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   LG Darmstadt, 08.11.2019 - 5 T 600/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,38641
LG Darmstadt, 08.11.2019 - 5 T 600/19 (https://dejure.org/2019,38641)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 08.11.2019 - 5 T 600/19 (https://dejure.org/2019,38641)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 08. November 2019 - 5 T 600/19 (https://dejure.org/2019,38641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4a InsO, § 4c InsO
    Ausnahmsweise Zulässigkeit erneuten Antrags auf Stundung der Verfahrenskosten

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erneute Bewilligung der Stundung trotz rechtskräftiger Aufhebung der Stundung im selben Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2020, 31
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.2017 - IX ZB 92/16

    Neuantrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung und Kostenstundung ohne

    Auszug aus LG Darmstadt, 08.11.2019 - 5 T 600/19
    Diese Grundsätze dürften dann allerdings - unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten des Insolvenzrechts, wie sie etwa in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.05.2017, Az. IX ZB 92/16, juris, Niederschlag gefunden haben - bei der Verlängerung der Stundungsentscheidung entsprechend zu berücksichtigen sein.
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZA 10/09

    Erneute Stundung der Verfahrenskosten nach Aufhebung der Stundung

    Auszug aus LG Darmstadt, 08.11.2019 - 5 T 600/19
    Ist dem Schuldner im eröffneten Verfahren nach § 4c Nr. 1 InsO die Verfahrenskostenstundung entzogen worden, weil er gegen seine Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen hat, so kann er ebenfalls grundsätzlich nicht erneut deren Bewilligung mit Erfolg beantragen (BGH NZI 2009, 615).
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