Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 15.02.2017 - 25 S 75/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31427
LG Darmstadt, 15.02.2017 - 25 S 75/16 (https://dejure.org/2017,31427)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 15.02.2017 - 25 S 75/16 (https://dejure.org/2017,31427)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 25 S 75/16 (https://dejure.org/2017,31427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Ausgleichsleistungsanspruch bei Flugverspätung - bei Zubringerflug und Anschlussflug

  • reise-recht-wiki.de

    Durchführung des verspäteten Zubringerfluges durch anderes Luftfahrtunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flugverspätung aufgrund verpassten Anschlussflugs begründet Anspruch auf Ausgleichszahlung trotz Ausführung des Zubringerflugs durch andere Fluggesellschaft - Einheitliche Buchung der Flüge bei einer Fluggesellschaft

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.02.2017 - 25 S 75/16
    Endziel ist gemäß der auch in diesem Zusammenhang maßgeblichen Definition in Art. 2 Buchst. h FluggastrechteVO der Zielort auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein, bei direkten Anschlussflügen der Zielort des letzten Fluges (EuGH NJW 2013, 1291 = RRa 2013, 78 Rn. 37 - Folkerts; BGH NJW-RR 2013, 1065 = RRa 2013, 237 Rn. 11).

    Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist zu entnehmen, dass ein Ausgleichsanspruch jedenfalls dann bestehen kann, wenn mehrere aufeinanderfolgende Flüge bei dem Luftfahrtunternehmen gebucht werden, das auf Ausgleichszahlung in Anspruch genommen wird (EuGH, NJW 2013, 1291 = RRa 2013, 78 Rn. 18 - Folkerts [dazu ergänzend BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - Xa ZR 80/10, RRa 2011, 84 Rn. 1]; Beschluss vom 4. Oktober 2012 - C-321/11, NJW 2013, 363 = RRa 2012, 279 Rn. 10, 34 - Rodríguez Cachafeiro u.a.).

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 127/11

    Ausgleichszahlung für verpassten Anschlussflug

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.02.2017 - 25 S 75/16
    Das gilt selbst dann, wenn sich das Flugzeug nach Havanna noch in der Parkposition am Flugsteig befunden hat, als die Reisenden den Ausgang erreichten (ebenso BGH, Urteil vom 07. Mai 2013, Az.: X ZR 127/11, zitiert nach juris Rdnr. Rn. 5 und 6).

    Endziel ist gemäß der auch in diesem Zusammenhang maßgeblichen Definition in Art. 2 Buchst. h FluggastrechteVO der Zielort auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein, bei direkten Anschlussflügen der Zielort des letzten Fluges (EuGH NJW 2013, 1291 = RRa 2013, 78 Rn. 37 - Folkerts; BGH NJW-RR 2013, 1065 = RRa 2013, 237 Rn. 11).

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.02.2017 - 25 S 75/16
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für die Entstehung eines Ausgleichsanspruchs maßgeblich, ob ein Zeitverlust von drei Stunden oder mehr am Endziel eingetreten ist (EuGH NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 Rn. 57 - Sturgeon u.a.; NJW 2013, 671 = RRa 2012, 272 Rn. 40 - Nelson u.a.).
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.02.2017 - 25 S 75/16
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für die Entstehung eines Ausgleichsanspruchs maßgeblich, ob ein Zeitverlust von drei Stunden oder mehr am Endziel eingetreten ist (EuGH NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 Rn. 57 - Sturgeon u.a.; NJW 2013, 671 = RRa 2012, 272 Rn. 40 - Nelson u.a.).
  • BGH, 19.07.2016 - X ZR 138/15

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zu Ausgleichsansprüchen wegen

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.02.2017 - 25 S 75/16
    Vorgelegt hat der BGH dem EuGH mittlerweile die Frage, ob ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auch dann bestehen kann, wenn ein Fluggast wegen einer relativ geringfügigen Ankunftsverspätung einen direkten Anschlussflug nicht erreicht und dies eine Verspätung von drei Stunden und mehr am Endziel zur Folge hat, die beiden Flüge aber von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wurden und die Buchungsbestätigung durch ein Reiseunternehmen erfolgte, das die Flüge für seinen Kunden zusammengestellt hat (BGH, EuGH-Vorlage vom 19. Juli 2016, Az.: X ZR 138/15, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.12.2010 - Xa ZR 80/10

    BGH legt Fragen zu den Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.02.2017 - 25 S 75/16
    Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist zu entnehmen, dass ein Ausgleichsanspruch jedenfalls dann bestehen kann, wenn mehrere aufeinanderfolgende Flüge bei dem Luftfahrtunternehmen gebucht werden, das auf Ausgleichszahlung in Anspruch genommen wird (EuGH, NJW 2013, 1291 = RRa 2013, 78 Rn. 18 - Folkerts [dazu ergänzend BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - Xa ZR 80/10, RRa 2011, 84 Rn. 1]; Beschluss vom 4. Oktober 2012 - C-321/11, NJW 2013, 363 = RRa 2012, 279 Rn. 10, 34 - Rodríguez Cachafeiro u.a.).
  • EuGH, 04.10.2012 - C-321/11

    Den Fluggästen aufeinander folgender Flüge sind Ausgleichsleistungen wegen

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.02.2017 - 25 S 75/16
    Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist zu entnehmen, dass ein Ausgleichsanspruch jedenfalls dann bestehen kann, wenn mehrere aufeinanderfolgende Flüge bei dem Luftfahrtunternehmen gebucht werden, das auf Ausgleichszahlung in Anspruch genommen wird (EuGH, NJW 2013, 1291 = RRa 2013, 78 Rn. 18 - Folkerts [dazu ergänzend BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - Xa ZR 80/10, RRa 2011, 84 Rn. 1]; Beschluss vom 4. Oktober 2012 - C-321/11, NJW 2013, 363 = RRa 2012, 279 Rn. 10, 34 - Rodríguez Cachafeiro u.a.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht