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   LG Berlin, 03.02.2015 - 63 S 230/14   

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https://dejure.org/2015,9224
LG Berlin, 03.02.2015 - 63 S 230/14 (https://dejure.org/2015,9224)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.02.2015 - 63 S 230/14 (https://dejure.org/2015,9224)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 63 S 230/14 (https://dejure.org/2015,9224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung wg. Zahlungsrückständen aus Gerichtsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altschulden nicht beglichen: Fristlose Kündigung möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Nicht alle Schulden führen zur Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nicht alle Schulden führen zur Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nicht alle Schulden führen zur Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter kann grundsätzlich auch wegen Altforderungen fristlos kündigen! (IMR 2016, 1010)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 267/09

    Unterbliebene Zahlung der Prozesskosten eines früheren Räumungsprozesses durch

    Auszug aus LG Berlin, 03.02.2015 - 63 S 230/14
    In diesem Fall setzt sich die Vertragsverletzung in den Folgeansprüchen fort (BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 267/09, GE 2010, 571).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 2010 (a.a.O.) betrifft einen vorangegangenen Zahlungsverzug des Mieters und beruht auf dem Rechtsgedanken in § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB, der hier nicht unmittelbar zum Tragen kommt.

  • AG Hanau, 22.06.2023 - 32 C 67/23

    Kündigung wegen Verstoßes gegen gerichtlich ausgeurteilte Unterlassungspflicht

    v. 15.4.2015 - VIII ZR 281/13, NZM 2015, 536; LG Berlin Urt. v. 3.2.2015 - 63 S 230/14, BeckRS 2015, 8083; LG Berlin Urt. v. 14.8.2013 - 65 S 327/12, BeckRS 2015, 6158; AG Frankfurt, Urteil vom 5. August 2009 - 33 C 4733/08 - 28 -, juris; AG Löbau v. 1.2.1996 7 C 942/95, DWW 1994, 134; Fleindl in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl. 2019, Kap. IV Rn. 346; Streyl in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 15. Aufl. 2021, § 543 Rn. 138 und 83; Blank/Börstinghaus/Siegmund/Siegmund, 7. Aufl. 2023, BGB § 543 Rn. 43 und 28 - es sei denn, der Mieter ist wirtschaftlich nicht zur Erfüllung des titulierten Anspruchs in der Lage; Rave GE 2013, 244; vgl. auch BGH, Urt. v. 13.4.2016 - VIII ZR 39/15, NZM 2016, 550 [551] - Beharrlichen Leugnen eines gerichtlich festgestellt fehlerhaftes Nutzerverhalten als eigenständiger Kündigungsgrund; ebenso Häublein in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2023, § 573 Rn. 69).
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