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   LG Aurich, 21.06.2017 - 4 S 46/17   

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https://dejure.org/2017,49248
LG Aurich, 21.06.2017 - 4 S 46/17 (https://dejure.org/2017,49248)
LG Aurich, Entscheidung vom 21.06.2017 - 4 S 46/17 (https://dejure.org/2017,49248)
LG Aurich, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 4 S 46/17 (https://dejure.org/2017,49248)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere

    Auszug aus LG Aurich, 21.06.2017 - 4 S 46/17
    Durch den Beschluss vom 20. November 2015 sind solche Ansprüche aber auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung übertragen worden (sog. Ansichziehen) (BGH, NJW 2010, 2801).

    Das gilt nach § 140 BGB selbst dann, wenn man den genannten Beschluss wegen fehlender Beschlusskompetenz für nichtig erachtet (BGH, NJW 2010, 2801).

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus LG Aurich, 21.06.2017 - 4 S 46/17
    Durch einen Beschluss, indem die Verwaltung zur gerichtlichen Durchsetzung eines vorher beschlossenen Vorgehens bezüglich eines Abwehranspruchs gem. § 1004 BGB beauftragt und bevollmächtigt wird, wird eine gekorene Ausübungsbefugnis des Verbands gem. § 10 Abs. 6 S. 3 Hs. 2 BGB für die individuellen Ansprüche aus § 1004 BGB der Sondereigentümer begründet, auch wenn dieses im Beschluss nicht ausdrücklich ausgesprochen wird (BGH, NJW 2016, 53).
  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Auszug aus LG Aurich, 21.06.2017 - 4 S 46/17
    Sie muss konkret und objektiv sein; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH, Urteil vom 07. Februar 2014 - V ZR 25/13 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 25.04.2007 - VIII ZR 234/06

    Wirksamkeit einer einmalig geleisteten Mietvorauszahlung gegenüber dem

    Auszug aus LG Aurich, 21.06.2017 - 4 S 46/17
    Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat das Berufungsgericht die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit keine konkreten Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (BGH, NJW 2007, 2919).
  • BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97

    Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer für das Anbringen einer Garderobe im

    Auszug aus LG Aurich, 21.06.2017 - 4 S 46/17
    Dies läuft auf die Begründung eines Sondernutzungsrechts hinaus (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Februar 1998 - 2Z BR 135/97 -, Rn. 8, juris).
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