Rechtsprechung
LG Berlin, 21.05.2015 - 32 O 435/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 536b BGB, § 814 BGB
Gewerbemietvertrag: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Mietzahlungen und Werbebeiträgen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter baut Objekt selbst aus: Fehlende Brandschutzabnahme ist kein Minderungsgrund!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieter baut Objekt selbst aus: Fehlende Brandschutzabnahme kein Minderungsgrund! (IMR 2015, 500)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.05.2015 - 32 O 435/14
- KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02
Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht
Auszug aus LG Berlin, 21.05.2015 - 32 O 435/14
Im Regelfall beim heutigen Kenntnisstand der beteiligten Kreise ist anzunehmen, dass der Mieter das Recht zur Herabsetzung der Miete kennt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 274/02, Rn. 21).
- KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15
Formularvertrag über Gewerberaummiete in einem Einkaufszentrum: …
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. Mai 2015 verkündete Urteil der Zivilkammer 32 des Landgerichts Berlin - 32 O 435/14 - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 21.05.2015 - AZ: 32 O 435/14 - die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 23.264,26 ? nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich aus 19.973,13 ? seit dem 30. Juli 2014 sowie aus 3.291,13 ? seit dem 05. August 2014 sowie weitere 4.675,53 ? nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich seit Rechtshängigkeit zu zahlen.