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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2014 - 2 Sa 123/14   

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https://dejure.org/2014,45465
LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2014 - 2 Sa 123/14 (https://dejure.org/2014,45465)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.10.2014 - 2 Sa 123/14 (https://dejure.org/2014,45465)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Oktober 2014 - 2 Sa 123/14 (https://dejure.org/2014,45465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 79 Abs 4 BPersVG, § 79 Abs 3 S 1 BPersVG, § 79 Abs 3 S 2 BPersVG, § 102 BetrVG, Art 56 Abs 9 NATOTrStatZAbk
    Außerordentliche Kündigung - Anhörung der Betriebsvertretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Feuerwehrmanns der US-Stationierungsstreitkräfte bei unvollständiger Unterrichtung der Betriebsvertretung; fehlerhafte Anhörung der Betriebsvertretung bei Vorenthaltung entlastender Zeugenaussage

  • rechtsportal.de

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Feuerwehrmanns der US-Stationierungsstreitkräfte bei unvollständiger Unterrichtung der Betriebsvertretung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KSchG § 13 Abs. 1 Satz 3; BPersVG § 79 Abs. 3 u. 4
    Anhörungsverfahren; Auflösungsantrag; Betriebsvertretung; Entlastungszeuge; Außerordentliche Kündigung; Anhörung der Betriebsvertretung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Baden-Württemberg, 11.08.2006 - 2 Sa 10/06

    Betriebsratsanhörung - Mitteilung von Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2014 - 2 Sa 123/14
    Teilt der Arbeitgeber dem Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung im Rahmen des Anhörungsverfahrens die ihm bekannten, den Arbeitnehmer erkennbar entlastenden Umstände nicht mit, ist die bewusst unvollständige Information nicht mit dem Grundsatz der subjektiven Determinierung zu rechtfertigen ( BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - Rn. 27, NZA 1995, 363; LAG Nürnberg 22. Juni 2010 - 5 Sa 820/08 - Rn. 14 und 15, juris; LAG Schleswig-Holstein 19. Januar 2010 - 5 Sa 210/09 - Rn. 45, juris; LAG Baden-Württemberg 11. August 2006 - 2 Sa 10/06 - Rn. 29, juris ).

    Abgesehen von Fällen, in denen entlastende Umstände irrelevant oder offenkundig haltlos sind, dürfen den zu kündigenden Arbeitnehmer entlastende Umstände nicht von vornherein mit der Wertung als Schutzbehauptung verschwiegen werden ( LAG Baden-Württemberg 11. August 2006 - 2 Sa 10/06 - Rn. 32, juris ).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2014 - 2 Sa 123/14
    Teilt der Arbeitgeber dem Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung im Rahmen des Anhörungsverfahrens die ihm bekannten, den Arbeitnehmer erkennbar entlastenden Umstände nicht mit, ist die bewusst unvollständige Information nicht mit dem Grundsatz der subjektiven Determinierung zu rechtfertigen ( BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - Rn. 27, NZA 1995, 363; LAG Nürnberg 22. Juni 2010 - 5 Sa 820/08 - Rn. 14 und 15, juris; LAG Schleswig-Holstein 19. Januar 2010 - 5 Sa 210/09 - Rn. 45, juris; LAG Baden-Württemberg 11. August 2006 - 2 Sa 10/06 - Rn. 29, juris ).
  • LAG Nürnberg, 22.06.2010 - 5 Sa 820/08

    Verdachtskündigung - Betriebs-/Personalratsanhörung - Mitteilung entlastender

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2014 - 2 Sa 123/14
    Teilt der Arbeitgeber dem Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung im Rahmen des Anhörungsverfahrens die ihm bekannten, den Arbeitnehmer erkennbar entlastenden Umstände nicht mit, ist die bewusst unvollständige Information nicht mit dem Grundsatz der subjektiven Determinierung zu rechtfertigen ( BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - Rn. 27, NZA 1995, 363; LAG Nürnberg 22. Juni 2010 - 5 Sa 820/08 - Rn. 14 und 15, juris; LAG Schleswig-Holstein 19. Januar 2010 - 5 Sa 210/09 - Rn. 45, juris; LAG Baden-Württemberg 11. August 2006 - 2 Sa 10/06 - Rn. 29, juris ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.01.2010 - 5 Sa 210/09

