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   LG Aschaffenburg, 26.01.2022 - 63 O 41/21   

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https://dejure.org/2022,28744
LG Aschaffenburg, 26.01.2022 - 63 O 41/21 (https://dejure.org/2022,28744)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 26.01.2022 - 63 O 41/21 (https://dejure.org/2022,28744)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 63 O 41/21 (https://dejure.org/2022,28744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Schadensersatz, Fahrzeug, Kaufpreis, Vertragsschluss, Annahmeverzug, Sittenwidrigkeit, Streitwert, Form, Rechtsverfolgungskosten, Schadenersatz, Vergleich, Erstattung, Anspruch, Zahlung, Zug um Zug, Kosten des Rechtsstreits, ins Blaue hinein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 26.01.2022 - 63 O 41/21
    Hierfür bedürfte es vielmehr weiterer Umstände, wobei die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzung nach allgemeinen Grundsätzen die Klagepartei als Anspruchsteller trägt (vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 35).

    Ein solcher Anspruch scheidet schon deshalb aus, da es sich bei §§ 6, 27 Abs. 1 EG-FGV bzw. den Regelungen der VO (EG) 715/2007 jedenfalls nicht um Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19, und BGH, Urteil vom 30.7.2020, Az. VI ZR 5/20).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 26.01.2022 - 63 O 41/21
    Dabei kann zugunsten der Klagepartei in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unterstellt werden, dass eine derartige temperaturbeeinflusste Steuerung der Abgasrückführung als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung 715/2007/EG zu qualifizieren ist (vgl. zu Art. 5 der Verordnung 715/2007/EG auch EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, Celex-Nr. 62018CJ0693).
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 26.01.2022 - 63 O 41/21
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die im streitgegenständlichen Fahrzeug eingesetzte temperaturbeeinflusste Steuerung der Abgasrückführung nicht danach unterscheidet, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im normalen Fahrbetrieb befindet und keine Funktion aufweist, die bei erkanntem Prüfstandsbetrieb eine verstärkte Abgasrückführung aktiviert und den Stickoxidausstoß gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, sondern in beiden Fahrsituationen im Grundsatz in gleicher Weise arbeitet (vgl. zu alldem: BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, Rn. 16 - 19, juris).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 26.01.2022 - 63 O 41/21
    Ein solcher Anspruch scheidet schon deshalb aus, da es sich bei §§ 6, 27 Abs. 1 EG-FGV bzw. den Regelungen der VO (EG) 715/2007 jedenfalls nicht um Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19, und BGH, Urteil vom 30.7.2020, Az. VI ZR 5/20).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 26.01.2022 - 63 O 41/21
    angebotene Beweiserhebung würde zur reinen Ausforschung verkommen, weil eine Behauptung ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhaltes willkürlich aufgestellt wurde, so dass nach der zutreffenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschluss vom 31.03.2020, Az. 3 U 57/19), die sich auch mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in einem obiter dictum im Beschluss vom 28.01.2020, Az. VIII ZR 57/19, auseinandersetzt, eine Beweisaufnahme nicht zu erfolgen hatte, sondern vielmehr eine reine Behauptung ins Blaue hinein vorliegt.
  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 172/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 26.01.2022 - 63 O 41/21
    Der Vortrag der Klagepartei zum Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines "Thermofensters" reicht darüber hinaus auch in subjektiver Hinsicht nicht aus, einen solchen deliktischen Schadensersatzspruch zu begründen, denn unabhängig davon, ob es sich bei dem "Thermofenster" in objektiver Hinsicht überhaupt um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der VO(EG) 715/2007 handelt (vgl. hierzu LG Stuttgart, VuR 2019, 148 mit abl. Anm. Wessel DAR 2019, 277; abl. auch OLG Stuttgart, ZVertriebsR 2019, 301 [306]), wäre das bloße Vorhandensein einer objektiv unzulässigen Abschalteinrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeug nicht geeignet, deliktische Ansprüche der Klagepartei auszulösen.
  • OLG Karlsruhe, 09.01.2020 - 17 U 133/19

