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   LG Bonn, 01.09.2020 - 24 Ks-900 Js 573/19-13/19   

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https://dejure.org/2020,81891
LG Bonn, 01.09.2020 - 24 Ks-900 Js 573/19-13/19 (https://dejure.org/2020,81891)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.09.2020 - 24 Ks-900 Js 573/19-13/19 (https://dejure.org/2020,81891)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. September 2020 - 24 Ks-900 Js 573/19-13/19 (https://dejure.org/2020,81891)
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  • BGH, 04.08.2015 - 1 StR 624/14

    Urteil wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen rechtskräftig

    Auszug aus LG Bonn, 01.09.2020 - 24 Ks 13/19
    Darüber hinaus kommt der Entsprechungsklausel des § 13 Abs. 1 StGB bei derartigen Delikten keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH NJW 2015, 3047 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 233/11

    Aussetzung durch Im Stich lassen als Unterlassungsdelikt (keine

    Auszug aus LG Bonn, 01.09.2020 - 24 Ks 13/19
    In einem solchen Fall entfaltet die Mindeststrafe des auf Konkurrenzebene hinter einem anderen Delikt zurücktretenden Delikts jedoch eine Sperrwirkung (vgl. BGH NJW 2012, 546 (547) m.w.N.).
  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16

    Garantenpflicht von Kindern gegenüber Eltern bei bestehender häuslicher

    Auszug aus LG Bonn, 01.09.2020 - 24 Ks 13/19
    Erwachsene Kinder sind ihren Eltern gegenüber, mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben, nach dem rechtlichen Grundgedanken des § 1618a BGB zu Schutz und Beistand derart verpflichtet, so dass von einer Garantenstellung im Sinne des § 13 StGB auszugehen ist (vgl. BGH NJW-Spezial 2017, 89 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.2011 - 4 StR 241/11

    Mord durch Unterlassen: Prüfung einer Strafrahmenmilderung

    Auszug aus LG Bonn, 01.09.2020 - 24 Ks 13/19
    Besondere Bedeutung kommt der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den Einsatz rechtstreuen Willens (vgl. BGH BeckRS 2011, 19758 m.w.N.).
  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 638/14

    Rechtsfehlerfreie Strafrahmenwahl bzw. Strafzumessung (Umfang der

    Auszug aus LG Bonn, 01.09.2020 - 24 Ks 13/19
    Der hohe Rang des durch § 212 StGB geschützten Rechtsguts gebietet es hierbei, die Schwelle des § 213 StGB nicht zu niedrig anzusetzen (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 140 m.w.N.) Vorzunehmen ist dabei eine Gesamtbewertung aller bedeutsamen Umstände (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 240 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.2002 - 1 StR 548/01

    Strafzumessung; Tateinheit (natürliche Handlungseinheit; Tatmehrheit;

    Auszug aus LG Bonn, 01.09.2020 - 24 Ks 13/19
    Der hohe Rang des durch § 212 StGB geschützten Rechtsguts gebietet es hierbei, die Schwelle des § 213 StGB nicht zu niedrig anzusetzen (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 140 m.w.N.) Vorzunehmen ist dabei eine Gesamtbewertung aller bedeutsamen Umstände (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 240 m.w.N.).
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