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   LAG Schleswig-Holstein, 17.08.2011 - 3 Sa 196/11   

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LAG Schleswig-Holstein, 17.08.2011 - 3 Sa 196/11 (https://dejure.org/2011,11112)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.08.2011 - 3 Sa 196/11 (https://dejure.org/2011,11112)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. August 2011 - 3 Sa 196/11 (https://dejure.org/2011,11112)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Eigenkündigung, Kündigung, fristlos, außerordentlich, Androhung einer Strafanzeige, Erpressung, Nötigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, höhere, Vergütung, Arbeitsvertrag, Rücksichtnahmepflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Androhung einer Strafanzeige zur Herbeiführung eines Aufhebungsvertrages mit höherer Abfindung stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar; Außerordentliche Kündigung bei Androhung einer Strafanzeige zur Herbeiführung eines Aufhebungsvertrages mit höherer ...

  • Betriebs-Berater

    Drohung eines Arbeitnehmers mit einer Strafanzeige

  • Betriebs-Berater

    Drohung eines Arbeitnehmers mit einer Strafanzeige

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung bei Androhung einer Strafanzeige zur Herbeiführung eines Aufhebungsvertrages mit höherer Abfindung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen Androhung einer Strafanzeige zwecks Erhalts eines Aufhebungsvertrags mit höherer Abfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Drohung eines Arbeitnehmers mit einer Strafanzeige: Kündigung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Androhung einer Strafanzeige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2997
  • DB 2011, 2668
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.08.2011 - 3 Sa 196/11
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG vom 23.06.2009 ­ 2 AZR 103/08 ­ zitiert nach Juris, Rz. 18 m. w. N).

    Darüber hinaus war die Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen (vgl. nur BAG vom 15.11.2007 ­ 2 AZR 605/00; BAG vom 23.06.2009 ­ 2 AZR 103/08 ­ zitiert nach juris, Rz. 33).

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.08.2011 - 3 Sa 196/11
    Darüber hinaus war die Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen (vgl. nur BAG vom 15.11.2007 ­ 2 AZR 605/00; BAG vom 23.06.2009 ­ 2 AZR 103/08 ­ zitiert nach juris, Rz. 33).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.08.2011 - 3 Sa 196/11
    Zutreffend geht der Kläger davon aus, dass schon die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber allein in der Regel keine eine Kündigung rechtfertigende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt, sofern von dem anzeigenden Arbeitnehmer insoweit nicht wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden (vgl. nur BVerfG vom 02.07.2001 ­ 1 BvR 2049/00 = AP Nr. 170 zu § 626 BGB; BAG vom 03.07.2003 ­ 2 AZR 235/02, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.08.2011 - 3 Sa 196/11
    Zutreffend geht der Kläger davon aus, dass schon die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber allein in der Regel keine eine Kündigung rechtfertigende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt, sofern von dem anzeigenden Arbeitnehmer insoweit nicht wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden (vgl. nur BVerfG vom 02.07.2001 ­ 1 BvR 2049/00 = AP Nr. 170 zu § 626 BGB; BAG vom 03.07.2003 ­ 2 AZR 235/02, zitiert nach Juris).
  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.08.2011 - 3 Sa 196/11
    Bei einer außerordentlichen Kündigung kommt es nicht auf die strafrechtliche Wertung, sondern darauf an, ob dem Arbeitgeber wegen des Verhaltens des Arbeitnehmers nach dem gesamten Sachverhalt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zuzumuten ist (ständige Rechtsprechung, vergleiche nur BAG vom 05.11.1992, 2 AZR 147/92 ­ zitiert nach Juris, Rz. 42).
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.08.2011 - 3 Sa 196/11
    Zur Zulässigkeit gehört auch das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung im Sinne des § 520 Abs. 3 ZPO (BAG vom 15.03.2011 ­ 9 AZR 813/09).
  • LAG Hamm, 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Drohung mit der

    Die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB verbietet es einem Arbeitnehmer, den Arbeitgeber unter Druck zu setzen, um einen ihm nicht zustehenden Vorteil zu erreichen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 17. August 2011, 3 Sa 196/11, LAGE § 626 BGB 2000 Nr. 35, zu II. 4. ff. der Gründe).
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