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   LG Darmstadt, 09.03.2017 - 23 O 184/16   

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https://dejure.org/2017,10451
LG Darmstadt, 09.03.2017 - 23 O 184/16 (https://dejure.org/2017,10451)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 09.03.2017 - 23 O 184/16 (https://dejure.org/2017,10451)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 09. März 2017 - 23 O 184/16 (https://dejure.org/2017,10451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 39, 45 I 3, 48 I GKG, § 3 ZPO
    Streitwertfestsetzung bei sogenannten Darlehenswiderrufsklagen (Feststellungsklagen)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung bei sogenannten Darlehenswiderrufsklagen (Feststellungsklagen)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert einer Darlehenswiderrufsklage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines

    Auszug aus LG Darmstadt, 09.03.2017 - 23 O 184/16
    Bei einer Feststellungsklage, die darauf gerichtet ist, die Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages und die Umwandlung des Vertragsverhältnisses in ein Rückgewährschuldverhältnis feststellen zu lassen, sind bei zutreffender Auslegung der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 12.01.2016, XI ZE 366/15 und Beschluss vom 04.03.2016, XI ZR 39/15) bei der Streitwertfestsetzung sowohl die bis zum Darlehenswiderruf geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen als auch der Nennwert einer bestellten Grundschuld zu berücksichtigen und zu addieren (gegen OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 13.10.2016, 24 W 40/16 und Beschluss vom 02.12.2016, 19 W 78/16; wie hier: OLG München Beschluss vom 05.07.2016, 5 W 1046/16 in st. Rspr; OLG Koblenz Beschluss vom 31.03.2016, 8 W 143/16).

    Die Gegenansicht wie auch die Auffassung der Klägerin findet schließlich auch keine Stütze in der Entscheidung des BGH vom 04.03.2016 (XI ZR 39/15).

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus LG Darmstadt, 09.03.2017 - 23 O 184/16
    Der klägerseits angezogene Beschluss des BGH vom 12.01.2016 (XI ZR 366/15) stützt gerade nicht die Rechtsauffassung der Beschwerde.
  • OLG Koblenz, 31.03.2016 - 8 W 143/16
    Auszug aus LG Darmstadt, 09.03.2017 - 23 O 184/16
    Bei einer Feststellungsklage, die darauf gerichtet ist, die Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages und die Umwandlung des Vertragsverhältnisses in ein Rückgewährschuldverhältnis feststellen zu lassen, sind bei zutreffender Auslegung der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 12.01.2016, XI ZE 366/15 und Beschluss vom 04.03.2016, XI ZR 39/15) bei der Streitwertfestsetzung sowohl die bis zum Darlehenswiderruf geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen als auch der Nennwert einer bestellten Grundschuld zu berücksichtigen und zu addieren (gegen OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 13.10.2016, 24 W 40/16 und Beschluss vom 02.12.2016, 19 W 78/16; wie hier: OLG München Beschluss vom 05.07.2016, 5 W 1046/16 in st. Rspr; OLG Koblenz Beschluss vom 31.03.2016, 8 W 143/16).
  • OLG München, 05.07.2016 - 5 W 1046/16
    Auszug aus LG Darmstadt, 09.03.2017 - 23 O 184/16
    Bei einer Feststellungsklage, die darauf gerichtet ist, die Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages und die Umwandlung des Vertragsverhältnisses in ein Rückgewährschuldverhältnis feststellen zu lassen, sind bei zutreffender Auslegung der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 12.01.2016, XI ZE 366/15 und Beschluss vom 04.03.2016, XI ZR 39/15) bei der Streitwertfestsetzung sowohl die bis zum Darlehenswiderruf geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen als auch der Nennwert einer bestellten Grundschuld zu berücksichtigen und zu addieren (gegen OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 13.10.2016, 24 W 40/16 und Beschluss vom 02.12.2016, 19 W 78/16; wie hier: OLG München Beschluss vom 05.07.2016, 5 W 1046/16 in st. Rspr; OLG Koblenz Beschluss vom 31.03.2016, 8 W 143/16).
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