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   LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17   

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LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17 (https://dejure.org/2018,15955)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.03.2018 - 101 O 109/17 (https://dejure.org/2018,15955)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. März 2018 - 101 O 109/17 (https://dejure.org/2018,15955)
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  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17
    Mehr verlangt auch der Bundesgerichtshof in der von der Antragsgegnerin zitierten "Stiftparfüm" - Entscheidung (BGH GRUR 2011, 1038) nicht.
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17
    § 294 ZPO lässt auch Abschriften von Urkunden als Glaubhaftmachung zu, wie bereits seit geraumer Zeit höchstrichterlich entschieden (vgl. BGHZ 156, 139).
  • OLG Saarbrücken, 18.07.2018 - 5 W 43/18

    Voraussetzungen der Nachtragsliquidation einer OHG

    Auszug aus LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17
    Zudem steht der 5. Senat des Kammergerichts auf dem Standpunkt, dass es einer Glaubhaftmachung im einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich überhaupt nicht bedarf, wenn - wie bei zunächst einseitigem Verfahren - noch kein Bestreiten vorliegt (vgl. KG vom 6. März 2018 - 5 W 43/18 -).
  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11

    Kinderhochstühle im Internet II

    Auszug aus LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17
    Eine solche Haftung besteht, wenn sie die Gefahr geschaffen hat, dass geschützte Interessen von Rechteinhabern verletzt werden und sie ihre Prüfungs-, Überwachungs- und Eingreifpflichten verletzt hat, soweit diese ihr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren obliegt (vgl. BGH GRUR 2011, 152 - Kinderhochstühle im Internet - zum Markenrecht; BGH GRUR 2013, 1229 - Kinderhochstühle im Internet II - zum Markenrecht; BGH GRUR 2007, 890 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay - zum Wettbewerbsrecht).
  • OLG Koblenz, 05.02.1987 - 6 U 1319/86

    Zustellung; Beschlußverfügung; Beglaubigt; Abschrift

    Auszug aus LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17
    Soweit die Antragsgegnerin zuletzt die "Verspätung" des Vortrages der Antragstellerinnen im Schriftsatz vom 28. Februar 2018 zur Aktivlegitimation meint, rügen zu müssen, verkennt sie, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren § 296 ZPO nicht zur Anwendung kommt (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1987, 509 m. w. N.).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17
    Eine solche Haftung besteht, wenn sie die Gefahr geschaffen hat, dass geschützte Interessen von Rechteinhabern verletzt werden und sie ihre Prüfungs-, Überwachungs- und Eingreifpflichten verletzt hat, soweit diese ihr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren obliegt (vgl. BGH GRUR 2011, 152 - Kinderhochstühle im Internet - zum Markenrecht; BGH GRUR 2013, 1229 - Kinderhochstühle im Internet II - zum Markenrecht; BGH GRUR 2007, 890 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay - zum Wettbewerbsrecht).
  • LG München I, 26.09.2017 - 33 O 691/16

    Gemeinschaftsmarkenverletzung: Vertrieb markenverletzender Ware auf einer

    Auszug aus LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17
    Sie hätten erst aufgrund eines im Jahr 2017 ergangenen Urteils des Landgerichts München (33 O 691/16) die einstweilige Verfügung beantragt.
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Auszug aus LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17
    Ausnahmen (vgl. BGH GRUR 2012, 626 - Converse; Steudtner a. a. O. Rn. 33 ff m. w. N.).
  • KG, 04.04.2008 - 5 W 51/08

    Zurückhalten der Beschwerdebegründung im markenrechtlichen Eilverfahren

    Auszug aus LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17
    Die Dringlichkeit bedurfte gemäß § 12 Absatz 2 UWG, der analog auch für den markenrechtlichen Unterlassungsanspruch gilt (vgl. KG MD 2010, 951; KG KGR Berlin 2008, 551) keiner Glaubhaftmachung durch die Antragstellerinnen.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17
    Eine solche Haftung besteht, wenn sie die Gefahr geschaffen hat, dass geschützte Interessen von Rechteinhabern verletzt werden und sie ihre Prüfungs-, Überwachungs- und Eingreifpflichten verletzt hat, soweit diese ihr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren obliegt (vgl. BGH GRUR 2011, 152 - Kinderhochstühle im Internet - zum Markenrecht; BGH GRUR 2013, 1229 - Kinderhochstühle im Internet II - zum Markenrecht; BGH GRUR 2007, 890 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay - zum Wettbewerbsrecht).
  • KG, 03.12.2002 - 5 U 245/02

    Zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen eines urheberrechtlichen

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