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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 Sa 379/12   

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LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 Sa 379/12 (https://dejure.org/2012,48578)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.12.2012 - 8 Sa 379/12 (https://dejure.org/2012,48578)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 8 Sa 379/12 (https://dejure.org/2012,48578)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Entfernung einer Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei unsubstantiierten Darlegungen zum Rechtsschutzbedürfnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1
    Unbegründete Klage auf Entfernung einer Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei unsubstantiierten Darlegungen zum Rechtsschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei beendetem Arbeitsverhältnis?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 Sa 379/12
    Ihr fehlt insbesondere - trotz zwischenzeitlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses - nicht das für jede Klage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (BAG v. 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung).

    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG v. 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG München v. 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 -, zitiert nach JURIS).

    Einen solchen hat das BAG vielmehr auch unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Persönlichkeitsrechts in seiner Entscheidung vom 14.09.1994 (5 AZR 632/93, AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung) unter III., 4. der Entscheidungsgründe ausdrücklich verneint.

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 Sa 379/12
    Auch habe das BAG in seiner Entscheidung vom 16.11.2010 - 9 AZR 573/09 - auf die besonderen Rücksichtnahmepflichten im Hinblick auf die Ausstrahlungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts hingewiesen und klargestellt, dass insoweit keine unrichtigen Daten, auch über den bereits entlassenen Arbeitnehmer, aufbewahrt werden dürften.

    Die Entscheidung des BAG v. 16.11.2010 - 9 AZR 573/09 - (NZA 2011, 453) betrifft eine andere Fallkonstellation, nämlich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Einsichtnahme in seine vom ehemaligen Arbeitgeber aufbewahrte Personalakte.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11

    Prozesskostenhilfe - Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 Sa 379/12
    Dies gelte, wie sich aus der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 - ergebe, auch bezüglich unberechtigter Abmahnungen.

    Das LAG Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 18.07.2011 - 10 TA 1325/11 - zwar die Auffassung vertreten, dass auch im beendeten Arbeitsverhältnis einer Klage auf Entfernung einer Abmahnung nicht von vornherein die für eine Bewilligung von PKH erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht i. S. v. § 114 ZPO abgesprochen werden kann.

  • LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09

    Kündigung eines Systemadministrators wegen Lesen privater E-Mails Dritter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 Sa 379/12
    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG v. 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG München v. 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 -, zitiert nach JURIS).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.2018 - 5 Sa 7/17

    Anspruch auf Zahlung Reisekosten - Entfernung Abmahnung aus Personalakte nach

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.11.2016 (2 AZR 730/15, juris, Rdnr. 46, 47) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kläger im dortigen Fall einen Anspruch auf Löschung von in den Abmahnungen enthaltenen personenbezogenen Daten nach § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BDSG a. F., nicht geltend gemacht hat (BAG, 17.11.2016, juris, Rdnr. 46., vgl. auch Brink, Anmerkung zu Landesarbeitsgericht Mainz vom 12.12.2012 - 8 Sa 379/12 -, juris, PR-ArbR 36/2013; Rademacher, AoA, 2018, 94 ff.).
  • ArbG Emden, 16.08.2022 - 2 Ca 263/21

    Arbeitsunfähigkeitsmitteilung durch Arbeitnehmer - Einschaltung eines Boten

    Zwar führt die Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Regelfall zu dem Ergebnis, dass dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte nicht mehr zusteht (vgl. BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93, Juris, Leitsatz; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.2012 - 8 Sa 379/12, Juris Rn. 21).
  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Er trägt auch nicht konkret vor, dass er sich um Stellen im öffentlichen Dienst bewirbt und ihm dort nahegelegt wird, sich mit der Vorlage der Personalakte seines bisherigen Arbeitgebers einverstanden zu erklären (im Anschluss an BAG 14.09.1994 ‒ 5 AZR 632/93, NZA 1995, 220, 222, unter III. 2. b) und III. 3. der Gründe; ebenso etwa LAG Rheinland-Pfalz 12.12.2012 ‒ 8 Sa 379/12, BeckRS 2013, 68251; siehe auch LAG Berlin-Brandenburg 15.03.2017 ‒ 23 Sa 1702/16, nicht veröffentlicht, unter II. A. 3. der Gründe).
  • LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15

    Fristlose Kündigung des ordentlich nicht kündbaren Arbeitsverhältnisses eines

    Aus dem Recht auf Akteneinsichtnahme auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgt demnach ein Beseitigungsanspruch erst und nur dann, wenn eine konkrete Gefährdungslage besteht, also die Abmahnung dem Arbeitnehmer noch schaden kann (LAG Sachsen 14.01.2014 - 1 Sa 266/13 - Rdnr. 23, ZTR 2014, 294; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2014 - 8 Sa 379/12 - Rdnr. 21, 23).
  • LAG Hamm, 13.09.2022 - 6 Sa 87/22

    Kondiktion der Urlaubsgewährung; Entfernung Abmahnung aus Personalakte nach

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.11.2016 (2 AZR 730/15, juris, Rdnr. 46, 47) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kläger im dortigen Fall einen Anspruch auf Löschung von in den Abmahnungen enthaltenen personenbezogenen Daten nach § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BDSG a. F., nicht geltend gemacht hat (BAG, 17.11.2016, juris, Rdnr. 46., vgl. auch Brink, Anmerkung zu Landesarbeitsgericht Mainz vom 12.12.2012 - 8 Sa 379/12 -, juris, PR-ArbR 36/2013; Rademacher, AoA, 2018, 94 ff.).".
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2016 - 4 Sa 427/15

    Kündigung wegen Täuschung über den Umfang geleisteter Arbeit

    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG v. 19.04.2012 - 2 AZR 233/11 - AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG v. 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.2012 - 8 Sa 379/12 -, zitiert nach juris; LAG München v. 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 -, zitiert nach juris; LAG Hamm v. 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15 - zitiert nach juris; LAG Sachsen v. 14.01.2014 - 1 Sa 266/13 - zitiert nach juris).
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