Rechtsprechung
LG Berlin, 15.07.1997 - 538 Qs 52/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschlagnahme eines an die Fahrzeugstromversorgung angeschlossenen empfangsbereiten Radargeräts; Empfang funktechnisch erzeugter elektrischer Schwingungen als Empfang von Nachrichten i.S.d. Fernmeldeanlagengesetzes (FAG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Mitführen eines an die Fahrzeugstromversorgung angeschlossenen empfangsbereiten Radarwarngeräts ist zulässig
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Das Mitführen eines an die Fahrzeugstromversorgung angeschlossenen empfangsbereiten Radarwarngeräts ist zulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 18.04.1997 - 351 Gs 1888/97
- LG Berlin, 15.07.1997 - 538 Qs 52/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.12.1980 - 4 StR 503/80
Funkempfangsanlage - Genehmigungspflicht - Radarwarngerät
Auszug aus LG Berlin, 15.07.1997 - 538 Qs 52/97
Die vom BGH in seiner Entscheidung vom 11.12.1980 (BGHSt 30, 15ff.) vertretene Auslegung des Nachrichtenbegriffs zum FAG a. E sei jedoch auf § 95 TKG zu übertragen. - LG Cottbus, 04.06.1999 - 26 Qs 23/99
Das Mitführen eines empfangsbereiten Radarwarngeräts ist unzulässig
Auszug aus LG Berlin, 15.07.1997 - 538 Qs 52/97
Das LG Berlin DAR 1997, 501 (Beschl. v. 15.07.1997 - 538 Qs 52/97) hat das Mitführen eines Radarwarngeräts im Gegensatz zu LG Cottbus DAR 1999, 466 (Beschl. v. 04.06.1999 - 26 Qs 23/99 für zulässig erachtet: Zur Zulässigkeit des Mitführens eines an die Fahrzeugstromversorgung angeschlossenen empfangsbereiten Radarwarngeräts.
- LG Bonn, 25.06.1998 - 8 S 52/98
Radarwarngerät - §§ 138, 817 S. 2 BGB; (Hinweis: vgl. seit 1.1.02 die gesetzliche …
Die reine Feststellung, ob in der Nähe ein Radargerät in Betrieb ist, reicht insoweit nicht aus (vgl. LG Berlin, DAR 1997, 501). - LG Cottbus, 04.06.1999 - 26 Qs 23/99
Das Mitführen eines empfangsbereiten Radarwarngeräts ist unzulässig
Das LG Cottbus DAR 1999, 466 (…Beschl. v. 04.06.1999 - 26 Qs 23/99 - mit ablehnender Anmerkung von Newi aaO.) hält im Gegensatz zur Entscheidung des LG Berlin DAR 1997, 501 (Beschl. v. 15.07.1997 - 538 Qs 52/97) das Mitführen eines funktionstüchtigen Radarwarngeräts für strafbar nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes:.