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   LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05   

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LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05 (https://dejure.org/2005,8544)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.2005 - 32 O 113/05 (https://dejure.org/2005,8544)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 32 O 113/05 (https://dejure.org/2005,8544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine offensichtliche Unbegründetheit einer Anfechtungsklage; Unvollständigkeit eines Verschmelzungsberichts aufgrund der Berücksichtigung des Bewertungsstandards IDW ES1; Zeitliche Parallelität von Bewertung und Prüfung als eine unzulässige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    UmwG §§ 16, 14 Abs. 2, § 11 Abs. 1 Satz 1; AktG § 327a
    Kein "kaltes Delisting" durch Verschmelzung einer börsennotierten AG auf nicht börsennotierte Gesellschaft trotz anschließender Ausgliederung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (35)

  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 8 W 6/05

    Zur Zulässigkeit der gerichtlichen Freigabe eines Verschmelzungsbeschlusses gem.

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05
    Während teilweise die Offensichtlichkeit bereits dann verneint wird, wenn das Gericht nur durch schwierige rechtliche Überlegungen zu der Überzeugung kommt, dass die Klage unbegründet ist (Lutter-Bork, UmwG, 3. Aufl., § 16 Rn 19a; noch weitergehend Bermel, in: Goutier, UmwG, § 16 RN 40, der die bei einer Verschmelzung anfallenden Rechtsfragen als regelmäßig von so komplexer Natur ansieht, dass sich die offensichtliche Unbegründetheit nicht ohne weiteres offenbare), hält die neuere Rechtsprechung zutreffend nicht für entscheidend, in welchem Umfang das Gericht sich mit "schwierigen Rechtsfragen" zu befassen hat und wie viel Zeit diese Prüfung in Anspruch nimmt, sondern mit welcher Sicherheit ein Misserfolg der Hauptsacheklage im Instanzenzug vorausgesehen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 2001, 1717, 1718; OLG Düsseldorf ZIP 1999, 798, 799; OLG Hamm Beschluss vom 28.2.2005 - 8 W 6/05 - KG KGR 2000, 386; OLG Frankfurt WM 1999, 386).

    Wenn nicht erst nach Vorliegen des Endergebnisses geprüft wird, lässt das nicht den Schluss zu, dass eine unabhängige (Über-)Prüfung nicht erfolgt sei (vgl. OLG Düsseldorf, DB 2005, 713, 715 und Beschluss vom 29.6.2005 Az. I-15 W 38/05; OLG Hamm, AG 2005, 361, 362; OLG Köln, ZIP 2005, 1179 ; OLG Stuttgart, AG 2004, 105, 107).

    Die Letztentscheidungsbefugnis des Gerichts über die Person des Verschmelzungsprüfers wird hierdurch nicht berührt (vgl. OLG Düsseldorf, DB 2005, 713, 715; OLG Hamm, AG 2005, 361; OLG Stuttgart, AG 2004, 105, 107).

    Es hätte an der Fragerin gelegen, gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass das nicht stimme und so der Antragstellerin Gelegenheit zu geben, etwa Unterlassenes nachzuholen (vg. zur Hinweispflicht des Hauptversammlungsteilnehmers auf fehlende Unterlagen: OLG Hamm, Beschl. vom 28.2.2005 - 8 W 6/05) .

    Eine Zweckmäßigkeitsprüfung des Verschmelzungsbeschlusses, worauf die Antragsgegner zu 4. offenbar hinaus wollen, findet nicht statt (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 2001, 1717, 1720; OLG Hamm, AG 2005, 361, 364).

    Bei der Abwägung der Rechtsverletzungen einerseits und der mit dem Verschmelzungsaufschub verbundenen Nachteile andererseits sind von vornherein diejenigen behaupteten Rechtsverletzungen auszuscheiden, die offensichtlich nicht gegeben sind (OLG Düsseldorf, ZIP 1999, 793; OLG Düsseldorf, WM 2002, 1010, 1013; OLG Hamm, Beschluss vom 28.2.2005 - 8 W 6/05 -).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 16 U 59/04

    Ausschluss von Minderheitsaktionären

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05
    Wenn nicht erst nach Vorliegen des Endergebnisses geprüft wird, lässt das nicht den Schluss zu, dass eine unabhängige (Über-)Prüfung nicht erfolgt sei (vgl. OLG Düsseldorf, DB 2005, 713, 715 und Beschluss vom 29.6.2005 Az. I-15 W 38/05; OLG Hamm, AG 2005, 361, 362; OLG Köln, ZIP 2005, 1179 ; OLG Stuttgart, AG 2004, 105, 107).

    Die Letztentscheidungsbefugnis des Gerichts über die Person des Verschmelzungsprüfers wird hierdurch nicht berührt (vgl. OLG Düsseldorf, DB 2005, 713, 715; OLG Hamm, AG 2005, 361; OLG Stuttgart, AG 2004, 105, 107).

    Eine Auslegungs- und Versendungspflicht von Konzernabschlüssen besteht nach der herrschenden Meinung, der die Kammer folgt, nicht (vgl. OLG Düsseldorf, WM 2005, 650, 653; OLG Hamburg, ZIP 2003, 2076, 2079).

