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   LG Cottbus, 25.09.2020 - 1 O 264/19   

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https://dejure.org/2020,42934
LG Cottbus, 25.09.2020 - 1 O 264/19 (https://dejure.org/2020,42934)
LG Cottbus, Entscheidung vom 25.09.2020 - 1 O 264/19 (https://dejure.org/2020,42934)
LG Cottbus, Entscheidung vom 25. September 2020 - 1 O 264/19 (https://dejure.org/2020,42934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnraummietrecht kann auch auf Geschäftsraummietverträge angewendet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Formular für Wohnraummietvertrag für Gewerberaummiete verwendet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Regelungen des Wohnraummietrechts können auf Geschäftsraummietverträge Anwendung finden - Entsprechende Anwendung kann konkludent vereinbart sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerberaummiete: Wohnraummietrecht kann vereinbart werden! (IMR 2021, 155)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 282/07

    Kündigungsfrist bei Anmietung eines Reihenhauses als Büroraum und Wohnraum für

    Auszug aus LG Cottbus, 25.09.2020 - 1 O 264/19
    Entscheidend ist mithin, ob der Mieter die Räume nach dem Vertrag zu eigenen Wohnzwecken anmietet (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 16.07.2008 - VIII ZR 282/07 -, juris).
  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen

    Auszug aus LG Cottbus, 25.09.2020 - 1 O 264/19
    Maßgebend für eine Vereinbarung ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien, bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck sowie die Interessenlage der Vertragsparteien heranzuziehen sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.11.2014 - VI ZR 18/14 -, juris).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Zerstörung des

    Auszug aus LG Cottbus, 25.09.2020 - 1 O 264/19
    Für eine Mietvertragspartei kann ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB bestehen, wenn infolge des Verhaltens des anderen Vertragsteils die Durchführung des Vertrages wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derart gefährdet ist, dass dem Kündigenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 15.09.2010 - XII ZR 188/08 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 194/03

    Auslegung eines Steuerberater-Sozietätsvertrages bei widersprüchlichen

    Auszug aus LG Cottbus, 25.09.2020 - 1 O 264/19
    Deshalb ist einer Auslegung der Vorzug zu geben, bei der einer vertraglichen Regelung eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich diese Regelung sonst als sinnlos erweisen würde (vgl. BGH, Urt. v. 7.03.2005 - II ZR 194/03 -, juris).
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