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   LG Bielefeld, 06.10.2021 - 2 Qs 354/21   

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LG Bielefeld, 06.10.2021 - 2 Qs 354/21 (https://dejure.org/2021,42920)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 06.10.2021 - 2 Qs 354/21 (https://dejure.org/2021,42920)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - 2 Qs 354/21 (https://dejure.org/2021,42920)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 16.09.2020 - 2 Ws 112/20

    Notwendige Verteidigung: Anspruch eines Beschuldigten auf rückwirkende Bestellung

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2021 - 2 Qs 354/21
    Denn die Bestellung des Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Betroffenen oder seines Verteidigers, sondern verfolgt allein den Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist (vgl. LG Osnabrück, Beschl. v. 16.11.2020- 1 Qs 47/20 - , OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.07.2014 - 1 Ws 322/14 -, zit. nach Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl. 2019, Rn. 3332; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, BeckRS 2020, 4944; KG, Beschl. v. 09.04.2020 - 2 Ws 30-31/20 -, Rn. 15, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 16.09.2020 - 2 Ws 112/20 -, Rn. 14-16, juris).
  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2021 - 2 Qs 354/21
    Auch der Bundesgerichtshof betont (in Bezug auf die alte Rechtslage), dass eine nachträgliche Bestellung eines Verteidigers nicht möglich sei, weil die Beiordnung nicht im Kosteninteresse des Beschuldigten erfolge (vgl. nur BGH, Verf. V. 19.12.1996 - 1 StR 76/96 -, Rn. 3, juris; Beschl. v. 27.04.1989 - 1 StR 627/88 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der rückwirkenden Bestellung

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2021 - 2 Qs 354/21
    Denn die Bestellung des Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Betroffenen oder seines Verteidigers, sondern verfolgt allein den Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist (vgl. LG Osnabrück, Beschl. v. 16.11.2020- 1 Qs 47/20 - , OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.07.2014 - 1 Ws 322/14 -, zit. nach Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl. 2019, Rn. 3332; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, BeckRS 2020, 4944; KG, Beschl. v. 09.04.2020 - 2 Ws 30-31/20 -, Rn. 15, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 16.09.2020 - 2 Ws 112/20 -, Rn. 14-16, juris).
  • LG Osnabrück, 16.11.2020 - 1 Qs 47/20

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2021 - 2 Qs 354/21
    Denn die Bestellung des Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Betroffenen oder seines Verteidigers, sondern verfolgt allein den Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist (vgl. LG Osnabrück, Beschl. v. 16.11.2020- 1 Qs 47/20 - , OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.07.2014 - 1 Ws 322/14 -, zit. nach Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl. 2019, Rn. 3332; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, BeckRS 2020, 4944; KG, Beschl. v. 09.04.2020 - 2 Ws 30-31/20 -, Rn. 15, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 16.09.2020 - 2 Ws 112/20 -, Rn. 14-16, juris).
  • AG Bielefeld, 17.09.2021 - 9 Gs 4577/21
    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2021 - 2 Qs 354/21
    hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Bielefeld auf die sofortige Beschwerde des Beschuldigten vom 27.09.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 17.09.2021- Az. 9 Gs 4577/21 - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht und die Richter am Landgericht am 06.10.2021.
  • AG Stuttgart, 16.10.2020 - 26 Gs 8477/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung, Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2021 - 2 Qs 354/21
    Auch nach Art. 4 dieser Richtlinie besteht der "Anspruch auf Prozesskostenhilfe" aber nur dann, "wenn es im Interesse der Rechtspflege erforderlich- ist", mithin für das weitere Verfahren von Bedeutung ist, mag durch die Umsetzung in § 141 StPO auch eine frühzeitige Verteidigerbestellung verfolgt werden (vgl. zu letzterem Aspekt allerdings AG Stuttgart, Beschl. v. 16.10.2020 - 26 Gs 8477/20 -, zit. nach www.burhoff.de).
  • LG Aurich, 05.05.2020 - 12 Qs 78/20

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Voraussetzungen

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2021 - 2 Qs 354/21
    Soweit in der Rechtsprechung - nunmehr auch mit Blick auf den mit dem am 13. Dezember 2019 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I. S. 2128 ff.) verfolgten Zweck - die Auffassung vertreten wird, unter besonderen Umständen sei eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unzulässigkeit einer nachträglichen Beiordnung zu machen, namentlich wenn - so wie hier - der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig vor Abschluss des Verfahrens gestellt wurde, die Voraussetzungen für eine Beiordnung vorlagen und das Begehren in verfahrensfehlerhafter Weise behandelt wurde (vgl. z. B. LG Hechingen, Beschl. v. 20.05.2020, BeckRS 2020, 14359; LG Aurich, Beschl. v. 05.05.2020 - 12 Qs 78/20 -, juris lin. 7 mwN) folgt die Kammer dem nicht.
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 627/88

    Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2021 - 2 Qs 354/21
    Auch der Bundesgerichtshof betont (in Bezug auf die alte Rechtslage), dass eine nachträgliche Bestellung eines Verteidigers nicht möglich sei, weil die Beiordnung nicht im Kosteninteresse des Beschuldigten erfolge (vgl. nur BGH, Verf. V. 19.12.1996 - 1 StR 76/96 -, Rn. 3, juris; Beschl. v. 27.04.1989 - 1 StR 627/88 -, juris).
  • KG, 09.04.2020 - 2 Ws 30/20

    Pflichtverteidigung im Prüfungsverfahren für die Fortdauer der

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.10.2021 - 2 Qs 354/21
    Denn die Bestellung des Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Betroffenen oder seines Verteidigers, sondern verfolgt allein den Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist (vgl. LG Osnabrück, Beschl. v. 16.11.2020- 1 Qs 47/20 - , OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.07.2014 - 1 Ws 322/14 -, zit. nach Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl. 2019, Rn. 3332; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, BeckRS 2020, 4944; KG, Beschl. v. 09.04.2020 - 2 Ws 30-31/20 -, Rn. 15, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 16.09.2020 - 2 Ws 112/20 -, Rn. 14-16, juris).
  • LG Hamburg, 05.04.2022 - 612 Qs 6/22

    Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Die rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers komme nicht in Betracht, weil sie ausschließlich dem Zweck diene, dem Verteidiger für einen bereits abgeschlossenen Verfahrensabschnitt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen, nicht jedoch die notwendige ordnungsgemäße Verteidigung zu gewährleisten (HansOLG, Beschl. v. 16.09.2020 - 2 Ws 112/20, StraFo 2020, 486; OLG Bremen, Beschl. v. 23.09.2020 - 1 Ws 120/20, NStZ 2021, 253; LG Bonn, BeckRS 2021, 27463; LG Stendal, BeckRS 2021, 20592; LG Bielefeld, Beschl. v. 06.10.2021 - 2 Qs 354/21).
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