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung des Zweitkäufers eines vom Abgasskandal

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 26.01.2022 - 63 O 41/21
    Bei der Beklagten, deren Bereicherung der mögliche Täter erstrebt haben könnte, ist eine solche jedoch allenfalls dadurch eingetreten, dass sie das Fahrzeug an den Erstkäufer ausgeliefert hat, nicht aber an die Klagepartei als Gebrauchtwagenkäufer (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 23.01.2020, Az. 1 U 308/19; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.08.2019, Az. 9 U 9/19; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.01.2020, Az. 17 U 133/19).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2020 - 16a U 228/19

    Dieselabgasskandal: Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung des

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 26.01.2022 - 63 O 41/21
    Bei einem Euro-5-Fahrzeug kann daher von einer Überschreitung der Grenzwerte für die Typzulassung außerhalb der hierfür maßgeblichen Testbedingungen nicht auf das Vorliegen einer Zykluserkennung zur Manipulation der Abgaswerte geschlossen werden, nicht einmal im Sinne eines Indizes oder wenigstens greifbarer Anhaltspunkte (vgl. nur OLG Celle Urteil vom 13.11.2019, Az. 7 U 367/18, BeckRS 2019, 29587, beck-online; LG Stuttgart Urteil vom 19.6.2020, Az. 19 O 223/19, BeckRS 2020, 13252, beck-online; OLG Stuttgart Urteil vom 16.6.2020, Az. 16a U 228/19, BeckRS 2020, 16010, beck-online).
  • OLG Celle, 13.11.2019 - 7 U 367/18

    Vom Dieselskandal betroffener Mercedes-Benz Typ A 200 CDI mit Motor OM 651;

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 26.01.2022 - 63 O 41/21
    Bei einem Euro-5-Fahrzeug kann daher von einer Überschreitung der Grenzwerte für die Typzulassung außerhalb der hierfür maßgeblichen Testbedingungen nicht auf das Vorliegen einer Zykluserkennung zur Manipulation der Abgaswerte geschlossen werden, nicht einmal im Sinne eines Indizes oder wenigstens greifbarer Anhaltspunkte (vgl. nur OLG Celle Urteil vom 13.11.2019, Az. 7 U 367/18, BeckRS 2019, 29587, beck-online; LG Stuttgart Urteil vom 19.6.2020, Az. 19 O 223/19, BeckRS 2020, 13252, beck-online; OLG Stuttgart Urteil vom 16.6.2020, Az. 16a U 228/19, BeckRS 2020, 16010, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2019 - 9 U 9/19

    Haftung des Herstellers bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs mit unzulässiger

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 26.01.2022 - 63 O 41/21
    Bei der Beklagten, deren Bereicherung der mögliche Täter erstrebt haben könnte, ist eine solche jedoch allenfalls dadurch eingetreten, dass sie das Fahrzeug an den Erstkäufer ausgeliefert hat, nicht aber an die Klagepartei als Gebrauchtwagenkäufer (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 23.01.2020, Az. 1 U 308/19; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.08.2019, Az. 9 U 9/19; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.01.2020, Az. 17 U 133/19).
  • OLG Bamberg, 31.03.2020 - 3 U 57/19

    Keine sittenwidrige Schädigung durch Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit

  • LG Stuttgart, 19.06.2020 - 19 O 223/19

    "Abgasskandal": Schadensersatzanspruch eines Fahrzeugkäufers gegenüber

  • LG Stuttgart, 03.05.2019 - 22 O 238/18
  • LG Bonn, 17.05.2019 - 15 O 132/18
  • LG Limburg, 24.05.2019 - 2 O 50/19
  • OLG Bamberg, 20.05.2022 - 5 U 48/22

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 26.01.2022, Az. 63 O 41/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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