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LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.1996 - 3 TaBV 23/96 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. November 1996 - 3 TaBV 23/96 (https://dejure.org/1996,2628)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Erforderlichkeit einer Schulung zum Thema "Qualitätsmanagement System ISO 9000-9004"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 37 Abs. 6
Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Qualitätsmanagementsystem; Qualität eines Produktionsprozesses; Zertifizierungsverfahren; Schulung von Betriebsratsmitgliedern; Erforderlichkeit
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 07.03.1996 - 8 BV 2855/95
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.1996 - 3 TaBV 23/96
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.1996 - 3 TaBV 23/96
Papierfundstellen
- BB 1997, 579
- BB 1997, 996
- NZA-RR 1997, 215
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93
Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.1996 - 3 TaBV 23/96
Die für Kaffeepausen und Tagungsgetränke in Ansatz gebrachten Kosten können deshalb ebenfalls nicht anerkennt werden (BAG vom 30.03.94 - 7 ABR 45/93 -, EZA Nr. 71 zu § 40 BetrVG 1972). - BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94
Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.1996 - 3 TaBV 23/96
Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Einrichtungen des Gegners zu finanzieren und zu den Vorhaltungskosten für Bildungseinrichtungen des sozialen Gegenspielers beizutragen (vgl. etwa BAG vom 28.06.95 - 7 ABR 55/94 -, EZA Nr. 74 zu § 40 BetrVG 1972).
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 TaBV 40/04
Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder zum …
Zudem ist eine fünfwöchige Schulung für mehr als 4.000,- EURO Schulungskosten allein im Hinblick auf eine einzuführende EFQM-Qualitätssicherung schon ihrem Betrag und ihrer Dauer nach nicht ohne weiteres für angemessen zu erachten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.1996, NZA-RR 1997, 215 [216 f.]; ArbG Wetzlar, 22.11.1995, NZA-RR 1996, 336 f.).