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   LG Berlin, 21.05.2015 - 32 O 435/14   

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https://dejure.org/2015,13918
LG Berlin, 21.05.2015 - 32 O 435/14 (https://dejure.org/2015,13918)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.05.2015 - 32 O 435/14 (https://dejure.org/2015,13918)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 32 O 435/14 (https://dejure.org/2015,13918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 536b BGB, § 814 BGB
    Gewerbemietvertrag: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Mietzahlungen und Werbebeiträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter baut Objekt selbst aus: Fehlende Brandschutzabnahme ist kein Minderungsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter baut Objekt selbst aus: Fehlende Brandschutzabnahme kein Minderungsgrund! (IMR 2015, 500)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus LG Berlin, 21.05.2015 - 32 O 435/14
    Im Regelfall beim heutigen Kenntnisstand der beteiligten Kreise ist anzunehmen, dass der Mieter das Recht zur Herabsetzung der Miete kennt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 274/02, Rn. 21).
  • KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15

    Formularvertrag über Gewerberaummiete in einem Einkaufszentrum:

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. Mai 2015 verkündete Urteil der Zivilkammer 32 des Landgerichts Berlin - 32 O 435/14 - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 21.05.2015 - AZ: 32 O 435/14 - die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 23.264,26 ? nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich aus 19.973,13 ? seit dem 30. Juli 2014 sowie aus 3.291,13 ? seit dem 05. August 2014 sowie weitere 4.675,53 ? nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

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