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LG Bochum, 25.03.2022 - 4 O 540/21 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
ES GRÜNT SO GRÜN
Verfahrensgang
- LG Bochum, 25.03.2022 - 4 O 540/21
- OLG Hamm, 03.06.2022 - 20 U 173/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04
Einordnung einer selbständigen Tätigkeit in den Risikoausschluss einer …
Auszug aus LG Bochum, 25.03.2022 - 4 O 540/21
Soweit abweichend von § 44 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 VVG nach § 33.1 S. 2 VGB 2017 nur demjenigen die Geltendmachung von Rechten aus dem Versicherungsvertrag zusteht, der Vertragspartner der Beklagten ist, mit der Folge, dass lediglich dem Kläger als Versicherungsnehmer Ansprüche gegen die Beklagte zustehen, ist es der Beklagten jedoch nach § 242 BGB unter Berücksichtigung von Treu und Glauben versagt, sich auf § 33.1 S. 2 VGB 2017 zu berufen, da berechtigte Interessen der Beklagten durch die Erhebung einer gemeinschaftlichen Klage durch den Versicherungsnehmer und durch die Versicherte nicht berührt sind (so auch OLG Celle, Urteil v. 29.07.2004 - 8 U 16/04 -, NJOZ 2009, 3008). - OLG Hamm, 13.11.2015 - 20 U 11/15
Gebäudeversicherung: Sturmschaden (hier: Beweis nicht geführt)
Auszug aus LG Bochum, 25.03.2022 - 4 O 540/21
Hiervon kann etwa dann ausgegangen werden, wenn versicherte Sachen durch den Druck oder den Sog aufprallender Luft beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.11.2015 - 20 U 11/15 -, BeckRS 2016, 14583, m. w. N.).