juris).

    Dies bedeutet für die Auslegung von Bezugnahmeklauseln, dass ihr Bedeutungsgehalt in erster Linie anhand des Wortlauts zu ermitteln ist (BAG 18.4.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 31 zitiert nach juris).

    Eine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung wäre nur dann möglich, wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärungen in einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst haben (Vgl. BAG 18.4.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 31 zitiert nach juris; BAG 30.8.2000 - 4 AZR 581/99 - LS 1 zitiert nach juris; BAG 25.9.2002 - 4 AZR 294/01 - Rn.19 zitiert nach juris).

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07
    Sie sind nicht nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes, insbesondere nicht unter Beteiligung von Gewerkschaften (vgl. § 2 Abs. 1 TVG) zustande gekommen (vgl. z.B. BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 56, zitiert nach Juris; BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 45, zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen).

    Das säkulare Recht enthält aber keine Bestimmung, welche die normative Wirkung der so entstandenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen anordnet (so überzeugend BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 75, zitiert nach Juris).

    Die Anordnung einer normativen Geltung gegenüber Arbeitnehmern, die nur aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages mit der Kirche oder einer ihrer Einrichtungen verbunden sind, ist auch mittels Kirchenrechts nicht möglich (so überzeugend BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 79, zitiert nach Juris).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07
    Im Streitfall wird die Dynamik durch den Wortlaut der Regelung dahingehend begrenzt, dass das Arbeitsverhältnis dem BMT-G - wenn auch in modifizierter Form - zeitdynamisch unterstellt wird (vgl. dazu BAG 30.8.2000 - 4 AZR 581/99 - Rn. 21 zitiert nach juris).

    Eine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung wäre nur dann möglich, wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärungen in einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst haben (Vgl. BAG 18.4.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 31 zitiert nach juris; BAG 30.8.2000 - 4 AZR 581/99 - LS 1 zitiert nach juris; BAG 25.9.2002 - 4 AZR 294/01 - Rn.19 zitiert nach juris).

  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 558/95

    Zuwendung - Kürzung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07
    Mit anderen Worten: eine Änderung auf andere Weise - z.B. durch ein weisungsgebundenes und nicht paritätisch besetztes Gremium - wäre durch die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel nicht gedeckt, das heißt, eine solche Änderung würde nicht Vertragsbestandteil (vgl. BAG 17. April 1996 - 10 AZR 558/95 - NZA 1997, 55 (56)).

    Damit wird auch der Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld an Angestellte erfasst, weil es sich bei diesem um einen den BMT-G ergänzenden Tarifvertrag handelt (vgl. BAG 17. April 1996 - 10 AZR 558/95 - NZA 1997, 55 (56)).

  • BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 390/05

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07
    Es wird nicht auf eine bestimmte Fassung statisch Bezug genommen (vgl. dazu BAG 17.1.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 30 zitiert nach juris; BAG 5, 4.2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 43 zitiert nach juris).

    Wegen der Zukunftsgerichtetheit des Arbeitsverhältnisses ist bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung eines in Bezug genommenen Tarifvertrages regelmäßig anzunehmen, der Tarifvertrag solle in der jeweiligen Fassung gelten, wenn keine Anhaltspunkte für eine abweichende Absicht der Parteien bestehen (vgl. BAG 17.1.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 30 zitiert nach juris; BAG 5, 4.2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 43 zitiert nach juris).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07
    So ist für Gleichstellungsabreden anerkannt, dass die Einbindung der Arbeitsvertragsparteien in die Tarifentwicklung endet, wenn die Tarifbindung der Arbeitgeberseite entfällt (vgl. z.B. BAG 26.9.2001 - 4 AZR 544/00 - NZA 2002, 634 (635); BAG 14.02.2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 13 zitiert nach juris).
  • BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05

    Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07
    Bei der Auslegung eines Rechtsgeschäft kann das nachträgliche Verhalten der Parteien nur in der Weise berücksichtigt werden, als es Rückschlüsse auf ihren tatsächlichen Willen und ihr tatsächliches Verständnis im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung zulässt (vgl. BGH 07. Dezember 2006 - VII ZR 166/05 - Rn. 18, zitiert nach Juris).
  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07
    So ist für Gleichstellungsabreden anerkannt, dass die Einbindung der Arbeitsvertragsparteien in die Tarifentwicklung endet, wenn die Tarifbindung der Arbeitgeberseite entfällt (vgl. z.B. BAG 26.9.2001 - 4 AZR 544/00 - NZA 2002, 634 (635); BAG 14.02.2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 13 zitiert nach juris).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07
    Sie darf nämlich nicht im Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (z.B. BAG 03.06.1998 - 5 AZR 552/97 - Rn 42 zitiert nach juris) und auch nicht dazu benützt werden, den Vertrag inhaltlich abzuändern oder zu erweitern (vgl. BGH NJW 2002, 2310 (2311)).
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 11/02

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Kürzung von Ansprüchen

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97

    Anspruch auf Vergütung bei Wegfall einer "Topfabrede", mit der das

  • BGH, 28.03.1962 - VIII ZR 250/61
  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04

    Vertrag zugunsten Dritter

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03

    Zuwendung - Vertragsauslegung

  • BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 287/96

    Rückzahlung einer Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 620/90

    Pflichtstundenzahl für Lehrer; Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf eine

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