Rechtsprechung
LG Berlin, 17.10.2013 - 67 S 164/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsanspruch des Vermieters gegenüber dem Mieter aus der Betriebskostenabrechnung
- RA Kotz
Nebenkostenabrechnung - Mieter darf Einzelverbrauchsdaten einsehen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betriebskosten: Mieter darf Einzelverbrauchsdaten einsehen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Nebenkostenabrechnung, Einsichtsrecht geht über Datenschutz
- gevestor.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung: Mieter darf die Einzelverbrauchsdaten einsehen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebskosten: Mieter darf in die Einzelverbrauchsdaten der anderen Mieter einsehen
Besprechungen u.ä. (2)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Nebenkostenabrechnung, Einsichtsrecht geht über Datenschutz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betriebskosten: Mieter darf Einzelverbrauchsdaten einsehen! (IMR 2014, 196)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 06.03.2013 - 19 C 112/12
- LG Berlin, 17.10.2013 - 67 S 164/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.11.2011 - VIII ZR 39/11
Wohnraummiete: Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Betriebskosten bei …
Auszug aus LG Berlin, 17.10.2013 - 67 S 164/13
Gewährt der Vermieter nicht oder nicht hinreichend Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Unterlagen, so dass die Überprüfung der Abrechnung letztlich nicht möglich ist, so steht dem Mieter (lediglich) ein Zurückbehaltungsrecht an der Nachforderung und den Betriebskostenvorauszahlungen nach § 273 Abs. 1 BGB zu (…vgl. BGH Urt. v. 08.03.20116 - VIII ZR 78/05, in NJW 2006, 1419; Beschluss v. 22.11.2011 - VIII ZR 39/11). - LG Hannover, 08.02.2010 - 1 S 29/09
Belegeinsicht; Zurückbehaltungsrecht; Hinausschieben der Fälligkeit bei …
Auszug aus LG Berlin, 17.10.2013 - 67 S 164/13
Es ist daher in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes zum Hinausschieben der Fälligkeit der Nachforderung des Vermieters führt (vgl. LG Hannover Urt. v. 08.02.2010 - 1 S 29/09, in ZMR 2010, 450, m. w. N.). - BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
Auszug aus LG Berlin, 17.10.2013 - 67 S 164/13
Gewährt der Vermieter nicht oder nicht hinreichend Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Unterlagen, so dass die Überprüfung der Abrechnung letztlich nicht möglich ist, so steht dem Mieter (lediglich) ein Zurückbehaltungsrecht an der Nachforderung und den Betriebskostenvorauszahlungen nach § 273 Abs. 1 BGB zu (vgl. BGH Urt. v. 08.03.20116 - VIII ZR 78/05, in NJW 2006, 1419; Beschluss v. 22.11.2011 - VIII ZR 39/11). - LG Berlin, 12.07.2013 - 65 S 141/12
Nebenkostenabrechnung: Anforderungen an die Wirksamkeit?
Auszug aus LG Berlin, 17.10.2013 - 67 S 164/13
Erst wenn der Mieter die Einzelverbrauchsdaten kennt, kann er prüfen, ob sie richtig addiert sind bzw. ob sie vom Gesamtverbrauch in einem nicht mehr hinzunehmenden Maße abweichen (so wie hier auch die Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin in dem Verfahren 65 S 141/12, GE 2013, 1143). - BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02
Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer …
Auszug aus LG Berlin, 17.10.2013 - 67 S 164/13
Die Erörterungen bei der Kostenentscheidung sind für die Hauptsache nicht von Bedeutung (siehe zur Entscheidungserheblichkeit: BGH, NJW 2003, 1125 unter II/1/b).