Rechtsprechung
   LG Augsburg, 11.11.2022 - 124 O 1278/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,43515
LG Augsburg, 11.11.2022 - 124 O 1278/22 (https://dejure.org/2022,43515)
LG Augsburg, Entscheidung vom 11.11.2022 - 124 O 1278/22 (https://dejure.org/2022,43515)
LG Augsburg, Entscheidung vom 11. November 2022 - 124 O 1278/22 (https://dejure.org/2022,43515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,43515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 17.05.2023 - 27 U 7270/22

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier:

    Im Übrigen wird hinsichtlich der Darstellung des Sach- und Streitstandes und der Anträge erster Instanz auf den Tatbestand im angefochtenen Urteil des Landgerichts Augsburg vom 11.11.2022, Az. 124 O 1278/22, Bezug genommen.

    Gegen dieses, dem Kläger am 18.11.2022 zugestellte Urteil des Landgerichts Augsburg vom 11.11.2022, Az. 124 O 1278/22, richtet sich die mit Schriftsatz seiner Prozessbevollmächtigten vom 14.12.2022, eingegangen am 14.12.2022, eingelegte Berufung des Klägers, der in der Berufungsinstanz unter Abänderung des Urteils beantragt,.

    das Urteil des Landgerichts Augsburg, Az. 124 O 1278/22 aufzuheben und zur erneuten Verhandlung und Beweisaufnahme an das Landgericht Augsburg zurückzuverweisen;.

  • OLG München, 01.03.2023 - 27 U 7270/22

    Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung unzulässiger

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 11.11.2022, Az. 124 O 1278/22, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht