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LG Düsseldorf, 18.04.2008 - 21 T 38/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Übertragung von Pflichten in der Hausordnung
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Mieter darf Wäsche in Wohnung trocknen
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Wäschetrocknen in Mietwohnung per Hausordnung untersagt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wäsche darf in der Wohnung getrocknet werden - Das "Trockenaufkommen" muss sich aber im Rahmen des Üblichen halten
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 31.03.2008 - 53 C 1736/08
- LG Düsseldorf, 18.04.2008 - 21 T 38/08
- AG Düsseldorf, 23.07.2008 - 53 C 1736/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Düsseldorf, 31.03.2008 - 53 C 1736/08
Auszug aus LG Düsseldorf, 18.04.2008 - 21 T 38/08
Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 31. März 2008 - 53 C 1736/08 - wird abgeändert:.
- AG Tettnang, 19.03.2010 - 4 C 1304/09
Waschmaschine in der Wohnung kann nicht generell verboten werden!
Vor diesem Hintergrund verstößt die Allgemeine Geschäftsbedingung in § 24 Nr. 5 des Mietvertrages, mit einem allgemeinen ausnahmslosen Ausschluss der Waschmaschinennutzung in der Wohnung gegen § 307 Abs. 1 BGB, da sie - auch bei Vorhandensein einer Gemeinschaftswaschküche - den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (vgl. LG Aachen, Urteil vom 10.03.2004 - 7 S 46/03 = NJW 2004, 1807; LG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2008, Az.: 21 T 38/08 = WuM 2008, 547 f.).