    Kündigung, außerordentlich, Personalrat, Anhörung, Umstände, entlastende,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2014 - 2 Sa 123/14
    Teilt der Arbeitgeber dem Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung im Rahmen des Anhörungsverfahrens die ihm bekannten, den Arbeitnehmer erkennbar entlastenden Umstände nicht mit, ist die bewusst unvollständige Information nicht mit dem Grundsatz der subjektiven Determinierung zu rechtfertigen ( BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - Rn. 27, NZA 1995, 363; LAG Nürnberg 22. Juni 2010 - 5 Sa 820/08 - Rn. 14 und 15, juris; LAG Schleswig-Holstein 19. Januar 2010 - 5 Sa 210/09 - Rn. 45, juris; LAG Baden-Württemberg 11. August 2006 - 2 Sa 10/06 - Rn. 29, juris ).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2014 - 2 Sa 123/14
    Zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information gehört auch die Unterrichtung über dem Arbeitgeber bekannte und für eine Stellungnahme des Betriebsrats möglicherweise bedeutsame Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten und deshalb gegen den Ausspruch einer Kündigung sprechen können ( BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 41, NZA 2013, 86 ).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07

    Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2014 - 2 Sa 123/14
    Unabhängig davon ist dem Arbeitgeber ohnehin ein Auflösungsantrag verwehrt, wenn - wie hier - die Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats bzw. hier der Betriebsvertretung unwirksam ist ( BAG 28. August 2008 - 2 AZR 63/07 - Rn. 41, NZA 2009, 275 ).
  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 160/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2014 - 2 Sa 123/14
    Eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Fälle der für unwirksam erklärten außerordentlichen Arbeitgeberkündigung kommt nicht in Betracht ( BAG 30. September 2010 - 2 AZR 160/09 - NZA 2011, 349 ).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 37/96

    Außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Anforderungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2014 - 2 Sa 123/14
    Der diesbezügliche Vortrag beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Wiedergabe der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1997 (- 2 AZR 37/96 -) mit dem pauschalen Verweis darauf, dass der Dienststellenleiter die Aussage des Herrn H. als eine in Absprache mit dem Kläger abgegebene Gefälligkeitsaussage gewertet habe, weil Herr H. Mieter des Klägers sei sowie diesem direkt unterstellt gewesen sei und auch inhaltlich zum Sachverhalt nicht mehr als allgemein gehaltene Behauptungen und Vermutungen habe beitragen können.
  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91

    Anhörung der Betriebsvertretung - Vorliegen eines wichtigen Grundes - Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2014 - 2 Sa 123/14
    Für die Ordnungsmäßigkeit der Anhörung sind die zur Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden ( BAG 07. November 1991 - 2 AZR 190/91 - Rn. 92, juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17

    Vertretung ohne Vertretungsmacht - Zurückweisung einer außerordentlichen

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz stellte durch Urteil vom 6. Oktober 2014 (Az. 2 Sa 123/14; Vorinstanz: Arbeitsgericht Kaiserslautern Az. 1 Ca 847/13) fest, dass das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung nicht beendet wurde, da die Betriebsvertretung nicht ordnungsgemäß angehört worden sei.

    Das Landesarbeitsgericht hat die Akten Arbeitsgericht Kaiserslautern, Az. 1 Ca 847/13 (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 2 Sa 123/14) sowie Arbeitsgericht Kaiserslautern, Az. 1 Ca 640/15 (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 2 Sa 536/15) beigezogen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16

    Einstweilige Verfügung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen

    Der hiergegen gerichteten Kündigungsschutzklage hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit - inzwischen rechtskräftigem- Urteil vom 06. Oktober 2014 - 2 Sa 123/14 - mit der Begründung stattgegeben, dass die außerordentliche Kündigung vom 20. Juni 2013 mangels ordnungsgemäßer Anhörung der Betriebsvertretung unwirksam ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2020 - 5 Sa 402/18

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Mit rechtskräftigem Urteil vom 06.10.2014 (2 Sa 123/14) hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung nicht beendet worden ist.

    Auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 2 Sa 123/14 (1 Ca 847/13), 2 Sa 536/15 (1 Ca 640/15), 2 Sa 298/16 (1 Ca 66/16) und 7 Sa 421/17 (7 Ca 273/17) wird Bezug genommen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15

    Wartezeitkündigung einer Lehrkraft - Zusammenrechnung mehrerer befristeter

    Zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information gehört vielmehr auch die Unterrichtung über dem Arbeitgeber bekannte und für eine Stellungnahme des Personalrats möglicherweise bedeutsame Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten und deshalb gegen den Ausspruch einer Kündigung sprechen können (vgl. BAG 19.07.2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 41; LAG Rheinland-Pfalz 06.10.2014 - 2 Sa 123/14 - Rn. 26 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 Sa 215/21

    Stationierungsstreitkräfte - Änderungskündigung - Wiederholungskündigung

    Mit zwischenzeitlich rechtskräftigem Urteil vom 06. Oktober 2014 - 2 Sa 123/14 - hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung nicht beendet worden ist.
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