    Hinweise auf Vertretungsberechtigungen sind grundsätzlich entbehrlich (vgl. OLG Düsseldorf, AG 2005, 293, 296).

  • OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - 6 W 28/01

    Anfechtungsklage gegen einen Umwandlungsbeschluß: Aufhebung der Registersperre

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05
    Während teilweise die Offensichtlichkeit bereits dann verneint wird, wenn das Gericht nur durch schwierige rechtliche Überlegungen zu der Überzeugung kommt, dass die Klage unbegründet ist (Lutter-Bork, UmwG, 3. Aufl., § 16 Rn 19a; noch weitergehend Bermel, in: Goutier, UmwG, § 16 RN 40, der die bei einer Verschmelzung anfallenden Rechtsfragen als regelmäßig von so komplexer Natur ansieht, dass sich die offensichtliche Unbegründetheit nicht ohne weiteres offenbare), hält die neuere Rechtsprechung zutreffend nicht für entscheidend, in welchem Umfang das Gericht sich mit "schwierigen Rechtsfragen" zu befassen hat und wie viel Zeit diese Prüfung in Anspruch nimmt, sondern mit welcher Sicherheit ein Misserfolg der Hauptsacheklage im Instanzenzug vorausgesehen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 2001, 1717, 1718; OLG Düsseldorf ZIP 1999, 798, 799; OLG Hamm Beschluss vom 28.2.2005 - 8 W 6/05 - KG KGR 2000, 386; OLG Frankfurt WM 1999, 386).

    Eine Zweckmäßigkeitsprüfung des Verschmelzungsbeschlusses, worauf die Antragsgegner zu 4. offenbar hinaus wollen, findet nicht statt (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 2001, 1717, 1720; OLG Hamm, AG 2005, 361, 364).

    Bei der Abwägung der Rechtsverletzungen einerseits und der mit dem Verschmelzungsaufschub verbundenen Nachteile andererseits sind von vornherein diejenigen behaupteten Rechtsverletzungen auszuscheiden, die offensichtlich nicht gegeben sind (OLG Düsseldorf, ZIP 1999, 793; OLG Düsseldorf, WM 2002, 1010, 1013; OLG Hamm, Beschluss vom 28.2.2005 - 8 W 6/05 -).

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05
    Dies gilt auch bei offensichtlich gesetzwidrigen Vorstandsberichten (BGHZ 103, 184, 186; 107, 296, 307).

    Um dem Schutzbedürfnis der Aktionäre gerecht zu werden, hat der Bundesgerichtshof im Fall der Vorlage eines den gesetzlichen Anforderungen offensichtlich nicht entsprechenden Verschmelzungsberichtes ausgesprochen, ein objektiv urteilender Aktionär werde unter diesen Umständen zu dem Ergebnis gelangen, dass es die Bedeutung, welche die in dem Bericht vorzunehmende rechtliche und wirtschaftliche Erläuterung des Verschmelzungsvertrages und des Umtauschverhältnisses der Gesellschaftsanteile für die Minderaktionäre habe, grundsätzlich nicht rechtfertige, ihnen diese Informationen vorzuenthalten (BGHZ 107, 296, 307; BGH, Urt. v. 18. Dezember 1989 - II ZR 254/88, ZIP 1990, 168, 171; BGH, Urt. v. 29. Oktober 1990 - II ZR 146/89, ZIP 1990, 1560, 1562).

  • OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03

    Aktiengesellschaft: Ausschluss von Minderheitsaktionären; Erläuterung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05
    Wenn nicht erst nach Vorliegen des Endergebnisses geprüft wird, lässt das nicht den Schluss zu, dass eine unabhängige (Über-)Prüfung nicht erfolgt sei (vgl. OLG Düsseldorf, DB 2005, 713, 715 und Beschluss vom 29.6.2005 Az. I-15 W 38/05; OLG Hamm, AG 2005, 361, 362; OLG Köln, ZIP 2005, 1179 ; OLG Stuttgart, AG 2004, 105, 107).

    Die Letztentscheidungsbefugnis des Gerichts über die Person des Verschmelzungsprüfers wird hierdurch nicht berührt (vgl. OLG Düsseldorf, DB 2005, 713, 715; OLG Hamm, AG 2005, 361; OLG Stuttgart, AG 2004, 105, 107).

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2004 - 19 W 3/04

    Mögliches Abfindungsangebot an die Aktionäre beim sog. "kalten Delisting"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05
    Auch die Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes geben nichts dafür her, dass die Verschmelzung einer börsennotierten auf eine nicht börsennotierte Gesellschaft unzulässig wäre (vgl. auch BGH, ZIP 2003, 387; OLG Düsseldorf, ZIP 2005, 300).

