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   LG Darmstadt, 29.04.2016 - 91 O 6/14   

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https://dejure.org/2016,76247
LG Darmstadt, 29.04.2016 - 91 O 6/14 (https://dejure.org/2016,76247)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 29.04.2016 - 91 O 6/14 (https://dejure.org/2016,76247)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 29. April 2016 - 91 O 6/14 (https://dejure.org/2016,76247)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 26.08.2010 - 2 U 14/10

    Pachtaufhebungsentschädigung bei Enteignung eines Pachtgrundstücks: Verlängerung

    Auszug aus LG Darmstadt, 29.04.2016 - 91 O 6/14
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Veränderungssperre nach § 44a EnWG nur tatsächlichen, nicht aber rechtlichen Veränderungen entgegensteht (vgl. etwa OLG Naumburg, Urt. v. 26.08.2010 - 2 U 14/10 [Baul] -, juris; Missling in Danner/Theobald, Energierecht, Stand: 82. Erg.Lfg. Oktober 2014, § 44a, Rdnr. 11 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 31.07.2003 - 16 U (Baul) 8/02

    Zuteilung eines neu zu bildenden Flurstücks im Umlegungsverfahren

    Auszug aus LG Darmstadt, 29.04.2016 - 91 O 6/14
    Die Umlegungsstelle kann unter den Zuteilungsmöglichkeiten in pflichtgemäßer Ermessensausübung frei wählen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 31.07.2003 - 16 U (Baul) 8/02 - NVwZ-RR 2004, 16).
  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 48/80

    Anforderungen an die Ausübung des Ermessens durch die Umlegungsstelle

    Auszug aus LG Darmstadt, 29.04.2016 - 91 O 6/14
    Bei der Zuteilung der Grundstücke aus der Verteilungsmasse durch die Umlegungsstelle gemäß § 59 BauGB besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Ermessensspielraum (vgl. BGH, Urt. v. 05.03.1981 - III ZR 48/80 - NJW 1981, 2060).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 100 U 3/16

    Vorwegnahme der Entscheidung

    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 29. April 2016 - 91 O 6/14 - abgeändert und der Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Antragstellerinnen vom 30. Mai 2014 gegen den Umlegungsplan der Antragsgegnerin vom 19. Dezember 2013 i.d.F. der Widerspruchsbescheide vom 14. April 2014 abgewiesen.

    unter Abänderung des am 29. April 2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Darmstadt- Az.: 91 O 6/14 - wird der Antrag der Antragstellerinnen auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen.

    Der am 19. Dezember 2013 aufgestellte Umlegungsplan der Antragsgegnerin, den Antragstellerinnen jeweils zugestellt am 14. Januar 2014, ist rechtmäßig und verletzt die Antragstellerinnen nicht in ihren Rechten, insbesondere ist er entgegen der Auffassung des Landgerichts Darmstadt in seinem Urteil vom 29. April 2015 - 91 O 6/14 - nicht wegen Ermessensnichtgebrauchs (§§ 45, 223 Satz 1 BauGB) rechtsfehlerhaft zustande gekommen und daher aufzuheben.

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