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   LG Berlin, 27.10.2023 - 56 S 52/23 WEG   

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https://dejure.org/2023,40599
LG Berlin, 27.10.2023 - 56 S 52/23 WEG (https://dejure.org/2023,40599)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.10.2023 - 56 S 52/23 WEG (https://dejure.org/2023,40599)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Oktober 2023 - 56 S 52/23 WEG (https://dejure.org/2023,40599)
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    § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ermöglicht keine Erstbelastung (IMR 2024, 207)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht

    Auszug aus LG Berlin, 27.10.2023 - 56 S 52/23
    aa) Zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss an Kosten beteiligt werden kann, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die frühere Regelung in § 16 Abs. 3 WEG a. F. nur die Kompetenz beinhaltet, einen anderen Kostenverteilungsmaßstab zu wählen, aber nicht die Befugnis begründet, einen Wohnungseigentümer, der nach einer Vereinbarung von der Tragung bestimmter Kosten oder der Kostentragungspflicht insgesamt befreit ist, durch Beschluss erstmals an den Kosten zu beteiligen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11; BGH, Versäumnisurteil vom 13. Mai 2016 - V ZR 152/15 -, Rn. 15, juris).

    Auch aus den Gesetzesmaterialien ergebe sich, dass § 16 Abs. 3 WEG a. F. nur eine Beschlusskompetenz für die Verteilung der dort genannten Kosten nach Verbrauch, Verursachung oder einem sonst geeigneten Maßstab normieren sollte (vgl. BT-Drucksache 16/887, S.11; BGH, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11 -, Rn. 13, juris).

  • BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung; Vorrang einer

    Auszug aus LG Berlin, 27.10.2023 - 56 S 52/23
    aa) Zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss an Kosten beteiligt werden kann, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die frühere Regelung in § 16 Abs. 3 WEG a. F. nur die Kompetenz beinhaltet, einen anderen Kostenverteilungsmaßstab zu wählen, aber nicht die Befugnis begründet, einen Wohnungseigentümer, der nach einer Vereinbarung von der Tragung bestimmter Kosten oder der Kostentragungspflicht insgesamt befreit ist, durch Beschluss erstmals an den Kosten zu beteiligen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11; BGH, Versäumnisurteil vom 13. Mai 2016 - V ZR 152/15 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 22.06.2018 - V ZR 193/17

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer durch Abweichen von den

    Auszug aus LG Berlin, 27.10.2023 - 56 S 52/23
    Nach der gesetzlichen Regelung stellt die Nichtigkeit eines Beschlusses somit die Ausnahme dar und ist nur anzunehmen, wenn der Schutzzweck der verletzten Vorschrift dies erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2018 - V ZR 193/17 -, Rn. 18, juris).
  • AG Hannover, 20.09.2022 - 482 C 5657/21

    Können den Eigentümern von Doppelparkern die Erhaltungskosten aufgebürdet werden?

    Auszug aus LG Berlin, 27.10.2023 - 56 S 52/23
    Dieser Auffassung hat sich auch das Amtsgericht Hannover in einem Urteil vom 20.09.2022 angeschlossen (AG Hannover, Az.: 482 C 5657/21, juris).
  • AG Erfurt, 22.06.2022 - 5 C 1260/21

    Wohnungseigentumsrecht: Vorrang einer Lasteneintragungsregelung in der

    Auszug aus LG Berlin, 27.10.2023 - 56 S 52/23
    Das Amtsgericht Erfurt hat sich in einem Urteil vom 22.06.2022 dieser Auffassung angeschlossen und meint, § 16 Abs. 2 S. 2 WEG räume vom Wortlaut und der gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 WEG grundsätzlich als bestehend vorausgesetzten Kostentragungspflicht keine Möglichkeit ein, die erstmalige Kostentragungspflicht zu begründen (vgl. AG Erfurt, Urteil vom 22. Juni 2022 - 5 C 1260/21 -, Rn. 52, juris; Drasdo, NJW-Spezial 2023, 3, beck-online).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.08.2012 - 14 S 4162/12

    Falsche Einzelabrechnungen: Nach Anfechtung ungültig!

    Auszug aus LG Berlin, 27.10.2023 - 56 S 52/23
    Die bloße Anwendung eines fehlerhaften Verteilungsschlüssels in einem Beschluss über eine Vorschusspflicht bzw. über eine Sonderumlage berührt die Beschlusskompetenz grundsätzlich nicht (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 14. August 2012 - 14 S 4162/12 WEG -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18. März 2004 - 2Z BR 35/04 -, Rn. 11, juris).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 35/04

    Keller; Sondereigentum; gemeinschaftliches Eigentum; Abrechnung; Wirtschaftsplan;

    Auszug aus LG Berlin, 27.10.2023 - 56 S 52/23
    Die bloße Anwendung eines fehlerhaften Verteilungsschlüssels in einem Beschluss über eine Vorschusspflicht bzw. über eine Sonderumlage berührt die Beschlusskompetenz grundsätzlich nicht (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 14. August 2012 - 14 S 4162/12 WEG -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18. März 2004 - 2Z BR 35/04 -, Rn. 11, juris).
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