    Bei einer Verschmelzung, die zu der Beendigung der Börsennotiz führt, bedarf es lediglich eines Abfindungsangebots für die Minderheitsaktionäre, dessen Angemessenheit im Rahmen eines Spruchverfahrens überprüft werden kann, nicht jedoch zweier Hauptversammlungsbeschlüsse (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 2005, 300).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05
    Das ist rechtlich zulässig, da die Rechts- und Parteifähigkeit (§ 50 Abs. 1 ZPO) der Außengesellschaft bürgerlichen Rechts zu bejahen ist (BGH, NJW 2001, 1056 und BGH, NJW 2002, 1207).
  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05
    Eine solche Zustimmungspflicht der Hauptversammlung wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn es sich bei ihr um eine grundlegende Entscheidung handeln würde, die so tief in die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre und deren im Anteilseigentum verkörpertes Vermögensinteresse eingreift, dass der Vorstand vernünftigerweise nicht annehmen kann, er dürfe sie in ausschließlich eigener Verantwortung treffen, ohne die Hauptversammlung zu beteiligen (vgl. BGHZ 83, 122, 132).
  • BGH, 26.04.2004 - II ZR 155/02

    Gelatine - Ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit bei grundlegenden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05
    Eine ungeschriebene Mitwirkungsbefugnis der Hauptversammlung ist nur ausnahmsweise und in engen Grenzen anzuerkennen, wenn in Kernkompetenzen der Hauptversammlung eingegriffen wird (vgl. BGH ZIP 2004, 993).
  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05
    Auch die Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes geben nichts dafür her, dass die Verschmelzung einer börsennotierten auf eine nicht börsennotierte Gesellschaft unzulässig wäre (vgl. auch BGH, ZIP 2003, 387; OLG Düsseldorf, ZIP 2005, 300).
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 75/87

    Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Auflösung einer

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

  • BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99

    Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt

  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

  • BGH, 24.09.1984 - II ZR 256/83

    Wirksamkeit einer Abfindungsklausel nach dem Buchwert

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

  • BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 636/95

    Einschränkung des Auskunftsrechts eines Aktionärs durch Redezeitbegrenzung nach

  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 18/91

    Beitritt eines Unternehmens zu Beherrschungsvertrag durch Änderungsvertrag -

  • BGH, 11.11.1965 - II ZR 122/63

    Redezeitbeschränkung, Wortentzug und Saalverweisung

  • BGH, 18.12.1989 - II ZR 254/88

    Anforderungen an Verschmelzungsbericht; Einwand des Rechtsmißbrauchs im Rahmen

  • OLG Köln, 26.08.2004 - 18 U 48/04

    Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären; Übertragung der Aktien der

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 15 W 38/05

    Keine Beteiligung der Nebenintervenienten der Anfechtungsklage als

  • BGH, 29.10.1990 - II ZR 146/89

    Erläuterung und Begründung eines Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand;

  • BGH, 23.11.1961 - II ZR 4/60

    Auskunftsrecht des Aktionärs

  • OLG Hamburg, 29.09.2004 - 11 W 78/04

    Beginn der Verzinsung der Barabfindung der außenstehenden Aktionäre; Bestimmung

  • OLG Hamburg, 08.08.2003 - 11 U 45/03

    Verfassungsmäßigkeit des Squeeze-out ("Volksfürsorge Holding AG")

  • OLG Hamm, 04.03.1999 - 8 W 11/99
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 17 W 18/99
  • BGH, 20.09.1971 - II ZR 157/68

    Einlegung einer Berufung innerhalb der Rechtsmittelfrist unter Angabe eines

  • OLG Frankfurt, 17.02.1998 - 5 W 32/97
  • LG Hannover, 03.01.2006 - 32 O 83/05
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2006 - 15 W 110/05

    Bewertungsgrundsätze bei Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Die sofortigen Beschwerden der vorgenannten Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2005 - 32 O 113/05 - werden zurückgewiesen.
  • LG München I, 24.04.2008 - 5 HKO 23244/07

    Prüfung der offensichtlichen Unbegründetheit der Anfechtungsklage gegen einen

    Angesichts dessen sind die Aktionäre mit bewertungsbezogenen Rügen auch im Bericht des Hauptaktionärs in das Spruchverfahren zu verweisen, das das geeignete Verfahren ist, die Bewertung im Einzelnen zu überprüfen (vgl. BGH NZG 2006, 905, 906 f.; OLG Düsseldorf NZG 2005, 347, 350; OLG Frankfurt ZIP 2008, 138, 141 f. - Wella; LG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2005, Az. 32 O 113/05).
  • LG München I, 23.04.2009 - 5 HKO 542/09

    Anfechtungsklage gegen einen Squeeze-out-Beschluss einer Aktiengesellschaft:

    54 Abgesehen davon sind die Aktionäre mit bewertungsbezogenen Rügen auch im Bericht des Hauptaktionärs in das Spruchverfahren zu verweisen, das das geeignete Verfahren ist, die Bewertung im Einzelnen zu überprüfen (vgl. BGH NZG 2006, 905, 906 f.; OLG Düsseldorf NZG 2005, 347, 350; OLG Frankfurt ZIP 2008, 138, 141 f. - Wella; ZIP 2008, 1968 f. = AG 2008, 827- Commerzbank; LG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2005, Az. 32 O 113/05).
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